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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 130 —und daß dann der sich beschwert fühlende Teil an das SchleswigerLandgericht appellieren könne ^.Die Flensburger hatten,nachdem ihnen der Husumer Hafenversperrt war, ihre Schiffe den Lauf auf Ockholmer Siel nehmenlassen und den Hafen für ihre Kaufmannschaft ganz bequemgefunden, so daß sie ihn weiter zu benutzen gedachten. Siebaten deshalb den König um Besserung der dahin führendenWege und Brücken, um Erbauung eines Kraus u. a. und erlangtendie Bewilligung ihrer Wünsche. Unter dem 7. Oktober1579^ erließ der König einen offenen Brief, in dem er demAmtmann von Flensburg, Peter Eantzau, befahl, den Weg vonFlensburg über Rumke, Wiehekrug, Sillerup, Joldelund, Lütjenholm,Mönkebüll, Langenhorner Windmühle nach der HornerKirche, der bis dahin schon eine gewöhnliche Landstraße gewesenwar, aber teilweise durch sumpfiges Grelände führte, zu bessernund von der Kirche durch die Marsch bis an den alten OckholmerDeich einen Weg aufwerfen zu lassen, von wo der Deichbis zum Ockholmer Siel den Weg bilden sollte. Zugleich befahler den Bau von Brücke und Kran. Einen Zoll behielt er sichvor. Dann begann der Bau auf Kosten der Flensburger. Siebestellten einen Senator zum Eegiersmann des Werkes, „weil erin der Landessprache erfahren war" ^. Der neue Hafen war erstwenige Jahre in Betrieb genommen*, als schon Ausbesserungennotwendig wurden. Da der Rat auf Vorstellung des Amtmannssich nicht dazu verstehen wollte, mußte er das Werk dem Königeüberlassen und bat nur, daß die Flensburger Bürger in den Zollabgabenvor Fremden bevorzugt werden möchten ^Doch erlangteder Hafen nie größere Bedeutung^. Auch Husum fand einen andernWeg über die Halbinsel, um seinen Transithandel aufrecht zuerhalten. In der neuen Polizeiordnung von 1582 wurde die1 Ratjen II 305—306.2 Aus Flensburgs Vorzeit. S. 99—100 ; M. J. I 58.3 Seelen, a. a. 0. 165 a.4 Kanc. Brevb. VII 267.3 Seelen, a. a. O. 166.6 H. Rantzau erwähnt ihn noch.

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