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VV VwVG NRW - kassenverwalter.de

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fahren unanfechtbar zurückgewiesen wor<strong>de</strong>n sind. Aufgrund <strong>de</strong>r ergangenen Rechtsprechungsollte daher die Ladung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wer<strong>de</strong>n. Enthält <strong>de</strong>r eingelegteWi<strong>de</strong>rspruch keine Begründung, kommt ihm keine aufschieben<strong>de</strong> Wirkung zu (§ 5 a<strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> i. V. m. § 284 Abs. 6 Satz 2 AO).Macht <strong>de</strong>r Vollstreckungsschuldner im Rahmen eines Wi<strong>de</strong>rspruchs Einwendungen geltend,<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong> erst nach <strong>de</strong>r Unanfechtbarkeit <strong>de</strong>r früheren Entscheidung entstan<strong>de</strong>n sind (z. B.zwischenzeitliche Abgabe <strong>de</strong>r e. V. gegenüber einem an<strong>de</strong>ren Gläubiger), so haben dieseEinwendungen aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.5.2.3.9.4Wi<strong>de</strong>rspruch im AmtshilfeverfahrenWird die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> aufgrund eines Amtshilfeersuchens für eine an<strong>de</strong>re Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>tätig, so ist bei <strong>de</strong>n Einwendungen <strong>de</strong>s Vollstreckungsschuldners zu unterschei<strong>de</strong>n,ob diese sich gegen die Terminbestimmung richten, o<strong>de</strong>r gegen die Anordnung zurAbgabe <strong>de</strong>r e. V. Den Einwendungen gegen die Terminbestimmung kann die ersuchte Behör<strong>de</strong>z. B. durch eine Verlegung <strong>de</strong>s Termins entsprechen. Richten sich die Einwendungen gegendie Anordnung zur Abgabe <strong>de</strong>r e. V., entschei<strong>de</strong>t die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>, die die Anordnungerlassen hat, über die Einwendungen.5.2.3.10Erzwingung zur Aufstellung <strong>de</strong>s Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe <strong>de</strong>r e. V.Verlangt die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> als Maßnahme <strong>de</strong>s § 5 <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> nur die Vorlageeines Vermögensverzeichnisses, nicht aber zugleich die e. V., so kann sie die Vorlage <strong>de</strong>sVermögensverzeichnisses nach <strong>de</strong>n §§ 57 ff. <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> erzwingen.Betreibt die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> das Verfahren nach § 5 a <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> i. V. m. § 284 AOund ist <strong>de</strong>r Vollstreckungsschuldner ohne ausreichen<strong>de</strong> Entschuldigung <strong>de</strong>m anberaumtenTermin ferngeblieben o<strong>de</strong>r verweigert er ohne Grund die Vorlage <strong>de</strong>s Vermögensverzeichnisseso<strong>de</strong>r die Abgabe <strong>de</strong>r e. V., kann die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> das zuständige Amtsgerichtum Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung <strong>de</strong>r e. V. ersuchen (vgl. § 284 Abs. 8 AO).Gegen die Zurückweisung <strong>de</strong>s Ersuchens kann die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> die Beschwer<strong>de</strong>nach § 5 a <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> i. V. m. § 284 Abs. 9 AO i. V. m. <strong>de</strong>n §§ 567 bis 577 ZPO erheben;sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung <strong>de</strong>r gerichtlichen Entscheidung einzulegen.Der Vollstreckungsschuldner kann nach § 793 ZPO gegen die Haftanordnung sofortige Beschwer<strong>de</strong>einlegen, sobald er von <strong>de</strong>r Haftanordnung Kenntnis erlangt hat o<strong>de</strong>r davon hätteKenntnis erlangen müssen.Der Antrag <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> an das Amtsgericht auf Erlass eines Haftbefehls zurErzwingung <strong>de</strong>r e. V. gemäß § 5 a <strong>VwVG</strong> <strong>NRW</strong> i. V. m. § 284 Abs. 8 Satz 1 AO ist in Bezugauf <strong>de</strong>n Vollstreckungsschuldner ein mit <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rspruch anfechtbarer Verwaltungsakt. Erist daher auch <strong>de</strong>m Vollstreckungsschuldner gemäß § 41 VwVfG <strong>NRW</strong> bekannt zu geben.Sobald <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r beantragte Haftbefehl vorliegt, ist <strong>de</strong>ssen Vollstreckungunverzüglich bei <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieherverteilungsstelle <strong>de</strong>s zuständigen Amtsgerichtszu beantragen. Eine Aufstellung über die Höhe und <strong>de</strong>n Grund <strong>de</strong>r rückständigen For<strong>de</strong>rungenist beizufügen, damit <strong>de</strong>r Vollstreckungsschuldner durch vollständige Tilgung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungendie Verhaftung abwen<strong>de</strong>n kann.Die e. V. kann nach <strong>de</strong>r erfolgten Verhaftung durch die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> abgenommenwer<strong>de</strong>n. Ist die Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> nicht erreichbar o<strong>de</strong>r fin<strong>de</strong>t die Verhaftung nicht amSitz <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> statt, führt <strong>de</strong>r Gerichtsvollzieher die Abnahme <strong>de</strong>r e. V.durch.5.2.3.11Nachbesserung eines im e. V.-Verfahren aufgestellten Vermögensverzeichnisses

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