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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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Kapitel VII.Das Verhältnis zu den einzelnen Ländern.1. Hamburg und Lübeck.Hamburg und Lübeck gehören eigentlich beide zum holsteinischenTerritorium. Doch haben beide eine eigene Entwicklunggenommen. Lübeck hat sich schon früh losgelöst. Hamburgstand im 16. Jahrhundert tatsächlich schon ebenso unabhängigda; aber rechtlich war seine Stellung noch unentschiedenund bot so den Herzogen Anlaß zu politischen und wirtschaftlichenHoffnungen. Da beide Städte jedenfalls jeglicher Einmischungvon holsteinischer Seitein ihre inneren Angelegenheitenentzogen waren, sind sie hier als Ausland zu behandeln.Ihre Stellung im Lande war eine sehr bedeutende; inHolstein hatten sie den Vorrang, fast das Monopol. Ein Teildes Landes war ihr eigentliches Handelsgebiet, Ausgangspunktund Grundlage ihrer Blüte. Lübeck beherrschte den Handeldes Landgebietes zwischen Lübeck, Travemünde, Eutin, Segeberg,Oldesloe und Mölln ^; (doch hatte Segeberg selbst schonnähere Beziehungen zu Hamburg). Da hier vielfach Güter desBistums Lübeck und der geistlichen Stiftungen der Stadt lagen,da sich auch die Lübecker Patrizier hier vielfach ankauften oderdurch Erwerb von Beuten und Gewährung von Darlehen anBauern der Gegend sich den Bezug der Landesprodukie sicherten,stand dies Gebiet in der engsten Beziehung zur Stadt. Darüberhinaus war ihr Einfluß auf der Halbinsel Oldenburg und aufFehmarn sehr groß. Die kleinen Städte hier führten, was ihnendie1 Hansen, Beitr. 3.

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