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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 182 —sich das Recht des Tonneniegens auf der Niederelbe in Anspruch,das bisher mit großen Kosten von Hamburg allein ausgeübtwar. In Kolding wollte er den Ochsenhändlern keinePässe auf ;Hamburg ausstellen; die Abfuhr isländischer Warennach Hamburg wurde verboten. Er entschloß sich, Ausliegerauf die Elbe zu senden, um die Frage der Eibhoheit zu entscheiden.Dem dänischen Eeichstrat begründete er seinen Plandamit, daß Hamburg die Absicht habe, sich durch Entsendungvon Kriegsschiffen der Elbe zu bemächtigen, da es glaube, er,Christian, werde gegen die vollendete Tatsache ihres Besitzesnicht vorgehen. Die Generalstaaten hätten der Stadt ihre Unterstützungzugesagt. Er selbst wolle die Schiffe nur entsenden,damit Hamburg sich mit dem Seinen begnügte und damit dieStaaten sich des Stromes enthielten. Trotz Abratens der Reichsräte,die bei dem Könige Angriffspläne vermuteten, führteChristian seinen Willen aus. Zwei dänische Orlogschiffe liefenauf die Elbe und zwangen alle Schiffe durch Kanonenschüsse,die Flagge zu streichen zur Anerkennung der Landeshoheit.Hamburg wandte sich an den niedersächsischen Kreis, an denKaiser und die Staaten um Hilfe. Christian IV. wies aber allesab, er begründete sein Vorgehen damit, daß die Hamburgerandere Kaufleute zwängen, bei ihnen zu verkaufen u. a. Dochkam es auch diesmal zu keiner Entscheidung. Der Kaiser bestätigtezwar Hamburgs Privilegien ; da aber nur geringe Aussichtauf holländische Hilfe bestand, gab die Stadt im SteinburgerVertrage von 1621 in vielem nach. Vor allem erkanntesie die Huldigungspflicht an bis zum Austrag der von Dänemarkgeforderten Revision des Reichskammergerichtsurteils. Dieoffenen Feindseligkeiten des Königs erreichten damit ihr Ende,doch blieb das Verhältnis gespannt, und nach wenigen Jahrenbegann der Streit von neuem und weit heftiger.1 Slangell 127, 140 ff.; Erslev, RigsraadI 268f., 453; LondorpT. II 45, 47, 315; Lünig, P. spec. II Cont. 2. Forts. S. 62.

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