12.07.2015 Aufrufe

VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27.2.4Die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> bestimmt die Höhe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Sachverständigen nach Maßgabe <strong>de</strong>rKostO <strong>NRW</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Vollstreckungskosten zu gewähren<strong>de</strong>n Entschädigung, wenneine solche in <strong>de</strong>rartigen Fällen üblich ist und <strong>de</strong>r Sachverständige sie beantragt. Die Entschädigungsoll die Beträge nicht übersteigen, die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zzt. aufGrund <strong>de</strong>s Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes –JVEG - gewährt wer<strong>de</strong>n können.27.3Austauschpfändung27.3.1Die Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 811 a und 811 b ZPO eröffnen <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> die Möglichkeit,unter <strong>de</strong>n an sich unpfändbaren Sachen, die <strong>de</strong>m persönlichen Gebrauch, <strong>de</strong>m Haushalto<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit <strong>de</strong>s Vollstreckungsschuldners dienen (§ 811 Nr. 1, 5 und 6),einen beson<strong>de</strong>rs wertvollen Gegenstand <strong>de</strong>nnoch zur Befriedigung <strong>de</strong>s Gläubigers zu verwerten,und <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner dafür ein einfacheres, aber für <strong>de</strong>nselben geschütztenZweck ausreichen<strong>de</strong>s Ersatzstück zu überlassen. So kann z. B. ein beson<strong>de</strong>rs teurer Fernseherohne weiteres gepfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner dafür ein einfachesFernsehgerät überlassen wird.27.3.2Der Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> wird es nur selten - allenfalls mit Hilfe <strong>de</strong>s Gläubigers - möglichsein, vor <strong>de</strong>r Wegnahme <strong>de</strong>r Sachen <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner ein ausreichen<strong>de</strong>s Ersatzstückzur Verfügung zu stellen. In <strong>de</strong>r Regel wird sie ihm daher <strong>de</strong>n zur Beschaffung einessolchen Ersatzstückes erfor<strong>de</strong>rlichen Geldbetrag aus ihrer Kasse überlassen. Das ist ihr auchmin<strong>de</strong>stens in <strong>de</strong>n Fällen zuzumuten, in <strong>de</strong>nen sie die Pfändung für For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r eigenenBehör<strong>de</strong> durchführt. Nur ausnahmsweise soll sie von <strong>de</strong>r dritten, freilich bequemsten MöglichkeitGebrauch machen und <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner <strong>de</strong>n zur Bezahlung <strong>de</strong>s Ersatzstückesnötigen Geldbetrag erst aus <strong>de</strong>m Vollstreckungserlös überlassen.27.3.3Der Vollziehungsbeamte darf in diesem Falle <strong>de</strong>n sonst unpfändbaren Gegenstand nur aufGrund einer schriftlichen Zulassungsverfügung <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> pfän<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>mVollstreckungsschuldner durch Zustellung bekannt zu geben ist (Vermerk in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift)und von ihm durch Wi<strong>de</strong>rspruch und verwaltungsgerichtliche Klage angefochten wer<strong>de</strong>nkann. In <strong>de</strong>r Verfügung setzt die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s vom Gläubigerangebotenen Ersatzstückes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrag fest, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vollziehungsbeamte vor <strong>de</strong>r Wegnahme- nicht schon vor <strong>de</strong>r Pfändung - <strong>de</strong>s Pfandstückes <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner zuübergeben hat, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner aus <strong>de</strong>m Erlös zu zahlen ist. Die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>soll die Austauschpfändung nur zulassen, wenn <strong>de</strong>r voraussichtliche Erlösaus <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Ersatzstückes erheblich übersteigen wird und die Austauschpfändungauch sonst „nach Lage <strong>de</strong>r Verhältnisse angemessen ist“ (so ist z. B. aufErinnerungswerte Rücksicht zu nehmen, die mit <strong>de</strong>m wertvollen Gegenstand verknüpft seinkönnen).27.3.4Der Vollziehungsbeamte kann gemäß § 811 b ZPO, wenn er mit <strong>de</strong>r Zulassung <strong>de</strong>r Austauschpfändungdurch die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> einigermaßen sicher rechnen darf, einengeeigneten Gegenstand schon vor <strong>de</strong>r Zulassung pfän<strong>de</strong>n, hat ihn jedoch im Gewahrsam <strong>de</strong>sVollstreckungsschuldners zu belassen. Er hat die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r von ihmfestgestellten Verwertungsmöglichkeit unverzüglich zu benachrichtigen. Lässt die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>daraufhin die Austauschpfändung nicht zu, ist die Pfändung wie<strong>de</strong>r aufzuhe-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!