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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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. ,.-..•'— 88 —börse, wo der Kauf und Verkauf von Schiffen und Waren ab^geschlossen wurde, oft durch Auktion, was auf zahlreiche Beteiligunghindeutet; sie besorgte die Ballastbeschaffung; sie hieltunter sich Gericht in allen Schiffahrtssachen und bildete auchdas Schiedsgericht bei Streitigkeiten mit Fremden^. In Sonderburgbestand eine ähnliche Gesellschaft, die erst im 16. Jahrhundertentstand^. Husum erhielt 1582 den Gebrauch desWisbyer Seerechts bestätigt. Damit verbunden war ein Seegericht,von dem nur an die Landesregierung appelliert werdenkonnte. Das Gericht selbst war die Appellationsinstanz für dieInseln. Auch Tönning gebrauchte das Wisbyer Seerecht nebendem dänischen, das sonst in Schleswig galt, und neben demHamburger ^ In Tönning bestand auch eine Vereinigung derSchiffer, die 1622— 24 ein eigenes Haus zu bauen beabsichtigte*;In Burg a. F. konstituierte sich 1599 das Schifferamt;1616 erging für Burg eine Schifferordnung, und es entstand eineSchiffergesellschaft ^Für die Bedürfnisse der Schiffahrt sorgte man durch guteBebakung ^ und Anlage und Verbesserung von Häfen ^. DerSchiffbau stand an mehreren Orten in Blüte, öfter wurden fürden dänischen König große Kriegsschiffe in Schleswig-Holsteingebaut^.- — —.f1 H. U. Molsen, Das Flensburger Schiffergelag. Ein Beitragzur Stadtgeschichte. FI. 1904. S. 7, 11, 15.2 p, ß, Döring, Das Schiffergelag in Sonderburg, Zeitschr.XXVI 415, 426.3 A. f. St. u. K. G. IV 43-44; Beceau 121-22., 4 Acta A XX 3016.S. 255-56.5 Q. Haussen, Hist.-stat. Darstellung der Insel Fehmarn. 1832.ö S. die Karten in Aurigarius, Spieghel der Zeevaert. 1583;Beceau Anhang u. a.7 Prov. Berr. 1792 S. 51; Neoc. II 303; M. J. I 1364; J. H.Schlegel, Samml. z. dän. Geschichte, Münzkenntnis usw. II Bd. I 60;dazu Glückstadt und Friedrichstadt; Acta A XX 2325 usw.ö E. Baasch, Beitr. z. Gesch. d. deutschen Seeschiffbaues und derSchiffbaupolitik. 1899 S. 99-102; 129-131. Nyerup 130; Suhm,Nye Saml. II 93. Detlefsen II 177—78, 181; M. J. I 1951; Bricka-^

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