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VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

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15.2Wegen einer etwaigen Entschädigung <strong>de</strong>r Zeugen ist entsprechend Nr. 27.2.4 zu verfahren.16Vollstreckung zur Nachtzeit und an Feiertagen (zu § 16)Da bereits eine Zustellung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen nach Verwaltungszustellungsgesetz<strong>de</strong>r schriftlichen Erlaubnis <strong>de</strong>s Behör<strong>de</strong>nvorstan<strong>de</strong>s bedarf, soll erst recht <strong>de</strong>rVollziehungsbeamte eine Vollstreckungshandlung in dieser Zeit nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s Leiters<strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> vornehmen.Die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen wird, abgesehen von Fällen drohen<strong>de</strong>r Vermögensverschiebung,wohl nur in Frage kommen bei solchen Vollstreckungsschuldnern, die andiesen Tagen ihr Geschäft offen halten o<strong>de</strong>r sonst ihrer Arbeit nachgehen und <strong>de</strong>shalb überTageseinnahmen verfügen. Die Feiertage ergeben sich aus § 2 Feiertagsgesetz <strong>NRW</strong> (SGV.<strong>NRW</strong>. 113).17Nie<strong>de</strong>rschrift (zu § 17)17.1Je<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschrift, die <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s § 17 <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> entspricht, hat die Eigenschafteiner öffentlichen Urkun<strong>de</strong> i. S. d. § 348 StGB und <strong>de</strong>s § 415 ZPO.17.2Mehrere inhaltlich gleichartige Vollstreckungsaufträge, die sich gegen <strong>de</strong>nselben Vollstreckungsschuldnerrichten, können bei gleichzeitiger Ausführung ebenso wie mehrere zusammenhängen<strong>de</strong>Vollstreckungshandlungen in einer gemeinsamen Nie<strong>de</strong>rschrift erfasst wer<strong>de</strong>n.Im Übrigen ist über je<strong>de</strong> Vollstreckungshandlung eine beson<strong>de</strong>re Nie<strong>de</strong>rschrift anzufertigen.17.2.1Vollstreckungshandlungen sind insbeson<strong>de</strong>re:1. Die Annahme von Zahlungen und an<strong>de</strong>ren Leistungen (jedoch keine Nie<strong>de</strong>rschrift im Falle<strong>de</strong>r Nr. 17.2.2),2. die Durchsuchung von Räumen und Behältnissen (§ 14 <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong>),3. die Pfändung (§§ 21, 28 ff. <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong>) und Anschlusspfändung (§ 38 <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong>),4. die - auch nachträgliche - Wegschaffung gepfän<strong>de</strong>ter Sachen aus <strong>de</strong>m Gewahrsam <strong>de</strong>sVollstreckungsschuldners, z.B. bei Gefahr <strong>de</strong>r Pfandverschleppung,5. die Wegnahme und die Entgegennahme herauszugeben<strong>de</strong>r Sachen, beson<strong>de</strong>rs Urkun<strong>de</strong>n,6. die Nie<strong>de</strong>rlegung einer Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung bei Abwesenheit <strong>de</strong>s Vollstreckungsschuldners,7. die Versteigerung und die freihändige Veräußerung von Pfandsachen.Die Aufhebung <strong>de</strong>r Pfändung und die Rückgabe von Pfandstücken gegen Quittung kann auf<strong>de</strong>m Pfändungsprotokoll bescheinigt wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Nr. 5 und bei Annahmevon Teilzahlungen ohne gleichzeitige Pfändung genügt ein Vermerk auf <strong>de</strong>m Vollstreckungsauftrag.17.2.2Zahlt <strong>de</strong>r Vollstreckungsschuldner auf bloße Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vollziehungsbeamten an diesenohne Vorbehalt o<strong>de</strong>r Bedingung <strong>de</strong>n geschul<strong>de</strong>ten Betrag, so genügt anstelle <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrifteine für die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> bestimmte Ausfertigung <strong>de</strong>r Quittung.17.3Die Nie<strong>de</strong>rschrift soll in unmittelbarem Anschluss an die Vollstreckungshandlung an Ort und

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