12.07.2015 Aufrufe

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

./— 114 —Bürgerschaft über die Durchfuhr, die auf die Verträge mitDänemark keine Rücksicht nahmen, nicht anerkennen wollte, undobwohl er drohte, ihnen die Zufuhr aus Holstein zu unterbinden.Herzog Friedrich III. hinderte man 1623 an der Durchfuhr vonKorn aus Mecklenburg, wogegen er nach der Ernte den Einwohnernvon Fehmarn befahl, ihr Korn nicht nach Lübeck zuführen, bis es sich füge^Der Zoll zu Oldesloe und Trittau war eine Quelle stetenStreites zwischen den Städten und dem Herzogtum. Um zweierleivor allem handelte es sich dabei, 1. ob diese Abgabe der Städteein Zoll oder nur ein Weg- oder Geleitsgeld sei, 2. um Maßnahmengegen den häufigen Unterschleif.Herzog Adolf erklärtedie Abgabe gleich im ersten Jahre seiner Regierung für einenZoll und wollte sie nicht als Geleitsgeld ansehen wie die Städte.Wer Geleit fordere, sei verpflichtet, an die Reiter ein Trankgeldzu geben ^. 1548 stritt man wieder. Es war Schmuggel vorgekommen,Herzog Adolf hatte Gegenmaßregeln ergriffen undwollte den ledigen Kaufgesellen in den Städten keine Vergünstigungzugestehen, sondern nur den verheirateten, seßhaftenBürgern. Lübeck suchte in Augsburg beim Reichstag Mandategegen ihn zu erwirken^. Trotzdem fanden auch zwischen denbeiden Parteien Verhandlungen statt. Heinrich Rantzan überschickteLübeck die Beschwerden: man verlangte von holsteinischerSeite vom Kaufmann einen Zettel mit seinem Vor- imdZunamen und angehängtem Siegel, dazu genaue Angabe, ob esßürgergüter seien, ob die Güter von Lübeck, Hamburg, Bremenoder Buxtehude seien; man verlangte, daß die Zettel mit denWaren zugleich anlangen sollten; denn die Fuhrleute wüßten oftnicht, ob es Bürgergut sei, und gäben oft erst nach JahrenAuskunft. Andern als Bürgern wollte man die Freiheit nichtzugestehen, namentlich den Knechten nicht. Auch klagte man,daß die Kaufleute Knechtsgut unter ihrem Namen durchschickten.Laken sollten nach Gewicht und nur, wenn sie weniger als ein1 Hansen, Beitr. 104 a.2 Lüb. St. Von d. lüb. ZoUfr. in Holst: 1544 Nov. 3.3 Ebenda vol. II Fase. IV: April 21.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!