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BGI 5038 Bildungseinrichtungen – sicher, gesund und erfolgreich ...

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<strong>BGI</strong> <strong>5038</strong><br />

<strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>–</strong> <strong>sicher</strong>, <strong>ges<strong>und</strong></strong> <strong>und</strong> <strong>erfolgreich</strong><br />

Praxishilfen <strong>und</strong> Informationen für eine vorausschauende<br />

Arbeitsgestaltung/Für Leiter <strong>und</strong> Ausbilder<br />

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

06/2010<br />

• Orientierungssystem<br />

Vorausschauende Gestaltung des Arbeitssystems <strong>Bildungseinrichtungen</strong><br />

Die Inhalte dieses Branchenleitfadens orientieren sich an der vorausschauenden (präventiven)<br />

Gestaltung des Arbeitssystems <strong>Bildungseinrichtungen</strong>. Die einzelnen Elemente des Arbeitssystems<br />

in der Bildungseinrichtung sind in der <strong>BGI</strong> farblich gekennzeichnet. Das hilft Ihnen, sich einfach <strong>und</strong><br />

schnell zu orientieren.


Farb-Orientierungssystem in diesem Branchenleitfaden<br />

Verantwortlichkeit der Leiter von <strong>Bildungseinrichtungen</strong><br />

Die Leiter von <strong>Bildungseinrichtungen</strong> sind gr<strong>und</strong>sätzlich zuständig <strong>und</strong> verantwortlich für die<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung in der Bildungseinrichtung. Ihr Engagement <strong>und</strong> ihr<br />

Verantwortungsbewusstsein bestimmen demzufolge wesentlich die Qualität der Förderung von<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbewusstsein in der Bildungseinrichtung.<br />

Bildungseinrichtung<br />

Unter Bildungseinrichtung werden in dieser <strong>BGI</strong> alle über- <strong>und</strong> außerbetrieblichen sowie<br />

betrieblichen <strong>Bildungseinrichtungen</strong> verstanden.<br />

Ausbilder<br />

Damit sind in dieser <strong>BGI</strong> alle mit der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung Beschäftigten gemeint <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Lehrer, Ausbildungsmeister, Sozialpädagogen, Dozenten, Trainer, Coaches <strong>und</strong> vergleichbare<br />

Beschäftigte.<br />

Lernende<br />

Damit sind Auszubildende, Schüler, Kursteilnehmer gemeint.


K<strong>und</strong>en<br />

Zu den K<strong>und</strong>en gehören zum Beispiel: Unternehmen, die Teilnehmer zur Weiter- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

senden, Träger von Reha-Maßnahmen, die B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit, Jobcenter, Unternehmen, die<br />

direkt ausbilden, Unternehmen, die Praktikumsstellen zur Verfügung stellen (Praktikumsgeber).<br />

Vorbemerkung<br />

In diesem Leitfaden finden Sie Hilfen für eine vorausschauende <strong>–</strong> also präventive <strong>–</strong> Gestaltung der<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Lernprozesse.<br />

Der Leitfaden<br />

• zeigt Ihnen Wege, wie Sie die Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsbedingungen in der Bildungseinrichtung<br />

verbessern können,<br />

• hilft Ihnen, Ihre Beschäftigten zu <strong>sicher</strong>em, <strong>ges<strong>und</strong></strong>em <strong>und</strong> qualitätsbewusstem Arbeiten zu<br />

motivieren <strong>und</strong> mehr Freude an der Arbeit mit den Teilnehmern zu haben,<br />

• fasst die wesentlichen rechtlichen Arbeitsschutzanforderungen für das Arbeiten in der<br />

Bildungseinrichtung kurz <strong>und</strong> verständlich zusammen,<br />

• enthält Praxishilfen, mit denen Sie Bildungsprozesse vorausschauend gestalten können <strong>–</strong><br />

zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungstipps oder Betriebsanweisungen.<br />

Der Leitfaden fasst Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen aus Gesetzen <strong>und</strong> Vorschriften<br />

für eine präventiv gestaltete Arbeit in der Bildungseinrichtung zusammen.<br />

Wir bedanken uns beim OTA Ausbildungszentrum der Stiftung für berufliche Bildung OTA Tanyildiz<br />

in Berlin, dem Überregionalen Ausbildungszentrum Waren/Grevesmühlen e.V. <strong>und</strong> der<br />

Handwerkskammer Koblenz für die Unterstützung bei der Erstellung dieser BG-Information.<br />

Für Verbesserungsvorschläge <strong>und</strong> Anregungen für weitere Auflagen des Leitfadens<br />

„<strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>–</strong> <strong>sicher</strong>, <strong>ges<strong>und</strong></strong> <strong>und</strong> <strong>erfolgreich</strong>“ sind wir Ihnen dankbar.


1 <strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>–</strong> <strong>sicher</strong>, <strong>ges<strong>und</strong></strong> <strong>und</strong> <strong>erfolgreich</strong><br />

1.1 Ein leistungsfähiges Arbeitssystem<br />

<strong>Bildungseinrichtungen</strong> stehen im Wettbewerb <strong>und</strong> können nur dann <strong>erfolgreich</strong> arbeiten, wenn alle<br />

Prozesse des Arbeitssystems vorausschauend <strong>und</strong> vorsorgend geplant <strong>und</strong> organisiert werden. Die<br />

vorhandenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Ressourcen sollten dabei möglichst optimal genutzt werden.<br />

Gute Praxisbeispiele <strong>und</strong> arbeitswissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Erfolgreiche<br />

Unternehmen gestalten alle Bestandteile des Arbeitssystems <strong>–</strong> Organisation, Kultur, Bedingungen<br />

für die Beschäftigten <strong>und</strong> Auszubildenden/Teilnehmer, Lernmittel, Lernumgebung (Abbildung 1):<br />

Abbildung 1


• Sie organisieren bewusst die Arbeit <strong>und</strong> die sozialen Beziehungen in der Bildungseinrichtung<br />

<strong>–</strong> formale Organisation plus Betriebsklima <strong>und</strong> Organisationskultur. Eine gemeinsame<br />

gute Planung <strong>und</strong> ein respektvoller Umgang ermöglichen, dass alle Beteiligten den<br />

