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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 148 —verlehnt: „My höret de Toll van de Elve bet an de Eyder"sagte einer von ihnen ^. Dithmarschen war hier als an einemneuen, 1474 eingerichteten Zoll zollfrei. Die Leute aus Nordstrand,Stapelholm, Husumerharde usw. und alle Fremden warenaber zollpflichtig^. Nach 1559 fehlte es nicht an Versuchen,die Dithmarscher auch dem Zoll zu unterwerfen. Neben demÜbermut der ßantzaus war wohl auch der ünterschleif derDithmarscher mit daran schuld, da sie, besonders im Anfangedes 17. Jahrhunderts, oft Eiderstedter u. a. Vieh kauften, dassie dann einige Zeit behielten und dann als eigenes Gut zollfreiaustrieben^. Dithmarschens Zollfreiheit wurde aber stets anerkannt*. 1577 hatte Dithmarschen, um den Belästigungen zuentgehen, die Erlaubnis erhalten, durch das Kirchspiel Schenefeldneben der Hohenhörn einen neuen, zweiten Weg in dasHolsteinische anzulegen, den sie allein benutzen sollten. Auchhier sollten sie zollfrei sein ^ Ebenso erhielten die Eingesessenendes Kirchspiels Schenefelddie Benutzung des Weges freigestellt^.Da auch Fremde den Weg zogen, fühlten sich die Eantzaus sehrbenachteiligt. Sie versuchten deshalb den Weg durch Schlagbäumeund Blockhäuser zu kontrollieren, legten auch wohl verdächtigenDithmarschern Zoll auf. Diese wollten sich das aberkeineswegs gefallen lassen; das einzige, wozu sie sich verstanden,war, daß sie Namen und Waren ansagten. Aber Tagund Nacht behielten sie freien Durchzug und weigerten sichauch, Zettel vom Pastor zu bringen, weil E-antzau „erst einePlicht, hernach den Tolle darmit sochte"^. So arbeiteten aufdieser Straße die Schmuggler Hand in Hand, um das Vieh aus1 Viethen 437.2 Michelsen, D. ÜB. CLXV 382; M. J. I 43; Viethen 442.3 Michelsen, D. ÜB. CLXVI 381-82; Gloy 59.4 Michelsen, D. ÜB. CXXXHI 297 ff.; Falck, Kunde des Vaterlandesin 283; Neoc. U 280, 379; Michelsen, D. ÜB. CLXVI 381-82.5 C. C. Reg. Hols. n 835—37; Michelsen, D. ÜB. CLVI 369—70, CLXIV—V 381—82. Viethen 441—42; Acta A XX 893; Neoc. n398-99.6 Viethen 441.7 Neoc. II 399.

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