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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 204 —der Ladung), daß die Schiffer mit den Waren auf die Eidernach Friedrichstadt kommen wollten, sollten ferner noch Pässeausgestellt werden. V. d. Wedde sollte nur gegen Rückgabedes alten Passes einen neuen erhalten^. In den Verhandlungenmit Spanien hatte man inzwischen ein Schreiben des Königs erlangt,daß den holsteinischen Untertanen ohne eine Bedingung,woher sie kämen, die freien Kommerzien in Spanien erlaubt seinsollten, doch sollte der Handel in Matschoppei mit Fremden odermit fremden Waren nicht erlaubt sein^. Eine Stelle in demBericht Don Tadinos war unklar abgefaßt. V. d. Wedde glaubtesie nun so verstehen zu müssen, daß man keine Holländer, dieals Passagiere führen und nicht holsteinische Untertanen seien, undkeine Güter, die in Holland und nicht hier zu Haus gehörten,bringen dürfe. (Tadino hatte von holländischen Leuten und Warenallgemein geschrieben.) Wenn man kein holländisches Bootsvolkhaben dürfte, wüßte man sich nicht zu helfen. Die Eeeder, diesich schon in Friedrichstadt niedergelassen hatten, klagten, daßso ihre Rechnung nicht stimme, wenn man hier nicht einige besonderePrivilegien gegenüber andern Nationen in Spanien erhalte^. Die Unzufriedenheit der neuen Einwohner führte sogardazu, daß Schellinckhoudt , ein Eeeder, und andere dies zumGrrund nahmen, die Stadt zu verlassen und nach Glückstadt zuziehen, da mit schottischen und dänischen Pässen ausgestatteteSchiffe täglich Holland anliefen. Man war besonders empört,weil der Herzog den schuldigen Schiffer zeitweilig gefangenhielt, obwohl die Ansiedler doch glaubten, Freiheit und „Exemptie"auf alle Häfen erhalten zu haben. Der Herzog suchte solchenRückgang zu hindern; er übersandte einen Extrakt aus demSchreiben des spanischen Königs an v. d. Wedde und meinte,es könne für ihn keine Gefahr mehr haben, nur dürfe er nichtmit Fremden in Sozietät handeln * V. d. Wedde erbat und er-1 Acta A XX 2759: 1623 März 19 Schreiben des Herzogs anden Statthalter und v. d. Wedde.2 Acta A XX 3130: 1623 April 15.3 Acta A XX 2759: 1623 April 13.4 Ebenda 3130: 1623 April 15.

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