Bildungsauftrag motiviert erfüllen können.<br />

Das bedeutet zum Beispiel:<br />

<strong>–</strong> Verantwortungen <strong>und</strong> Arbeitsaufgaben klar festlegen <strong>und</strong> vereinbaren;<br />

<strong>–</strong> Gefährdungen <strong>und</strong> Risiken analysieren, beurteilen <strong>und</strong> Maßnahmen festlegen;<br />

<strong>–</strong> Controllingsystem vereinbaren;<br />

<strong>–</strong> Kommunikations- <strong>und</strong> Beteiligungsprozesse zur Verbesserung der Bildungssituation pflegen;<br />

<strong>–</strong> Arbeitsaufgaben so gestalten, dass die Anforderungen den Kompetenzen der Beteiligten<br />

entsprechen.<br />

Gute <strong>Bildungseinrichtungen</strong> schöpfen ihre sozialen Ressourcen aus <strong>–</strong> siehe Kapitel 2.1<br />

• Sie ermöglichen ihren Beschäftigten, qualitativ hochwertig <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong> arbeiten zu können.<br />

Das bedeutet zum Beispiel:<br />

<strong>–</strong> Ausbilder <strong>und</strong> andere Beschäftigte über alle notwendigen Bildungs- <strong>und</strong> Arbeitsaspekte<br />

informieren sowie aus- <strong>und</strong> weiterbilden;<br />

<strong>–</strong> Ausbilder <strong>und</strong> Techniker an Gestaltungsprozessen beteiligen;<br />

<strong>–</strong> Schutzmaßnahmen festlegen; Kenntnisse der Beschäftigten für Verbesserungsprozesse<br />

nutzen.<br />

Gute <strong>Bildungseinrichtungen</strong> ermöglichen den Menschen gute Bildungsbedingungen <strong>–</strong> siehe<br />

Kapitel 2.1 <strong>und</strong> 2.2<br />

• Sie gestalten die Lernumgebung, dass sie die Leistungsbereitschaft der Ausbilder <strong>und</strong> der<br />

Teilnehmer/Auszubildenden fördert <strong>und</strong> sie gerne in die Bildungseinrichtung kommen.<br />

Das bedeutet zum Beispiel:<br />

<strong>–</strong> gut gestaltete <strong>und</strong> nicht belastende Arbeitsplätze <strong>und</strong> Verkehrswege;<br />

<strong>–</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>es Raumklima <strong>und</strong> ausreichende Beleuchtung;<br />

<strong>–</strong> Arbeitsplätze, die den Arbeitsablauf fördern;<br />

<strong>–</strong> hygienische <strong>und</strong> geeignete Sozial-, Sanitär-, Sanitätseinrichtungen;<br />

<strong>–</strong> ausreichende Notfalleinrichtungen.<br />

Gute <strong>Bildungseinrichtungen</strong> schöpfen die Raum-Ressourcen aus <strong>–</strong> siehe Kapitel 2.3<br />

• Sie stellen Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel zur Verfügung, mit denen die Aufgaben zuverlässig,<br />

fehlerfrei <strong>und</strong> <strong>sicher</strong> umgesetzt werden können.<br />

Das bedeutet zum Beispiel:<br />

<strong>–</strong> ergonomisch <strong>und</strong> <strong>sicher</strong>heitstechnisch einwandfreie Ausbildungsmittel, Geräte <strong>und</strong> andere<br />

Arbeitsmittel anschaffen;<br />

<strong>–</strong> nur geprüfte <strong>und</strong> gewartete Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel einsetzen;<br />

<strong>–</strong> gebrauchstaugliche Software benutzen.


Gute <strong>Bildungseinrichtungen</strong> schöpfen die materiellen Ressourcen aus <strong>–</strong> siehe Kapitel 2.4<br />

Erst das Zusammenspiel aller Wirkfaktoren eines präventiv gestalteten Arbeitssystems der<br />

Bildungseinrichtung ermöglicht einen qualitativ hochwertigen <strong>und</strong> damit <strong>erfolgreich</strong>en<br />

Bildungsprozess.<br />

Leitfaden „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“<br />

Im folgenden Kapitel 2 finden Sie den Leitfaden für ein <strong>sicher</strong>es, <strong>ges<strong>und</strong></strong>es <strong>und</strong> <strong>erfolgreich</strong>es<br />

Arbeiten in <strong>Bildungseinrichtungen</strong>. Der Leitfaden beschreibt die Möglichkeiten <strong>und</strong> den Rahmen<br />

einer präventiven Gestaltung der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung. Er ist entsprechend den Elementen des<br />

Arbeitssystems „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ gegliedert:<br />

• Menschen <strong>und</strong> Organisation in der Bildungseinrichtung (Kapitel 2.1) inklusive spezieller<br />

Aspekte der Gewaltprävention (Kapitel 2.2)<br />

• Lern- <strong>und</strong> Arbeitsumgebung (Kapitel 2.3)<br />

• Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel (Kapitel 2.4)<br />

Neben den Informationen in Kapitel 2 finden Sie die Praxishilfen <strong>Bildungseinrichtungen</strong>, die es<br />

Ihnen ermöglichen, die Anforderungen einfacher, direkter <strong>und</strong> schneller in die Praxis umzusetzen.<br />

Diese Praxishilfen <strong>und</strong> Instrumente finden Sie<br />

• als DIN-A4-Vorlagen zum Kopieren ab Seite 41 in diesem VBG-Branchenleitfaden <strong>und</strong><br />

• als Word-Dokumente zum Ausfüllen <strong>und</strong> Bearbeiten am Computer auf der Internet-<br />

Branchenseite „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ unter www.vbg.de/bildungstaetten.<br />

Im Informationsteil <strong>–</strong> siehe Kapitel 2 <strong>–</strong> finden Sie auch Hinweise auf weiterführende <strong>und</strong> vertiefende<br />

Informationen der VBG zu den einzelnen Themenbereichen.


