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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 171 —wurde unabhängiger von den Städten. Jetzt mag die Linie Segeberg—Kaltenkirchenim allgemeinen die Nordgrenze von Hamburgsvorwaltendem Einfluß bezeichnen. Der nördlich gelegene TeilHolsteins bevorzugte die Abfuhr die Stör hinab, wodurch manwenigstens nicht mehr allein auf Hamburg angewiesen blieb.In den Gebieten der Unterelbe, in Pinneberg, der Kremper- undWilstermarsch und an der Südküste Dithmarschens beanspruchteHamburg das Stapelrecht und vermochte es auch bis 1580 durchzusetzen.Auch nach Verlust dieses Rechtes bestand ein sehrlebhafter Verkehr zwischen den Marschen und Hamburg. DasKorn wurde auch ferner allermeist von den Kremper, Itzehoerund Wüsterer Schiffen nach Hamburg auf die Rede gebracht undhier an die Seeschiffe abgegeben; vielfach holte man Waren ausHamburg. Einzelne Schiffer haben die Zwischenfahrt nach Hamburgzu ihrem Gewerbe gemacht ^.Weiter stand Hamburg mit derganzen Westküste in enger Verbindung. Lunden, Tönning, Husumhatten regelmäßig zwischenfahrende Schiffer, die Kornbrachten und Waren holten^. Auch nahmen holsteinischeSchiffer in Hamburg Geld auf und verpflichteten sich dann, Kornwieder zu liefern ^. In Stapelholm kauften mitunter Hamburgerdie ganze Ernte auf*. Zu Lande kamen aus Dithmarschen zumgroßen Hamburger Herbstmarkt viele fette Ochsend Auch HamburgerHändler kauften hier vielfach ein. Nach einem Berichtder Stadt waren ihre Bürger von dem Ochsenzoll in Eiderstedt,d. h. wohl von der Zollerhöhung auf der Koldenbüttler Fähre,befreit worden. Vergeblich aber war ihre Bitte um Aufhebungdes Eiderstedter Hafengeldes^. Wie schon erwähnt, bezogendie schleswigschen Städte auf der östlichen Heerstraße aus1 Hbg. St. Gl. VII Lit Eb Nr. 3 vol. 5; 1616 klagt der HamburgerRat über allzu starke Anfuhr von Fleisch aus Itzehoe, Hansen,Itzehoe 152.2 Acta A XX 2238; Hbg. St. Schifferbücher.3 Acta A XX 2238: 1623 März 14.4 Ebenda XX 1923.5 S. Ochsenhandel; bes. Acta A XX 2238: 1623 Okt. 4.6 Acta A XX 868: 1614 Mai 12.

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