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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 156 —Markt zunächst noch um seine Existenz zu kämpfen. Infolgeder Vertreibung Christians II. waren zwischen Dänemark undden Niederlanden, den Hauptabnehmern der Ochsen, Streitigkeitenentstanden, die zum Kriege und zu völligem Verbot derSchiffahrt führten. Dazu machte Hamburg auf der Elbe seinStapelrecht geltend, das sich auch gegen die Abfuhr von Ochsenaus diesen Gegenden richtete. Es glaubte besonders seineneigenen Ochsenmarkt dadurch geschädigt. Kurz nach Abschlußdes Speyerer Friedens (1544) zwischen Kaiser und Dänemark,wo der Handel wieder freigegeben wurde, war noch einmaleinem Antwerper Kaufmann ein Schiff mit Ochsen auf der Elbefestgenommen. Der Kaiser wandte sich beschwerdeführend anHamburg. Hier war man sich aber keines solchen Überfallsbewußt,und der Geschädigte selbst erklärte, daß Johann RantzausAuslieger ihm sein Schiff genommen hätten. Hamburg bat verschiedentlichRantzau um Darstellung der Sache, da es nichtzur Verantwortung gezogen werden wolle ^. Wir ersehen hierausaber, daß auch Hamburg in diesen Jahren die Ochsenabfuhrgehindert sehen wollte; wäre dies nicht bekannt gewesen, hättesich der Kaiser schwerlich an die Stadt gewandt, und die inden Kämmereirechnungen erscheinenden Posten ,.in Wedel et adprohibendam traductionem boum" müssen wenigstensdamals nochzur Hinderung der Abfuhr verwandt sein^. Aus demselbenJahre ist noch ein Schreiben Hamburgs an Hans Barner, denpinnebergischen Drosten, vorhanden. Die Hamburger erinnertenihn daran, daß man zu dieser Zeit binnen ihrer Stadt den gewöhnlichenOchsenmarkt zu halten pflege, und daß man keineOchsen vorbeigestatte, daß auch der König von Dänemark wegender gefährlichen Zeiten die Ochsen nur dorthin passieren lasse.Sie beklagten sich, daß der Drost trotz alledem etliche zuWedel übergestatte und dort Zoll empfange, was ihnen an ihrerhergebrachten Gerechtigkeit nachteilig und zum höchsten beschwerlichsei. Sie forderten, daß er keine Ochsen weiter1 Hbg. St. Gl. II Nr. 15 a vol. 2: 1545 Aug. 7, Sept. 2.2 Koppmann VI 158, VH 184.

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