2 Leitfaden<br />

Arbeit in <strong>Bildungseinrichtungen</strong><br />

2.1 Menschen aktivieren <strong>und</strong> Bildungsprozesse optimal organisieren<br />

Das gemeinsame Engagement aller Beteiligten für einen <strong>erfolgreich</strong>en <strong>und</strong> zufrieden stellenden<br />

Bildungsprozess entsteht nicht von selbst. Wesentliche Voraussetzungen für <strong>erfolgreich</strong>e Arbeit <strong>und</strong><br />

Bildung sind eine gute Organisation der Arbeit <strong>und</strong> ein gutes Betriebsklima in der<br />

Bildungseinrichtung. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind wiederum eine präventive<br />

Gestaltung der Bildungsprozesse <strong>und</strong> eine gute Organisation des Arbeitsschutzes in der<br />

Bildungseinrichtung. Die Prozessschritte umfassen die Aufbau- <strong>und</strong> Ablauforganisation der<br />

Bildungseinrichtung (Abbildung 2).


Abbildung 2<br />

Die Prozessschritte sind als Beispiele guter Praxis beschrieben.<br />

= Internet-Branchenseite “<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ www.vbg.de/bildungsstaetten<br />

= im Internet: www.vbg.de/seminare<br />

2.1.1 Ziele der Bildungseinrichtung (Aufbauorganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Ziel Die Bildungseinrichtung hat sich zum Ziel gesetzt, den Bildungsprozess<br />

qualitätsbewusst, <strong>sicher</strong> <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerecht sowie gewaltfrei zu gestalten <strong>und</strong> dabei alle<br />

Beteiligten einzubeziehen <strong>–</strong> zum Beispiel Leitlinien, Vereinbarungen. (§ 3 ArbSchG)


Praxishilfen<br />

Unsere Unternehmensziele<br />

Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel „Sicheres <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>es Arbeiten“<br />

• Zielumsetzung intern Mit der Personal-/Interessenvertretung oder auf<br />

Mitarbeiterversammlungen wird gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbart, was alle<br />

Beteiligten unter <strong>sicher</strong>em, <strong>ges<strong>und</strong></strong>em <strong>und</strong> qualitätsbewusstem Arbeiten verstehen <strong>und</strong><br />

welche Maßnahmen dazu gehören. Als Voraussetzung für ein eigenes kreatives Engagement<br />

der Ausbilder werden Teamfähigkeit, Selbstverantwortung, Selbstreflexion sowie<br />

Gewaltprävention als gemeinsame Zielsetzungen vereinbart.<br />

• Zielumsetzung im Bildungsprozess Die Leitung der Bildungseinrichtung motiviert die<br />

Ausbilder dazu, die Ziele im Bildungsprozess einzubeziehen <strong>–</strong> Maßnahmen dazu sind<br />

festgelegt, wie zum Beispiel Zielvereinbarungen, Förderpläne, Arbeitsanweisungen,<br />

Teambesprechungen mit Erfahrungsaustausch.<br />

• Zielumsetzung bei Teilnehmern/Auszubildenden Die Ausbilder motivieren die<br />

Teilnehmer/Auszubildenden zu <strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsförderndem Denken <strong>und</strong><br />

Handeln <strong>–</strong> Maßnahmen dazu sind festgelegt, wie zum Beispiel Zielvereinbarungen,<br />

Arbeitsanweisungen, Teambesprechungen, Erfahrungsaustausch.<br />

2.1.2 Organisation der Bildungseinrichtung (Aufbauorganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

• Die Gefährdungen <strong>und</strong> Belastungen der Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsbedingungen werden<br />

regelmäßig analysiert <strong>und</strong> beurteilt, <strong>und</strong> dabei werden möglichst die Erfahrungen der<br />

Beschäftigten berücksichtigt. (§ 5 ArbSchG)<br />

• Auf Gr<strong>und</strong>lage der festgestellten Probleme werden bei der Beurteilung der Arbeits- <strong>und</strong><br />

Bildungsbedingungen Verbesserungsmaßnahmen sowie Verantwortliche <strong>und</strong> Zeitpläne für<br />

die Durchführung der Maßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird<br />

überprüft.<br />

Praxishilfen<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen <strong>–</strong> ab Seite 42<br />

VBG-Seminar „Beurteilung psychischer Belastungen“<br />

VBG-Seminar „Gefährdungsbeurteilung in Ausbildungswerkstätten“


Organisationskultur <strong>und</strong> Betriebsklima<br />

• Es ist festgelegt, wie Teamfähigkeit, Selbstverantwortung, Selbstreflexion in der<br />

Bildungseinrichtung trainiert <strong>und</strong> entwickelt werden <strong>–</strong> zum Beispiel Thema auf speziellen<br />

Teambesprechungen, Supervision/Coaching, Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung.<br />

• Es ist ein Verfahren vereinbart, wie auf Teambesprechungen Probleme <strong>und</strong> Konflikte<br />

untereinander, die Einzelne oder das Team belasten, angesprochen werden können.<br />

• Regelmäßiger Tagesordnungspunkt auf Teambesprechungen ist, durch welche Maßnahmen<br />

das Betriebsklima verbessert werden kann.<br />

• Es gibt regelmäßige Gespräche mit den „K<strong>und</strong>en“, um die Bedarfe, Anforderungen <strong>und</strong><br />

Vorstellungen kennenzulernen <strong>und</strong> um rechtzeitig Probleme vermeiden zu können.<br />

• Es besteht ein Netzwerk von Kontakten zu Beratungsstellen/Beratern, die bei Bedarf schnell<br />

<strong>und</strong> vertrauensvoll eingeb<strong>und</strong>en werden können <strong>–</strong> zum Beispiel Arbeitspsychologen,<br />

Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeits<strong>sicher</strong>heit, Berater der VBG.<br />

• In <strong>Bildungseinrichtungen</strong> mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss<br />

eingerichtet (Leitung, Interessenvertretung, Fachkraft für Arbeits<strong>sicher</strong>heit, Betriebsarzt,<br />

Sicherheitsbeauftragte, Fachleute für spezielle Bereiche wie Ausbildungswerkstatt). (§ 11<br />

ASiG)<br />

Bauliche Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

• Bei der Planung <strong>und</strong> Gestaltung der baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

