Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 174 —Getreide in der Stadt nicht frei verkaufen durften, sondern eszu dem Preise abgeben mußten, wie er von Bürgermeistern unddreiMännern bestimmt war.Nachdem man die Hinderung der Komabfuhr lange geduldethatte, fanden 1550 zu Segeberg im Beisein KönigChristians III. Verhandlungen statt, ohne doch zu einem Ergebniszu führend 1552 hatte Hamburg wieder von einem Kremper,der Bier westwärts ausführen wollte, Zoll gefordert und ihnschließlich gepfändet. Krempe forderte Rückgabe des gepfändetenGutes und freie Passage wie von alters her ^.Aber Hamburg ließdie Abfuhr weiter hindern. Neue Verhandlungen im folgendenJahre zu Utersen mit dem Könige waren wieder erfolglos ^.1555 nahmen die Hamburger wieder einige Schiffe, die nachHolland sollten, brachten sie nach Hamburg, konfiszierten dasGut und hielten die Schiffe über ein halbes Jahr fest. ChristianIII. schickte sofort Gesandte nach Hamburg imd verlangtedie Privilegien zu sehen, sonst werde er den Zwang nicht dulden.Hamburg berief sich dagegen auf das Alter des Besitzes, wasChristian aber nicht anerkannte. Er forderte für die Marsch dieFreiheit und drohte mit Gewalt, doch war er noch zu Verhandlungenbereit. Ein Vorschlag , daß Itzehoe, die Kremper- undWilstermarsch und die an der Elbe wohnenden Adligen dasRecht haben sollten, jährlich 7— 8 Schiffsladungen Korn auszuführen,wurde von Hamburg abgelehnt. Kornausfuhr sei nurgestattet, wenn der Kauf in Hamburg angeboten und dort abgelehntsei*. Nachdem noch einige Schreiben gewechselt waren,hatte die Langmut des Königs ihr Ende erreicht; er hob diemeisten Privilegien Hamburgs in Bergen auf. Hamburg führtebeim Kaiser Beschwerde, übte aber das Recht weiter, besondersauf Drängen der Bürgerschaft^. Sogar Herzog Adolf, der mit1 Beispiele: Hbg. St. Gl. 15a vol. 2: 1550 April 4; ebenda 16bvol 5: 1545 Febr. 13. J. F. Noodt, Samml. 87.2 Hbg. St. Cl. II Nr. 15b vol. I 1552 Juli 18.3 Noodt S. 88; Koppmann VI 513, 564.4 Laursen U 12 ff.5 Krag og Stephanius I 379—80; Chytraeus 492 ; Koppmann VII65, 92; Lünig, P. spec. IV. Cont. VIII Abt. 1000 f. Beispiele: Hbg.

