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VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

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im Internet ist jedoch nur zulässig, wenn sie je<strong>de</strong>rzeit eingestellt wer<strong>de</strong>n kann (§ 6 a <strong>VwVG</strong><strong>NRW</strong>).Das angebotene Pfandgut muss <strong>de</strong>tailliert beschrieben wer<strong>de</strong>n, auf etwaige Mängel o<strong>de</strong>r Gebrauchsspurenist hinzuweisen. Mit <strong>de</strong>m Angebotstext soll auch ein Foto <strong>de</strong>r Pfandsache undggf. ein erstelltes Wertgutachten veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Da eine Besichtigung <strong>de</strong>s Pfandgutes(vergleichbar einer Versteigerung vor Ort) regelmäßig nicht in Betracht kommt, ist <strong>de</strong>r Beschreibungund <strong>de</strong>m Foto <strong>de</strong>r Pfandsache beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung beizumessen. Grundsätzlichsollte interessierten Bietern jedoch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Inaugenscheinnahme <strong>de</strong>s Pfandgutesam Aufbewahrungsort angeboten wer<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Angaben sind <strong>de</strong>s Weiteren im Angebotstexterfor<strong>de</strong>rlich:- Min<strong>de</strong>stgebot,- Versandart und -kosten, sofern das Pfandgut für <strong>de</strong>n Versand geeignet ist,- Abholort,- Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mailadresse und Sprechzeiten und- ggf. Abholzeitraum von vier Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Versteigerung, falls dasPfandgut nicht für <strong>de</strong>n Versand geeignet ist o<strong>de</strong>r die persönliche Abholung grundsätzlichmöglich sein soll.Im Übrigen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um die Versteigerung vonPfandgut han<strong>de</strong>lt und die Versteigerung je<strong>de</strong>rzeit nach § 6 a <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> eingestellt wer<strong>de</strong>nkann.Der Versand o<strong>de</strong>r die Abholung <strong>de</strong>r ersteigerten Sache ist nur nach vorheriger Zahlung <strong>de</strong>sGebotspreises und ggf. <strong>de</strong>r Versandkosten zulässig. Holt <strong>de</strong>r Bieter die ersteigerte Sache persönlichab, so hat er sich durch Vorlage seiner Personalpapiere auszuweisen und die Benachrichtigung(E-Mail) über das Höchstgebot vorzulegen. Den Empfang <strong>de</strong>s ersteigerten Pfandgutshat er in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift zu bestätigen.Die Auslagen für die Versteigerung im Internet sind Kosten <strong>de</strong>r Vollstreckung und vom Vollstreckungsschuldnerzu tragen.Wird das ersteigerte Pfandgut nicht innerhalb von vier Wochen nach Beendigung <strong>de</strong>r Versteigerungabgeholt, kann eine erneute Versteigerung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r Verwertung erfolgen.38Anschlusspfändung (zu § 38)38.1VoraussetzungenSachen, die bereits für an<strong>de</strong>re Gläubiger gepfän<strong>de</strong>t sind, sei es durch <strong>de</strong>n Vollziehungsbeamtenselbst o<strong>de</strong>r durch einen an<strong>de</strong>ren Vollziehungsbeamten o<strong>de</strong>r einen Gerichtsvollzieher, soll<strong>de</strong>r Vollziehungsbeamte nur dann pfän<strong>de</strong>n, wenna) an<strong>de</strong>re zur Befriedigung <strong>de</strong>r beizutreiben<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen ausreichen<strong>de</strong> pfändbare Sachennicht vorgefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall ist die Anschlusspfändung geboten ohne Rücksichtdarauf, ob nach Befriedigung <strong>de</strong>r vorgehen<strong>de</strong>n Gläubiger aus <strong>de</strong>r ersten Pfändung noch einÜberschuss zu erwarten ist;b) die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> die Anschlusspfändung ausdrücklich angeordnet hat;c) <strong>de</strong>r Vollziehungsbeamte aus beson<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n die Anschlusspfändung für aussichtsreicherhält als die Pfändung an<strong>de</strong>rer noch nicht gepfän<strong>de</strong>ter Sachen im Gewahrsam <strong>de</strong>s Vollstreckungsschuldners.38.2Formen <strong>de</strong>r Anschlusspfändung

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