Bildungseinrichtung sind die <strong>sicher</strong>heitstechnischen Anforderungen der Gestaltung<br />

berücksichtigt <strong>–</strong> zum Beispiel Raumgestaltung, Flächennutzung, Verkehrswege,<br />

Beleuchtung, Klima, Lärm, Barrierefreiheit, schadstofffreie Baumaterialien <strong>–</strong> siehe Kapitel 2.3.<br />

(§ 3 ArbStättV)<br />

Praxishilfen<br />

Checklisten zur Lernumgebung <strong>und</strong> zu Arbeits- <strong>und</strong> Lernmitteln<br />

• Räume werden nicht zweckentfremdet genutzt <strong>–</strong> zum Beispiel keine Gegenstände im<br />

Heizungsraum oder in Verkehrswegen lagern. (§ 4 ArbStättV)<br />

• Es ist verantwortlich festgelegt, in welchen Fristen die <strong>sicher</strong>heitstechnischen Anforderungen<br />

der Gestaltung der vorhandenen baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

Bildungseinrichtung überprüft werden <strong>und</strong> wer dafür verantwortlich ist <strong>–</strong> VBG-Checklisten<br />

nutzen. (§ 4 ArbStättV)<br />

• Es ist festgelegt, wie Mängel dem Träger der Bildungseinrichtung zu melden sind <strong>und</strong> wie<br />

veranlasst wird, diese zu beseitigen.<br />

• Die Erfahrungen der Ausbilder <strong>und</strong> anderen Beschäftigten bei der Raumgestaltung <strong>und</strong><br />

Flächennutzung berücksichtigen.<br />

Beschaffung<br />

• Es werden nur technisch einwandfreie Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel angeschafft <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Maschinen, Werkbänke, technische Anlagen, Werkzeuge, Leitern, Büroeinrichtungen. Die<br />

Arbeitsmittel sollten gekennzeichnet sein <strong>–</strong> zum Beispiel BG-PRÜFZERT-, GS-Zeichen,<br />

VDE-Zeichen. (§§ 4, 7 BetrSichV)<br />

• Es werden Arbeitsstoffe beschafft, von denen möglichst keine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />

ausgeht. Wenn möglich, auf Gefahrstoffe verzichten <strong>–</strong> zum Beispiel Lacke auf Wasserbasis<br />

statt lösemittelhaltige Lacke. (§ 7 GefStoffV)


• Es werden die erforderlichen <strong>und</strong> für die Arbeiten sowie die Ausbildung geeigneten<br />

Persönlichen Schutzausrüstungen beschafft <strong>–</strong> zum Beispiel gekennzeichnete Schutzhelme,<br />

Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz. (§ 29 BGV<br />

A1)<br />

• Es wird nur gebrauchstaugliche Software angeschafft <strong>–</strong> Verantwortliche festlegen, Hilfen der<br />

VBG zum Einkauf von Software nutzen. (§ 4 BildscharbV)<br />

Praxishilfen<br />

INFO-MAP „Software richtig einstellen“<br />

• Die Erfahrungen der Ausbilder <strong>und</strong> anderen Beschäftigten bei der Beschaffung von Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Lernmitteln, Arbeitsstoffen <strong>und</strong> Persönlicher Schutzausrüstung werden berücksichtigt.<br />

Prüfung <strong>und</strong> Wartung<br />

• Es ist <strong>sicher</strong>zustellen, dass die Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel sowie Anlagen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Arbeitsmittel in den Werkstätten, raumlufttechnische Anlagen, Feuerlöscher, Aufzuganlagen<br />

<strong>–</strong> in den notwendigen Fristen von befähigten Personen geprüft <strong>und</strong> gewartet werden <strong>–</strong><br />

Fristen in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen festlegen. (§ 10 BetrSichV)<br />

Praxishilfen<br />

Prüfungen elektrischer Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />

Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung<br />

Sicherheitsbeauftragter<br />

• Für die Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung in der Bildungseinrichtung sind<br />

Sicherheitsbeauftragte schriftlich benannt <strong>und</strong> von der VBG ausgebildet. Sie unterstützen<br />

<strong>und</strong> beraten die Leitung sowie die Ausbilder der Bildungseinrichtung; sie haben gegenüber<br />

den Ausbildern keine Weisungsbefugnis. (§ 20 BGV A1)<br />

• Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind festgelegt <strong>–</strong> zum Beispiel Information der<br />

Leitung über Mängel <strong>und</strong> Vorschläge für ihre Beseitigung; Information der Ausbilder über<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung; Initiieren <strong>und</strong> Organisieren von<br />

Fortbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> Initiieren von Projekten <strong>und</strong> Maßnahmen zur Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung wie Projektwochen.<br />

• Für <strong>Bildungseinrichtungen</strong> unter 20 Beschäftigten, die keinen Sicherheitsbeauftragten<br />

benannt haben, ist es empfehlenswert, dass der Ausbilder für seinen Bereich die oben<br />

beschriebene Funktion des Sicherheitsbeauftragten übernimmt. Dafür besteht eine<br />

entsprechende Arbeitsanweisung.<br />

Betreuung <strong>und</strong> Notfallvorsorge<br />

• Die vorgeschriebene <strong>sicher</strong>heitstechnische <strong>und</strong> betriebsärztliche Betreuung sowie die<br />

arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind <strong>sicher</strong>gestellt (informieren Sie sich im<br />

Internet: www.vbg.de). (BGV A2)<br />

• Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind <strong>sicher</strong>gestellt <strong>–</strong> zum Beispiel Erste-Hilfe-<br />

Material (Verbandkästen) bereitstellen, Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen,<br />

Verbandbuch mit allen Erste-Hilfe-Leistungen führen <strong>und</strong> Ersthelfer aus- <strong>und</strong> weiterbilden.<br />

Alle direkt mit der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung betrauten Personen sollten als Ersthelfer<br />

ausgebildet sein. (§ 26 BGV A1)<br />

• Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind <strong>sicher</strong>gestellt <strong>–</strong> zum Beispiel die<br />

ausreichende Anzahl Feuerlöscher bereitstellen, Brandschutzeinrichtungen kennzeichnen<br />

