Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 158 —wieder entrichte \ Hamburg sah sich in diesen Jahren oft veranlaßt,seine Stadtsoldaten nach Pinneberg, Bramstedt, Wedel zuentsenden, um dort Bekanntmachungen anzuschlagen u. a.^. Biszum Einbruch des Dreißigjährigen Krieges nahm der Markt einengroßen Aufschwung, besonders von 1590 an. Vorher hatte dieZahl der Ochsen nur 16 — 20000 betragen, jetzt belief sie sichin guten Jahren (1603) bis auf 30000 und hob sich nach einerallerdings nicht ganz zuverlässigen Nachricht im Jahre 1613 aufgegen 40000. Erst seit 1625 nahm die Ausfuhr aus Dänemarkwieder ab. Die Gründe für den großen Aufschwung waren dieBeruhigung in den Niederlanden und das Abkommen des Seetransportes.In Wedel trafen die Händler aus Dänemark und Holsteinzusammen mit den westerschen und deutschen Händlern. WeilWedel die Stapelgerechtigkeit beanspruchte, fand auch dieAblieferung der vorher verkauften Ochsen hier statt. Von denFährkosten bezahlten die Dänen und Holsten die eine Hälfte,die Käufer die andere. Der Markt begann am 25. März unddauerte in früherer Zeit 3— 4 Wochen; später aber fand derUmschlag in wenigen Tagen statt. So sollen 1613 in 12 Tagenfast 40000 Ochsen übergesetzt sein. Doch wurden hier alleTieredrei Tage zum Verkauf gestellt und dann erst übergeschifft.Die Händler bevorzugten Wedel, vornehmlich weil sie hierbedeutende Freiheiten hatten.Sie bildeten eine zusammengehörigeGenossenschaft. Alle Streitigkeiten wurden in erster Instanz vonden Händlern selbst durch besonders gewählte Schiedsrichterentschieden. Der Graf mischte sich nicht ein und verwies, auchwenn er angerufen wurde, die Sachen zunächst an dies Gericht,daß sie sich gütlich einigten. Das Gericht und alle gemeinsamenAngelegenheiten der Händler wurden unter freiem Himmel vordem Roland entschieden, „auf der Gassen unter dem blauen Himmel".Die Häupter und Prinzipalochsenhändler führten die Verhandlungenmit den Beamten des Grafen, doch mußten die andern1 Mitt. f. hbg. Gesch. IX 1886, S. 109 A.2 S. Koppmann jährlich.
— 159 —ihre Zustimmung erteilen. Schon 1554 werden die „gemeneKoplude" genannt.Die Händler aus den verschiedenen Gegendenbildeten dabei besondere Vereinigungen, allerdings ohne festesBand. In Flensburg war das Hauptquartier der Händler ausdem Reiche Dänemark und den Fürstentümern, doch versammeltensie sich auch einmal in Viborg. Die andern Hauptorte warenUtrecht für Holland, Antwerpen für Brabant, Arnheim für Greldern.Vielleicht gab es auch eine Gremeinschaft der münsterschenHändler. Dazu kamen Händler aus Jülich, Kleve, Oldenburgund Deutschland. Hamburg hatte darin seine Bedeutung, daßhier die Faktoren wohnten, auf die der Käufer den Verkäuferanwies (Wechselverkehr) ^. Die Dänen und Holsten besaßenbesondere Vorrechte. Wenn sie mit ihrem Vieh weiter wollten,hatten sie in früheren Zeiten das Privileg, daß ihre Ochsen,nachdem sie drei Tage zu Markt gestanden hatten, vor denender Westerschen übergeschifft werden mußten, da die andern meistschon für die Weide gekauft hatten, während die Dänen abernoch andere Märkte, wie Zwolle und Münster, aufsuchen mußten.Die Westerschen hatten dies Vorrecht meist gern gesehen, damitsie erführen, wie es mit dem Kauf auf den Märkten stehe undob sie lieber in Wedel oder jenseits der Elbe kaufen sollten.In den niederländischen Wirren war diesaber durch Nachlässigkeitder Jüngern Kaufleute in Vergessenheit geraten. Der holsteinischeAdel hatte freie Landstraße durch das gräfliche Gebiet.Alle diese Rechte vom Stapelrecht des Grafen an waren nurGewohnheitsrechte und konnten durch keine Urkunden erwiesenwerden.Bei der großen Zahl der angetriebenen Ochsen und derimmer kürzeren Zeit, auf die sich das Übersetzen zusammendrängte,genügten die Einrichtungen für die Überfahrt nichtmehr. Fortdauernd klagte man über die geringe Anzahl derPrahme, obwohl die Fährleute von der Luhe halfen und auchbei Blankenese zahlreiche Tiere übergesetzt wurden^. Weitern1 Jahrbb. IV 35—37.2 Die erste Klage stammt von 1590.
