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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 134 —um Schutz seiner Privilegien und Abweisung dieser Bitte wegenVerteurung der Waren durch den Vorkauf usw. Der Herzogentschied aber unter dem 20. Februar 1621, daß Tondern imruhigen Besitz zu lassen sei, besonders da es umgekehrt Apenradedasselbe Recht zugestehen wolle, bis in petitorio etwas anderesausgeführt oder eine andere Verordnung gemacht sei. Tondernsollte aber das gewöhnliche Zoll- und Brückengeld zahlen undden Apenrader Schiffern und Fuhrleuten, wenn sie ihrer mächtigwerden könnten, Fracht und Fuhrlohn vor Fremden gönnen^.Von Eipen führte eine Landstraße nach Hadersleben, ander zu Toftlund der Propst den Zoll erhob ^. Sie wurde auchzu Transit benutzt: so ging Hamburger Bier auf diesem Wegenach Assens und weiter nach Nyborg ^. Auch die große Abfuhrvon Ochsen aus Dänemark nach Holland zu Schiff, die südlichvon Eipen bei Wedstedgaard stattfand, geschah zum Teil aufherzoglichem Gebiet. Die schwierigen gerichtlichen Verhältnissewurden 1576 durch den Koldinger Eezeß geregelt*.Ein lebhafterer Transit berührte schleswigsches Gebiet aufder Straße von ßipen nach Kolding. Hier beteiligten sichHaderslebener Schiffe an der Ab- und Anfuhr, besonders nachDanzig. Auch Flensburger lieferten zeitweilig große Mengenvon Flachs und Hanf nach Kolding ^Welche Bedeutung die Transitwege für die Abfuhr derProdukte Schleswig -Holsteins selbst hatten, sieht man aus denSundzollregistern.Die Zahl der aus Schleswig-Holstein kommendenSchiffe ist stets sehr klein, sie geht nicht über 18 hinaus; Durchschnittszahlsind 8 Schiffe. Auch nach den Warenlisten ist dieAusfuhr durch den Sund nicht groß gewesen. Was an Schiffenund Waren erscheint, kommt fast ausschließlich aus Fehmarnund Wagrien, und auch aus diesem Gebiet ging der größte Teil1 Zeitschr. XXXIX 196-97.2 J. V. Schröder, Topographie.3 Secher I 171—72.: 12 ß Zoll die Tonne Hamburger Bier angeordnetu. ebenda II 127 ; Kanc. Brevb. 11 364, VI 579.4 St. M. V 443 ff.5 Kinch, Ribe n 818—19.

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