<strong>und</strong> Aushang zum Brandschutz aufhängen. (Kapitel 4.4 BGR A1, BGR 133)


Praxishilfen<br />

INFO-MAP „Erste Hilfe + Brandschutz“<br />

Checkliste „Brandschutz <strong>und</strong> Fluchtwege“<br />

• Fluchtwege <strong>und</strong> Notausgänge sind unmissverständlich gekennzeichnet. Es ist <strong>sicher</strong>gestellt,<br />

dass Fluchtwege freigehalten <strong>und</strong> Notausgänge nicht verstellt werden <strong>–</strong> zum Beispiel werden<br />

keine Gegenstände gelagert, keine spitzen Gegenstände ragen in den Fluchtweg. Es ist<br />

<strong>sicher</strong>gestellt, dass Notausgänge nicht verschlossen werden, solange sich Personen in der<br />

Bildungseinrichtung aufhalten. (Kapitel 4.4 BGR A1, ASR A1.3, ASR A2.3)<br />

Praxishilfen<br />

Aushang „Verhalten bei Unfällen“<br />

Aushang „Verhalten im Brandfall“<br />

• Sicherstellen, dass bei Funktionsänderung von Räumen die Gültigkeit der Kennzeichnungen<br />

überprüft wird. (§ 20 BGV A8)<br />

Praxishilfen<br />

Aushänge<br />

• Die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher in der Bildungseinrichtung ist <strong>sicher</strong>gestellt <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel Manipulationen durch Abdeckungen verhindern <strong>und</strong> regelmäßige Kontrolle der<br />

Verplombung. (Kapitel 4.4 BGR A1)<br />

• Es ist ein Flucht- <strong>und</strong> Alarmplan erstellt. (Kapitel 4.4 BGR A1)<br />

• Der Betrieb von Aufzügen in Notfällen ist geregelt <strong>–</strong> zum Beispiel Hinweisschild „Aufzug im<br />

Brandfall nicht benutzen“ <strong>und</strong> Regelung, wie Personen im Gefahrfall aus dem Aufzug befreit<br />

werden.<br />

Kontrolle<br />

• Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, wie die festgelegten Maßnahmen kontrolliert werden <strong>–</strong> zum Beispiel die<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen nutzen. (§ 5 ArbSchG)<br />

• Störfälle, Unfälle, Bagatell- <strong>und</strong> Beinahe-Unfälle werden erfasst <strong>und</strong> ausgewertet.<br />

• In das allgemeine Personalbewertungssystem der Ausbilder sind auch alle Maßnahmen zur<br />

Arbeitsgestaltung einbezogen <strong>–</strong> zum Beispiel vorbildliches <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsförderliches<br />

Verhalten, Aufgreifen von Sicherheitsthemen in der Ausbildung, Anzahl von Störfällen.<br />

Arbeitsschutz-Dokumentation<br />

• Die erforderlichen Unterlagen für die Prozesse der Arbeitsgestaltung sind dokumentiert.<br />

Dazu gehört zum Beispiel die Dokumentation von:<br />

<strong>–</strong> Pflichtenübertragungen (§ 13 BGV A1)<br />

<strong>–</strong> Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen (§ 6 ArbSchG)<br />

<strong>–</strong> durchgeführten Unterweisungen (§ 4 BGV A1)<br />

<strong>–</strong> eingesetzten Betriebsanweisungen (§ 9 BetrSichV)<br />

<strong>–</strong> durchgeführten Prüfungen (§ 11 BetrSichV)


<strong>–</strong> gegebenenfalls notwendigen <strong>und</strong> durchgeführten arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen (ArbMedVV)<br />

<strong>–</strong> betriebsärztlicher <strong>und</strong> <strong>sicher</strong>heitstechnischer Betreuung (BGV A2)<br />

Praxishilfen<br />

Dokumente <strong>und</strong> Praxishilfen<br />

2.1.3 Personaleinsatz (Aufbauorganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Arbeitsaufgaben Mit den Ausbildern <strong>und</strong> allen anderen Beschäftigten ist schriftlich<br />

vereinbart (in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen, …), welche Aufgaben sie in<br />

der präventiven Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsgestaltung haben <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

<strong>–</strong> Verpflichtung zu <strong>sicher</strong>em <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>em Arbeiten;<br />

<strong>–</strong> Beteiligung an Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme in der<br />

Arbeitszeitgestaltung oder im Bildungsprozess;<br />

<strong>–</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung im Bildungsprozess;<br />

<strong>–</strong> Gewalt- <strong>und</strong> Drogenprävention. (§ 7 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Übertragung von Unternehmerpflichten<br />

• Weisungs- <strong>und</strong> Entscheidungsbefugnisse Die Weisungs- <strong>und</strong> Entscheidungsbefugnisse<br />

der einzelnen Leiter, Ausbilder <strong>und</strong> anderen Beschäftigten sind eindeutig festgelegt. Die<br />

Pflichten zur Erfüllung der Aufgaben zu Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit sind<br />

übertragen. (§ 13 BGV A1)<br />

• Eignung Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass die Ausbilder den Anforderungen entsprechend befähigt<br />

sind <strong>–</strong> zum Beispiel fachlich <strong>und</strong> persönlich geeignet, Qualifikationsnachweise, körperliche<br />

Eignung/arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen <strong>–</strong> bei bestimmten Tätigkeiten wie<br />

Arbeiten mit Lärm. (§ 7 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

VBG-Seminare <strong>–</strong> zum Beispiel für Leiter von <strong>Bildungseinrichtungen</strong>, für Sicherheitsbeauftragte<br />

in <strong>Bildungseinrichtungen</strong>


• Weiterbildung Der Bedarf <strong>und</strong> die Möglichkeiten für die Weiterbildung sind mit den<br />

Ausbildern <strong>und</strong> anderen Beschäftigten gemeinsam besprochen <strong>und</strong> festgelegt. Den<br />

Ausbildern wird die erforderliche Weiterbildung ermöglicht. Dafür können auch die Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildungsangebote der VBG genutzt werden.<br />

• Beschäftigungsbeschränkungen für werdende sowie stillende Mütter <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsverbote für Jugendliche sind berücksichtigt. (§ 3 MuSchG, § 22 JArbSchG)<br />