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- Seite 132 und 133: — 110 —Verkehrs waren die Holl
- Seite 134 und 135: — 112 —verkaufen könnten, auch
- Seite 136 und 137: ./— 114 —Bürgerschaft über di
- Seite 138 und 139: — 116 —1575 auf dem Wahltag und
- Seite 140 und 141: — 118 —Kantzau verlangte 4 ß Z
- Seite 142 und 143: — 120 —die Stör gleich Itzehoe
- Seite 144 und 145: — 122 —Pelzmützen \ 20 Decker
- Seite 146 und 147: — 124 —Landesherrn erbeten werd
- Seite 148 und 149: — 126 —und ein schiffen und das
- Seite 150 und 151: — 128 —wieder Husum als Hafen f
- Seite 152 und 153: — 130 —und daß dann der sich b
- Seite 154 und 155: — 132 —Husum genoß auch ferner
- Seite 156 und 157: — 134 —um Schutz seiner Privile
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- Seite 184 und 185: — 162 —statt, wo die Händler a
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- Seite 226 und 227: — 204 —der Ladung), daß die Sc
- Seite 228 und 229: — 206 —dürfte. Dies sollte der
— 159 —ihre Zustimmung erteilen. Schon 1554 werden die „gemeneKoplude" genannt.Die Händler aus den verschiedenen Gegendenbildeten dabei besondere Vereinigungen, allerdings ohne festes<strong>Band</strong>. In Flensburg war das Hauptquartier der Händler ausdem Reiche Dänemark und den Fürstentümern, doch versammeltensie sich auch einmal in Viborg. Die andern Hauptorte warenUtrecht für Holland, Antwerpen für Brabant, Arnheim für Greldern.Vielleicht gab es auch eine Gremeinschaft der münsterschenHändler. Dazu kamen Händler aus Jülich, Kleve, Oldenburgund Deutschland. Hamburg hatte darin seine Bedeutung, daßhier die Faktoren wohnten, auf die der Käufer den Verkäuferanwies (Wechselverkehr) ^. Die Dänen und Holsten besaßenbesondere Vorrechte. Wenn sie mit ihrem Vieh weiter wollten,hatten sie in früheren Zeiten das Privileg, daß ihre Ochsen,nachdem sie drei Tage zu Markt gestanden hatten, vor denender Westerschen übergeschifft werden mußten, da die andern meistschon für die Weide gekauft hatten, während die Dänen abernoch andere Märkte, wie Zwolle und Münster, aufsuchen mußten.Die Westerschen hatten dies Vorrecht meist gern gesehen, damitsie erführen, wie es mit dem Kauf auf den Märkten stehe undob sie lieber in Wedel oder jenseits der Elbe kaufen sollten.In den niederländischen Wirren war diesaber durch Nachlässigkeitder Jüngern Kaufleute in Vergessenheit geraten. Der holsteinischeAdel hatte freie Landstraße durch das gräfliche Gebiet.Alle diese Rechte vom Stapelrecht des Grafen an waren nurGewohnheitsrechte und konnten durch keine Urkunden erwiesenwerden.Bei der großen Zahl der angetriebenen Ochsen und derimmer kürzeren Zeit, auf die sich das Übersetzen zusammendrängte,genügten die Einrichtungen für die Überfahrt nichtmehr. Fortdauernd klagte man über die geringe Anzahl derPrahme, obwohl die Fährleute von der Luhe halfen und auchbei Blankenese zahlreiche Tiere übergesetzt wurden^. Weitern1 Jahrbb. IV 35—37.2 Die erste Klage stammt von 1590.