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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 198 —angenommen noch geduldet werden, wenn sie auch in seinem•'^.Gebiet wohnten Doch nahm man es nicht so genau. 1624Febr. 14 versprach der König auch den Eemonstranten, die sichinGlückstadt niederlassen wollten, ihnen gleich den EingeborenenPässe nach Spanien ausstellen zu wollen. Sie sollten mit allendenen, die nicht des Königs von Spanien offenbare abgesagteFeinde seien, Maschoppei halten und frei handeln und wandelndürfen 2.Ebenso beschlossen die Unternehmer der neuen Friedrichstadtdie Spanienfahrt, die von Holland aus unmöglich schien, in derneuen Stadt heimisch zu machen.Die Gewährung von Handelsfreiheitnach Spanien sollte ein Hauptanziehungspunkt fürHolländer werden. Durch Adrian v. Huyssen, der 1621 alsGeneralsuperintendent des Handels und der Gewerbe nachHolland gegangen war, übergaben die angesehensten Einwohnerdem Herzog ein Memorial über die Sache. Der Herzog erklärteden „requirenten" in seinem Antwortschreiben, daß „unsere Paßborten,Saufkonduiten oder freye Sehebrieffe", die er seinenUntertanen erteilen ließe, beim Könige von Spanien in dessenKönigreichen, Ländern und Städten, in und außerhalb Europasgelegen, gültig seien und in gutem Respekt gehalten würden,da er keine Feindschaft mit dem Könige habe. Dies gelte auchvon den aus Holland, Seeland und andern Provinzen gebürtigenUntertanen, die sich in seinen Schutz begeben wollten. Ersicherte allen, die sich in seinen Fürstentümern in der „bevorhabenden"neuen Stadt niederließen, ausdrücklich dieselbe Freiheitzu. Schiffe, welche zwar in Holland gebaut seien, aber von den„angebornen" oder neuen Untertanen nach Spanien geführtwürden, sollten frei sein von spanischer Konfiskation. Der Herzogwar auch bereit,wenn die Holländer damit noch nicht sicherzu sein glaubten, auf Kosten der Kaufleute und Schiffer einenGesandten nach Spanien zu schicken, „damit durch königliche1 Acta A XX 2759: 1623 Febr. 5.2 Zeitschr. XXXVI 197; Erslev, Rigsraad I 4B3 über Konsuhiin beiden Ländern.

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