2.1.4 Verbesserungsprozess (Aufbauorganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Erfahrungen nutzen In der Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsgestaltung werden die Erfahrungen der<br />

Ausbilder mit Problemen, Schwachstellen, unnötigen Belastungen <strong>und</strong> Störungen für<br />

Verbesserungsprozesse genutzt. (§ 3 ArbSchG)<br />

Praxishilfen<br />

Ich schlage vor<br />

• Verfahren für Verbesserungsprozess Gemeinsam mit der Interessenvertretung ist<br />

vereinbart, welche Möglichkeiten es gibt, Verbesserungsvorschläge einzubringen <strong>und</strong> wie mit<br />

den Vorschlägen verfahren wird. Auch Arbeiten zu Hause werden mit einbezogen.<br />

• Motivation zur Verbesserung Die beste Motivation, am Verbesserungsprozess<br />

teilzunehmen, ist eine glaubwürdige Durchführung des Verfahrens der Verbesserung <strong>und</strong> die<br />

Umsetzung der Verbesserungsvorschläge (Selbstmotivation durch Freude an der Arbeit).<br />

Zusätzlich motiviert werden können die Beschäftigten zum Beispiel auch durch Prämien,<br />

Wettbewerbe.


2.1.5 Bildungsplanung (Ablauforganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Leistungs- <strong>und</strong> Zeitvorgaben Die Leistungs- <strong>und</strong> Zeitvorgaben in den Rahmen-<br />

/Programmplänen sind transparent dargestellt, mit den Leitern <strong>und</strong> Ausbildern besprochen<br />

<strong>und</strong> gemeinsam mit ihnen vereinbart.<br />

Praxishilfen<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen <strong>–</strong> Seite 42<br />

Checkliste „Ausbildungsbedingungen“<br />

• Pausen sind festgelegt <strong>und</strong> vereinbart. (§ 4 ArbZG)<br />

• Kompetenzen, Erfahrungen <strong>und</strong> Vorstellungen Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben in<br />

den Einsatzplänen sind, soweit möglich, die individuellen Kompetenzen, Erfahrungen <strong>und</strong><br />

Vorstellungen der Ausbilder berücksichtigt. Die Ausbilder sind bei der Verteilung der<br />

Arbeitsaufgaben beteiligt.<br />

• Zusammensetzung der Ausbildungsgruppen Bei der Zusammensetzung der<br />

Ausbildungsteams/Bildungsgruppen wird darauf geachtet, dass eine möglichst große<br />

Lernbereitschaft <strong>und</strong> Disziplin in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung möglich ist <strong>–</strong> zum Beispiel keine<br />

zu große Zahl von Teilnehmern/Auszubildenden, keine zu großen Leistungsunterschiede,<br />

bewusste Verteilung von aggressiven <strong>und</strong> gewaltbereiten Teilnehmern/Auszubildenden, auf<br />

kulturellethnische Aspekte achten.<br />

Bei Problemen mit der Zusammensetzung der Ausbildungsteams/Bildungsgruppen wird gemeinsam<br />

mit den betroffenen Ausbildern geklärt, wie eine Zusammenstellung erfolgen kann, die den<br />

Vorstellungen aller Beteiligten möglichst weitgehend entspricht.<br />

• Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung in der Ausbildung Die Leiter der<br />

Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Ausbilder sorgen dafür, dass die Teilnehmer/Auszubildenden zu<br />

<strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsbewusstem Denken <strong>und</strong> Handeln motiviert werden <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel als Bestandteil des pädagogisch-didaktischen Konzeptes.<br />

• Drogenprävention Die Leiter der Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Ausbilder sorgen dafür, dass<br />

im Bildungsprozess Themen der Drogenprävention angesprochen werden <strong>–</strong> Praxishilfe der<br />

VBG nutzen.<br />

Praxishilfen<br />

Lernprogramm „Drogenprävention in der Ausbildung“ (VBG-CD-ROM <strong>und</strong> online www.vbg.de)


• Gewaltprävention Die Ausbilder werden auf mögliche Aggressionen mit <strong>und</strong> zwischen<br />

Teilnehmern/Auszubildenden vorbereitet <strong>–</strong> Information über spezifische Maßnahmen der<br />

Gewaltprävention.<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> Beratungsbedarf zum Thema„ Gewaltprävention“ wenden Sie sich bitte an:<br />

gewaltpraevention@vbg.de<br />

Praxishilfen<br />

VBG-Seminare zur Drogenprävention<br />

VBG-Seminare zur Gewaltprävention<br />

• Persönliche Schutzausrüstung Es ist festgelegt, welche Persönlichen Schutzausrüstungen<br />

bei der Ausbildung erforderlich sind, <strong>und</strong> sie sind bereitgestellt <strong>–</strong> zum Beispiel Schutzhelme,<br />

Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz. (§ 29 BGV<br />

A1)<br />

• Kooperationen Bei Kooperationen mit anderen <strong>Bildungseinrichtungen</strong>, die Aufgaben<br />

<strong>und</strong>/oder Module der Bildung übernehmen, oder bei Kooperationen mit Unternehmen, die<br />

Praktikumsplätze stellen, ist geregelt, wer welche Aufgaben <strong>und</strong>/oder Module in welcher Zeit<br />

übernimmt. Es ist auch geregelt, wer welche Schutzmaßnahmen für die Teilnehmer<br />

übernimmt <strong>–</strong> zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstung.<br />

Praxishilfen<br />

Praktikumsvereinbarung<br />

• Nachunternehmen Werden Bildungsaufgaben <strong>und</strong>/oder Module an Subunternehmer<br />

weitergegeben, sind Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsbedingungen der Subunternehmer vereinbart, <strong>und</strong><br />

es sind auch die Aspekte der Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit sowie der Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung berücksichtigt. (§ 5 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Checkliste „Gefahrstoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Gefahrstoffe, biologische Stoffe Es ist festgelegt, wie mit Gefahrstoffen <strong>und</strong> biologischen<br />

Stoffen in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung umgegangen wird.<br />

