Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 204 —der Ladung), daß die Schiffer mit den Waren auf die Eidernach Friedrichstadt kommen wollten, sollten ferner noch Pässeausgestellt werden. V. d. Wedde sollte nur gegen Rückgabedes alten Passes einen neuen erhalten^. In den Verhandlungenmit Spanien hatte man inzwischen ein Schreiben des Königs erlangt,daß den holsteinischen Untertanen ohne eine Bedingung,woher sie kämen, die freien Kommerzien in Spanien erlaubt seinsollten, doch sollte der Handel in Matschoppei mit Fremden odermit fremden Waren nicht erlaubt sein^. Eine Stelle in demBericht Don Tadinos war unklar abgefaßt. V. d. Wedde glaubtesie nun so verstehen zu müssen, daß man keine Holländer, dieals Passagiere führen und nicht holsteinische Untertanen seien, undkeine Güter, die in Holland und nicht hier zu Haus gehörten,bringen dürfe. (Tadino hatte von holländischen Leuten und Warenallgemein geschrieben.) Wenn man kein holländisches Bootsvolkhaben dürfte, wüßte man sich nicht zu helfen. Die Eeeder, diesich schon in Friedrichstadt niedergelassen hatten, klagten, daßso ihre Rechnung nicht stimme, wenn man hier nicht einige besonderePrivilegien gegenüber andern Nationen in Spanien erhalte^. Die Unzufriedenheit der neuen Einwohner führte sogardazu, daß Schellinckhoudt , ein Eeeder, und andere dies zumGrrund nahmen, die Stadt zu verlassen und nach Glückstadt zuziehen, da mit schottischen und dänischen Pässen ausgestatteteSchiffe täglich Holland anliefen. Man war besonders empört,weil der Herzog den schuldigen Schiffer zeitweilig gefangenhielt, obwohl die Ansiedler doch glaubten, Freiheit und „Exemptie"auf alle Häfen erhalten zu haben. Der Herzog suchte solchenRückgang zu hindern; er übersandte einen Extrakt aus demSchreiben des spanischen Königs an v. d. Wedde und meinte,es könne für ihn keine Gefahr mehr haben, nur dürfe er nichtmit Fremden in Sozietät handeln * V. d. Wedde erbat und er-1 Acta A XX 2759: 1623 März 19 Schreiben des Herzogs anden Statthalter und v. d. Wedde.2 Acta A XX 3130: 1623 April 15.3 Acta A XX 2759: 1623 April 13.4 Ebenda 3130: 1623 April 15.

— 205 —hielt dann einen neuen Paß und ein Entschuldigungsschreiben.Waren auch noch nicht alle Punkte geklärt, so genügte dieAntwort des spanischen Königs doch vielen, so daß seit demApril 1623 eine ganze Reihe holländischer Schiffer mit ihrenSchiffen nach Friedrichstadt übersiedelte, da sie hier ReligionsundHandelsfreiheit vereint genossen.Auch mochte das holländischePlakat seine Wirkung haben. Die Reeder scheinen schonvorher übergesiedelt zu sein, da sie meist schon in Friedrichstadtselber oder in neutralen Plätzen der Umgebung, z. B.Tönning wohnend angeführt werden. Die Ansiedler versprachendem Herzog Treue, die Schiffer selbst oder die Reeder nahmenfür sie ein „Erf" (Erbe) an und verpflichteten sich, es in Jahresfristzu bezimmern. Sie erhielten darauf einen Paß gegen dieVerpflichtung, Holland nicht anzulaufen, oder wenn sie es, etwadurch Sturm gezwungen, täten, dort nicht zu löschen, sondernmit der Ladung hierher oder an andere neutrale Plätze zuschiffen. Öfter werden auch Frankreich, England, Schottland,Dänemark, Norwegen und Danzig als beabsichtigte Handelszieleaufgeführt^. Die Erbauung der Stadt nahm darauf guten Fortgang;nur fehlte es zeitweilig an Steinen, worüber die Interessentenmit V. d. Wedde in Streit gerieten. Der Fortschrittder Stadt hatte zur Folge, daß jetzt in Holland die Schärfe derVerfolgung nachließ, was wieder ungünstig auf die Besiedlungzurückwirkte ^.Da aber vielen Ansiedlern der spanische Schutzbrief nichtso günstig schien, wie sie es erwartet hatten, da er besondersForderungen de Haens und anderer nicht voll genügte, wolltensie weiter mit dem Herzog verhandeln, wie sie in Spanien einengnädigeren Bescheid erhielten. Es kam darauf an, einen urkundlichenBescheid des Königs zu erlangen, daß man mit Schiffen,zwar in Holland gebaut, aber hier zu Haus gehörend, und mitholländischem Volke, das aber hier wohnte und im Untertanenverhältniszum Herzog stände, dort frei und ungehindert kommen1 Acta A XX 2759, 2762.2 Brandt IV 658; s. a. ders., Histoire abregee de la Reform.1726 II S. 331.

— 205 —hielt dann einen neuen Paß und ein Entschuldigungsschreiben.Waren auch noch nicht alle Punkte geklärt, so genügte dieAntwort des spanischen Königs doch vielen, so daß seit demApril 1623 eine ganze Reihe holländischer Schiffer mit ihrenSchiffen nach Friedrichstadt übersiedelte, da sie hier ReligionsundHandelsfreiheit vereint genossen.Auch mochte das holländischePlakat seine Wirkung haben. Die Reeder scheinen schonvorher übergesiedelt zu sein, da sie meist schon in Friedrichstadtselber oder in neutralen Plätzen der Umgebung, z. B.Tönning wohnend angeführt werden. Die Ansiedler versprachendem Herzog Treue, die Schiffer selbst oder die Reeder nahmenfür sie ein „Erf" (Erbe) an und verpflichteten sich, es in Jahresfristzu bezimmern. Sie erhielten darauf einen Paß gegen dieVerpflichtung, Holland nicht anzulaufen, oder wenn sie es, etwadurch Sturm gezwungen, täten, dort nicht zu löschen, sondernmit der Ladung hierher oder an andere neutrale Plätze zuschiffen. Öfter werden auch Frankreich, England, Schottland,Dänemark, Norwegen und Danzig als beabsichtigte Handelszieleaufgeführt^. Die Erbauung der Stadt nahm darauf guten Fortgang;nur fehlte es zeitweilig an Steinen, worüber die Interessentenmit V. d. Wedde in Streit gerieten. Der Fortschrittder Stadt hatte zur Folge, daß jetzt in Holland die Schärfe derVerfolgung nachließ, was wieder ungünstig auf die Besiedlungzurückwirkte ^.Da aber vielen Ansiedlern der spanische Schutzbrief nichtso günstig schien, wie sie es erwartet hatten, da er besondersForderungen de Haens und anderer nicht voll genügte, wolltensie weiter mit dem Herzog verhandeln, wie sie in Spanien einengnädigeren Bescheid erhielten. Es kam darauf an, einen urkundlichenBescheid des Königs zu erlangen, daß man mit Schiffen,zwar in Holland gebaut, aber hier zu Haus gehörend, und mitholländischem Volke, das aber hier wohnte und im Untertanenverhältniszum Herzog stände, dort frei und ungehindert kommen1 Acta A XX 2759, 2762.2 Brandt IV 658; s. a. ders., Histoire abregee de la Reform.1726 II S. 331.

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