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VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

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wer<strong>de</strong>n. Die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> hat hierzu <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner die Verwertungsabsichtbekannt zu geben (auch dann, wenn sie z. B. hinterlegtes Geld bei <strong>de</strong>r Hinterlegungsstelleanfor<strong>de</strong>rn will). Frühestens nach Ablauf einer Woche seit <strong>de</strong>r Bekanntgabe (Zustellungwird wegen <strong>de</strong>r Fristbestimmung zweckmäßig sein) darf mit <strong>de</strong>r Verwertung nach<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 30 ff. und 40 ff. <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> sowie ggf. <strong>de</strong>r §§ 51 und 52 <strong>VwVG</strong><strong>NRW</strong> begonnen wer<strong>de</strong>n.- MBl. <strong>NRW</strong>. 2004 S. 890

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