Praxishilfen<br />

Checkliste „Biologische Stoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Hautschutz Es ist festgestellt, welcher Hautschutz erforderlich ist, <strong>und</strong> die entsprechenden<br />

Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel sind bereitgestellt (Hautschutzplan). (BGR<br />

197)<br />

Praxishilfen<br />

Checkliste „Hautschutz“<br />

• Veranstaltungen Bei der Planung von besonderen Veranstaltungen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Projektwoche, Aktionstag, Feiern <strong>–</strong> werden die Sicherheitsbestimmungen für die<br />

anstehenden Aktivitäten beachtet.<br />

Praxishilfen<br />

Checkliste „Veranstaltungen <strong>und</strong> Bühnen“


2.1.6 Bildungsvorbereitung (Ablauforganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Lehrmaterial zur Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung Es ist organisiert, dass<br />

Lehrmaterialien, die es ermöglichen, <strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsbewusstes Denken <strong>und</strong><br />

Handeln in den Bildungsprozess zu integrieren, besorgt <strong>und</strong> benutzt werden.<br />

Praxishilfen<br />

Im Internet: www.vbg.de<br />

• Lernmittel Es ist organisiert, dass die Lernmittel vorhanden sind. Dabei werden die<br />

jeweiligen Ausbilder einbezogen.<br />

• Sicherheitstechnik im Bildungsprozess Bei der Vorbereitung der Ausbildung werden<br />

<strong>sicher</strong>heitstechnische Aspekte berücksichtigt. Den Ausbildern stehen entsprechende<br />

Hilfsmittel zur Verfügung; Checklisten der VBG nutzen <strong>–</strong> zum Beispiel zu Maschinencheck,<br />

Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, PC-Ausbildung, Umgang mit Gefahrstoffen. (§ 17 BGV<br />

A1)<br />

• Mängel beseitigen Die Ausbilder sind angewiesen, Mängel an <strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>und</strong> in<br />

-räumen sofort zu beseitigen, die Instandsetzung zu veranlassen beziehungsweise sie<br />

umgehend der weiteren Benutzung zu entziehen. Ihnen stehen Hilfsmittel zur<br />

<strong>sicher</strong>heitstechnischen Prüfung zur Verfügung <strong>–</strong> Checklisten nutzen. (§ 16 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Checklisten zur Lernumgebung <strong>und</strong> zu Arbeits- <strong>und</strong> Lernmitteln


2.1.7 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Ablauforganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Informations- <strong>und</strong> Kommunikationswege Die Informations- <strong>und</strong> Kommunikationswege<br />

(wer wen wann informiert) sind festgelegt <strong>und</strong> mit den Ausbildern vereinbart.<br />

• Information Die Ausbilder erhalten alle notwendigen Informationen für die Erledigung ihrer<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Arbeitsaufgaben.<br />

Praxishilfen<br />

Unterweisungshilfen/-nachweise<br />

• Unterweisung Ausbilder Die Ausbilder sind über <strong>sicher</strong>es, <strong>ges<strong>und</strong></strong>es <strong>und</strong> sorgfältiges<br />

Arbeiten in der Bildungseinrichtung informiert (unterwiesen):<br />

Praxishilfen<br />

<strong>–</strong> Gr<strong>und</strong>unterweisung enthält zum Beispiel Ansprechpartner, Informationswege,<br />

Betriebsanweisungen, Notfälle;<br />

<strong>–</strong> Unterweisung bei besonderen Anlässen <strong>–</strong> zum Beispiel neue Arbeitsmittel, geänderte<br />

Ausbildungsinhalte, Betriebsanweisungen;<br />

<strong>–</strong> die Personen <strong>und</strong> die Fristen für die Gr<strong>und</strong>unterweisungen sind festgelegt. (§ 4 BGV<br />

A1)<br />

VBG-Seminar „Erfolgreich unterweisen“<br />

• Unterweisung Teilnehmer/Auszubildende Die Teilnehmer/Auszubildenden sind über das<br />

für die Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Ausbildung <strong>sicher</strong>heitsrelevante Verhalten <strong>und</strong> die<br />

<strong>sicher</strong>heitsrelevanten Vorschriften unterrichtet. Die Personen <strong>und</strong> die Fristen für diese<br />

Unterweisungen sind festgelegt <strong>–</strong> zum Beispiel durch den Ausbilder zu Beginn einer<br />

Bildungsphase. Es gibt eine Methode, wie die Wirkung der Unterweisung überprüft wird <strong>–</strong><br />

zum Beispiel Fragebögen, gezieltes Nachfragen, Bericht, Tests, Beobachtung. (§ 4 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Unterweisungsfragebögen<br />

• Kontrolle der Unterweisung Es ist festgelegt, wer wann die Durchführung der<br />

Unterweisungen kontrolliert.<br />

• Besprechungen Die Leitung <strong>und</strong> die Ausbilder besprechen regelmäßig die Qualität der<br />

Bildungsprozesse <strong>und</strong> legen gemeinsam erreichbare Qualitätskriterien <strong>und</strong> Ziele zur


Verbesserung der Bildungsprozesse fest. In diesen Besprechungen werden auch spezifische<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsthemen der Bildungseinrichtung <strong>und</strong> der Bildungsprozesse<br />

erörtert <strong>und</strong> Projekte initiiert. Die Fristen <strong>und</strong> die Teilnehmer dieser Gespräche sind<br />

vereinbart <strong>und</strong> allen Beschäftigten bekannt.<br />

• Interne Weiterbildung Es werden interne Weiterbildungen veranstaltet <strong>–</strong> zum Beispiel zu<br />

neuen Arbeitsverfahren, neuen Bildungsinhalten, neuen didaktischen Methoden. Der Bedarf<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeiten für die internen Weiterbildungsveranstaltungen sind mit den Ausbildern<br />

gemeinsam besprochen <strong>und</strong> festgelegt.<br />

• Weitere Informationsmaßnahmen Durch Informationsmaßnahmen werden<br />

Entscheidungsträger <strong>und</strong> Ausbilder motiviert <strong>und</strong> in die Lage versetzt, <strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong><br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsfördernde Prozesse in der Bildungseinrichtung zu initiieren <strong>und</strong> zu unterstützen.<br />

