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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 95 —Johanns des Jüngern. Vielfach fuhren aber auch gottorfischeUntertanen aus Schleswig-Holstein, Dithmarschen und den unterdie Herzogtümer gehörenden Inseln, die noch besonders genanntwerden, zollfrei durch den Sund, unter dem Schein, aus königlichemGebiet zu sein. Deshalb erließ der König eine Verordnung,die die Freiheit von Zoll und Lastpfennigen auf seineund seines Bruders Untertanen im Herzogtum beschränkte, soweitdiese genügende Zertifikate von den Bürgermeistern undE-äten, oder wenn sie nicht in Kaufstädten wohnten, von denLehnsmännern beibringen könnten, daß sie königliche oder sonderburgischeUntertanen seiend Diese Bevorzugung wurde vonFlensburg, Sonderburg und Rom, das z. T. reichsdänisch war,aufs glücklichste ausgenutzt.Deren Schiffe überwiegen unter denaus Schleswig-Holstein stammenden. 1611 sah sich Christian IV,für Kriegszwecke zu neuerlicher Erhöhung des Sundzolls gezwungen.Doch behielt man die gute Einnahme auch nachFriedensschluß weiter bei. Unglücklicherweise wurde die Abgabeauch auf die bisher zollfreien Schleswig-Holsteiner ausgedehnt,was für diese verhängnisvolle Folgen hatte ^.Betrachten wir jetzt die Sundfahrt der schleswig-holsteinischenSchiffer etwas genauer, und zwar zunächst die Fahrt von Westnach Ost. Die Zahl ihrer Durchläufe blieb bis 1568 stets unter10, außer 1562, wo es 12 waren ^. Sie stieg infolge der Einwanderung1569 plötzlich auf 30, hob sich in den siebzigerJahren fast auf 50, betrug 1581—82 63 und 64, erreichte 1583den höchsten Punkt mit 82 Durchläufen; sie fiel dann wiederruckweise auf 5 im Jahre 1590, erreichte 1597 mit 38 und1608 mit 59 Durchläufen noch einmal Höhepunkte, schwanktesonst zwischen 7 und 23*. Die Zunahme in den siebziger und1 Secher H 240 f.; Kanc. Brevb. VH 445.2 Secher III 823.3 1557 4 Durchläufe, 1558 0, 1560 3, 1562—68 12, 8, 1, 1, 2, 4, 8.4 Von 1574 an ist die Zahl der Durchläufe 44, 40, 32, 47, 38,33, 48, 63, 64, 82; von 1584 an 60, 62, 36, 38, 14, 15, 5; von 1591 an12, 8, 15, 23, 21, 23, 38, 34, 29, 18, 10, 24, 21, 20, 33, 43, 46, 59; von.1609 an 25, 22, 11, 8, 10, 13, 19, 14, 13, 15, 17, 12, 16, 7, 23, 11, 13,13, 14.

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