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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 178 —liingen stattfinden^. — Zu den Verhandlungen im Jahre 1580erhielten die Hamburger Gesandten nur Vollmacht, über die Abfuhrdes Getreides und über nichts anderes zu verhandeln. Siewiesen auf ihren uralten Besitz hin, der allen Anwohnern, wienoch in diesem Jahre, nur nützlich sei und oft Teuerung abgewandthabe. Gegen Stade hätte die Stadt den Besitz vor demEeichskammergericht bewiesen. Sie beriefen sich auch auf einSchreiben Friedrichs I. von 1514, und 1562 und 1579 seiihnen ihr Recht ausdrücklich reserviert worden. Die Holsteinerbeanspruchten dagegen das Eigentum und die Oberhoheit überden Eibstrom als Teil der Eegalien und bewiesen die Ausübungder Herrschaft durch ein Hamburger Schreiben an König FriedrichI. von 1524 mit der Bitte um Hinderung der übermäßigenAbfuhr. Die Dithmarscher hätten den Hamburgern stets dasRecht bestritten ; zudem stehe den Herzögen die Zollhoheit überGetreide usw. auf dem Flusse zu. Die Elbe sei ein öffentlicherFluß, den jeder gegen Zoll benutzen könnte, so daß auch denköniglichen und herzoglichen Untertanen die Fahrt freistehe.Hamburg habe kein besonderes Privileg, es habe nur tatsächlichdas Recht auszuüben gesucht, worin es aber wiederholt Einsprucherfahren habe. Die Hamburger wiesen alle diese Punktezurück, stützten sich für das Recht der Abfuhr und deren Hinderung,das allein zur Verhandlung stände, auf das Stapelprivilegund den Vorbehalt des Rechtes im Jahre 1562 und 1579. VermittlungsvorschlägeSachsens und Mecklenburgs wurden nichtangenommen. Die Sache blieb in der Schwebe. Beide Parteienwollten die Vermittlungsvorschläge nach Hause berichten, dortsolle man sich zum 1. Januar erklären; dann solle entweder eineVereinbarung stattfinden oder die Sache solle an die Schiedsrichterzur rechtlichen Erkenntnis zurückgehen. Die Verträgevon 1562 und 1579 sollten mit allen Klauseln so lange in Gültigkeitbleiben^. Doch wurde keins von beiden ausgeführt, und1 Laursen 480 ff.; weiteres in den Kanc. Brevb., bes. über dieErmäßigung der Zahlung.2 Chytraeus 668ff.

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