- 175 —seinen Räten nach Antwerpen fahren wollte, wurde angehalten.Nur durch große Geschenke konnte man seine Versöhnung erlangen\ Da Christian III. die Sache sehr milde behandelte,blieb es unter seiner Regierung unentschieden. Der neue unternehmungslustigeRegent, Friedrich II., nahm den Streit wiederauf. Als 1561 ein ostfriesisches Schiff mit Dithmarscher Getreideauf Dithmarscher Grund gekapert war, ließ er auf HeinrichRantzaus Rat, Repressalien zu üben, 40 Hamburger Schiffe inseinen Reichen festnehmen. Herzog Adolf und Herzog Johann d. Ä.schlössen sich ihm an. Adolf ließ zu Kiel zwei HamburgerSchiffe festsetzen. Vielfache Verhandlungen waren ohne Erfolg.Der König, im Bewußtsein desstolzen Sieges über Dithmarschen,dachte daran, „denn langen spieß an die handt zu nehmen",Hamburg mit Gewalt zu unterwerfen und es dann gleich zu behalten.Er wollte auch bei Brunsbüttel an der Elbe ein Bollwerkerbauen ^. Johann Rantzau, der die alte Holstenpolitik derFreundschaft mit Hamburg vertrat, war der ganze Handel zuwider;er riet zum Frieden. Auch die Königinwitwe Dorothea,dieHerzöge Hans und Adolf wie Kurfürst August von Sachseninterzedierten, und selbst Heinrich Rantzau war dagegen, Gewaltanzuwenden"^. Der König ließ sich dadurch schließlich zumNachgeben bewegen. Durch einen Vertrag vom 4. Mai 1562 zuKopenhagen versöhnte er sich mit der Stadt gegen Zahlung von10 000 Reichstalern. Der Streit um Hamburgs Recht auf dieElbe sollte später durch Schiedsrichter beigelegt oder auch vordem Reichskammergericht ausgetragen werden. Den Geschädigtensollte Hamburg Ersatz gewähren*. Der nordische siebenjährigeSt. Cl. 11 Nr. 16 a vol. 2: 1557 Jan. 28; 1558 März 16; 1559 Nov. 18;ebenda Nr. 16 b vol. 4: 1560 März 17. Koppmann VII 242.1 Koppmann VH 92 f.2 Arch. f. Sachs. Gesch. v. Wachsmuth und Weber II 383;St. P. of El. 1561—62 S. 420 und 514; Lind, Soemagtshistorie 16;Koppmann VII 358.3 Acta A X 321: 1561 Nov. 18.4 Resen 72; Koppmann VII 369 f., 386 f.; ebenda 308 f., 311,322, 356 f., 385: Vermittlungsversuche und Gesandtschaften wegendes Streites.

— 174 —Getreide in der Stadt nicht frei verkaufen durften, sondern eszu dem Preise abgeben mußten, wie er von Bürgermeistern unddreiMännern bestimmt war.Nachdem man die Hinderung der Komabfuhr lange geduldethatte, fanden 1550 zu Segeberg im Beisein KönigChristians III. Verhandlungen statt, ohne doch zu einem Ergebniszu führend 1552 hatte Hamburg wieder von einem Kremper,der Bier westwärts ausführen wollte, Zoll gefordert und ihnschließlich gepfändet. Krempe forderte Rückgabe des gepfändetenGutes und freie Passage wie von alters her ^.Aber Hamburg ließdie Abfuhr weiter hindern. Neue Verhandlungen im folgendenJahre zu Utersen mit dem Könige waren wieder erfolglos ^.1555 nahmen die Hamburger wieder einige Schiffe, die nachHolland sollten, brachten sie nach Hamburg, konfiszierten dasGut und hielten die Schiffe über ein halbes Jahr fest. ChristianIII. schickte sofort Gesandte nach Hamburg imd verlangtedie Privilegien zu sehen, sonst werde er den Zwang nicht dulden.Hamburg berief sich dagegen auf das Alter des Besitzes, wasChristian aber nicht anerkannte. Er forderte für die Marsch dieFreiheit und drohte mit Gewalt, doch war er noch zu Verhandlungenbereit. Ein Vorschlag , daß Itzehoe, die Kremper- undWilstermarsch und die an der Elbe wohnenden Adligen dasRecht haben sollten, jährlich 7— 8 Schiffsladungen Korn auszuführen,wurde von Hamburg abgelehnt. Kornausfuhr sei nurgestattet, wenn der Kauf in Hamburg angeboten und dort abgelehntsei*. Nachdem noch einige Schreiben gewechselt waren,hatte die Langmut des Königs ihr Ende erreicht; er hob diemeisten Privilegien Hamburgs in Bergen auf. Hamburg führtebeim Kaiser Beschwerde, übte aber das Recht weiter, besondersauf Drängen der Bürgerschaft^. Sogar Herzog Adolf, der mit1 Beispiele: Hbg. St. Gl. 15a vol. 2: 1550 April 4; ebenda 16bvol 5: 1545 Febr. 13. J. F. Noodt, Samml. 87.2 Hbg. St. Cl. II Nr. 15b vol. I 1552 Juli 18.3 Noodt S. 88; Koppmann VI 513, 564.4 Laursen U 12 ff.5 Krag og Stephanius I 379—80; Chytraeus 492 ; Koppmann VII65, 92; Lünig, P. spec. IV. Cont. VIII Abt. 1000 f. Beispiele: Hbg.

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