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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 170 —wenigstens in Dänemark zur Durchführung gekommen zu sein-^.Sonst lassen sichim schleswig-holsteinischen Handel keine Folgenaufzeigen. Auch mit dem Adel hatte die Stadt manche Zwistig^keiten. 1544 klagte Dietrich Blome, daß man ihm und seinemGesinde keinen Osemunt aus der Stadt ausgestatten wolle, obwohldort doch sonst Christen und Türken, Dänische und Deutsche,alle die da Geld hätten, handeln dürften. Er drohte,seinen Bauern, die das ganze Jahr hindurch Fleisch, Fisch,Ochsen, Kühe, Schweine, Schafe, Hühner, Eier, Holz und Kohlenin die Stadt brächten , den Handel zu untersagen ^. Noch öfterwurde der Lübecker Handel in Holstein vom Adel durch Arrestauf Wagen und Güter gestört; die Ursachen waren verschieden:Entlaufen von Leibeigenen, Mißverständnisse bei Einkäufen inder Stadt, säumige Schuldner u. a., was dann Hin- und Widerschreibenund langwierige Prozesse zur Folge hatte ^.Hamburg war der natürliche Ausfuhrhafen für Stormarn.Hier in den südlichen Ämtern des Landes herrschte sein Handel.Von hier bezog es Holz und Kohlen, Vieh, Korn usw. und versorgtedas Land auch wieder mit allem. Im 15. Jahrhundertmuß Hamburgs Handel ziemlich unbeschränkt in ganz Holsteinbis nach Rendsburg hinauf vorgewaltet haben. 1493 konntedie Stadt ihren Bürgern verbieten, den Landleuten entgegenzugehenund zwischen Hamburg und Rendsburg auf der LandstraßeEßwaren, Ochsen, Schafe, Lämmer oder Schweine aufzukaufen.Sicher ist das Verbot ergangen, um den Vorkauf unddadurch die Verteuerung der Waren zu hindern. Zugleich aberzeigt es, daß Hamburg hier damals keinen andern zu fürchtenhatte, sondern wünschte, daß die Landleute die Waren selbst indie Stadt brächten, da sie dann für Zehrkosten und Einkäufeerfahrungsgemäß einen großen Teil des Erlöses in der Stadtließen, der sonst den holsteinischen Städten zugute kam*. Im16. Jahrhundert finde ich dies Verbot nicht erneuert. Man1 Hansen, Beitr. 30.2 Lüb. St. Holsat. VII 1: 1544 Febr. 1.3 Ebenda Vom Adel in Holst. III 15—16.4 Lünig, Pars spec. IV Cont. T. I 963.

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