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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 160 —Anlaß zu Klagen boten Auflagen des Grafen, wie sie durchSteigerung der Münze und neue Einrichtungen nötig wurden,und die ungenügende Zahl der Fahrten der vorhandenen Fährprahme.Diese Mißstände, dazu Übervorteilung durch die Wedelerbeim Heu- und Getreidekauf, für den diese das Monopol beanspruchten^ und erhielten, Mißbräuche im Trinkgeldwesenund Bevorzugung der Deutschen und Niederländer bewirktenschließlich, daß die Dänen und Holsten andere Wege suchten.Der Graf allerdings hielt die Ochsenhändler für verpflichtet, diealte Straße zu ziehen, vor Ütersen mit ihrem Vieh anzukommen,wo die Händler ihre Tiere über die Brücke zählen lassen mußten,von wo sie nach Wedel zu Markt und dann über die Elbesollten. Von hier aus wollte er dann auch Zettel auf den Zollenspieker,die Fähre bei Bergedorf, ausschreiben lassen gegenZahlung des Zolls und Fährgeldes, d. h. er hielt sein Stapelrechtaufrecht. Dieser neue Weg ging mit Vermeidung schauenburgischenGebietes über Ulzburg, durch die Harxheide, durchPoppenbüttel und das Amt Tremsbüttel auf den Zollenspieker zu.Schon 1556 wird der Weg erwähnt, als die Hamburger ihn zuverlegen suchten, wohl um ihren Zoll zu Wedel zu schützen oderum ihr Marktrecht aufrechtzuerhalten". Später aber begünstigteHamburg den Weg, da die Einkünfte des Zollenspiekers zumAmt Bergedorf gehörten und Hamburg und Lübeck alleinzukamen. Der Amtmann von Bergedorf ließ deshalb in Bramstedtund Wedel jährlich Zettel anschlagen über die Beschaffenheitder Fähren usw. ^. Holsteiner sind damals auch diesenneuen Weg gezogen, doch gingen sie bald ausschließlich wiederüber Wedel.Hamburgern, Lüneburgern, Braunschweigern, Magdeburgernlag der Weg bequemer, und gegen Zoll und Fährgeldwurde er ihnen auch vom Grafen gestattet. Hamburg hatte hierbesondere Freiheiten*. 1572 wird der Weg wieder erwähnt;1 S. z. B. Koppmann VII 162.2 Koppmann VII 66.3 Mitt. f. hbg. Gesch. IX 1886, S. 113—14.4 Gallois I 392.

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