Zu den qualifizierenden Maßnahmen zählen zum Beispiel Fachtagungen, Kongresse,<br />

Fachgespräche <strong>und</strong> Ro<strong>und</strong>-Table-Gespräche sowie Teilnahme an Messen. Es ist vereinbart,<br />

wer an welchen Informationsmaßnahmen teilnimmt.<br />

• Informationsweitergabe Es ist festgelegt, wie die Ergebnisse von Weiterbildungen <strong>und</strong><br />

Informationsmaßnahmen an das gesamte Team der Ausbilder weitergegeben werden.<br />

• Konfliktlösung Mit den Ausbildern ist gemeinsam vereinbart, wie mögliche Konflikte <strong>und</strong><br />

Probleme untereinander <strong>und</strong> mit Leitungsmitgliedern zu lösen sind.<br />

• Überprüfung Es ist ein Verfahren vereinbart, wie intransparente Organisations- <strong>und</strong><br />

Entscheidungsabläufe sowie Kommunikationsstrukturen überprüft werden.<br />

• Betriebsanweisungen Die notwendigen Betriebsanweisungen für die Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel<br />

sowie für den Einsatz von Gefahrstoffen im Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsprozess sind erstellt<br />

beziehungsweise beschafft <strong>und</strong> ausgehängt. Es wird überprüft, ob die Teilnehmer die<br />

Betriebsanweisungen verstanden haben. (§ 9 BetrSichV)<br />

Praxishilfen<br />

Muster-Betriebsanweisungen<br />

• Vorschriften Alle Leitungsmitglieder, Ausbilder <strong>und</strong> andere Beschäftigten sind informiert,<br />

welche rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong> Technische Regeln zum<br />

Arbeitsschutz, berufsgenossenschaftliche Vorschriften <strong>und</strong> Regeln) gelten, <strong>und</strong> ihnen stehen<br />

diese im Volltext zur Verfügung <strong>–</strong> zum Beispiel die Internet-Branchenseite<br />

„<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ oder Intranet nutzen. (§ 12 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Vorschriften im Volltext


2.1.8 Durchführung der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung (Ablauforganisation)<br />

Hier werden Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung angesprochen.<br />

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung <strong>und</strong> Organisation der Bildungseinrichtung<br />

• Funktionsfähigkeit Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel Die Funktionsfähigkeit der Arbeits- <strong>und</strong><br />

Lernmittel wird vor der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung überprüft. Dazu können die Ausbilder die<br />

VBG-Checklisten verwenden <strong>–</strong> zum Beispiel zu den Themen Ausbildungsbedingungen,<br />

Technik, Strahlenschutz, elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel, Sport,<br />

Hauswirtschaftsausbildung, chemische Stoffe, biologische Stoffe. (§ 16 BGV A1)<br />

Praxishilfen<br />

Checklisten zur Lernumgebung <strong>und</strong> zu Arbeits- <strong>und</strong> Lernmitteln<br />

• Benutzung Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel Die Ausbilder benutzen nur geeignete <strong>und</strong> keine<br />

mangelhaften Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel. (§ 17 BGV A1)<br />

• Zustand Einrichtungen <strong>und</strong> Bildungsräume Die Einrichtungen <strong>und</strong> Räume der<br />

Bildungseinrichtung werden von den Ausbildern regelmäßig auf Mängel überprüft<br />

(gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten). Dazu können die VBG-Checklisten verwendet<br />

werden <strong>–</strong> zum Beispiel zu den Themen <strong>Bildungseinrichtungen</strong>, Brandschutz, Fenster, Türen.<br />

(§ 3 ArbStättV)<br />

• Zusammensetzung Ausbildungsgruppen Bei Problemen in der Zusammensetzung der<br />

Ausbildungsteams/Bildungsgruppen wird gemeinsam zwischen Leitung der<br />

Bildungseinrichtung <strong>und</strong> den betroffenen Ausbildern überlegt, wie die Probleme gelöst<br />

werden können.<br />

• Konflikte <strong>und</strong> Mobbing Bei auftretenden Konflikten <strong>und</strong> Mobbing im Ausbilder-Team oder<br />

zwischen Ausbildern <strong>und</strong> Teilnehmern/Auszubildenden werden umgehend Maßnahmen<br />

eingeleitet <strong>–</strong> zum Beispiel Konfliktanalyse, Teamcoaching, Mediation. Ein entsprechendes<br />

Verfahren ist vereinbart.<br />

• Aggressionen <strong>und</strong> Gewaltbereitschaft Probleme mit Aggressionen <strong>und</strong> Gewaltbereitschaft<br />

der Teilnehmer/Auszubildenden werden umgehend im Ausbilder-Team besprochen, <strong>und</strong> es<br />

werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet beziehungsweise Maßnahmen der<br />

Gewaltprävention ergriffen.<br />

Praxishilfen<br />

VBG-Seminare zur Gewaltprävention<br />

• Soziale Unterstützung Es ist ein Verfahren vereinbart, wie im Ausbilder-Team fehlende<br />

soziale Unterstützung angesprochen werden kann <strong>und</strong> wie bei Bedarf ein


Unterstützungssystem eingeführt wird <strong>–</strong> zum Beispiel persönliche Gespräche, Beratung zur<br />

Konfliktlösung, Unterstützung bei Problembewältigung.<br />

• Ges<strong>und</strong>heitsförderung Es sind Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung vereinbart <strong>und</strong><br />

organisiert <strong>–</strong> zum Beispiel zur Ergonomie, wie Heben <strong>und</strong> Tragen, Arbeitshaltung,<br />

Gymnastikpausen, Ausgleichsübungen, um Verspannungen <strong>und</strong> Konzentrationsmängeln<br />

präventiv zu begegnen.<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> Beratungsbedarf zum Thema „Ges<strong>und</strong>heit mit System“ wenden Sie sich bitte<br />

an: gms@vbg.de<br />

• Software Die Ausbilder haben ihre Software ergonomisch eingerichtet. Das gilt auch für ihre<br />

Arbeitsplätze zu Hause. Dies wird regelmäßig mit den Checks „Büroarbeitsplatz“ <strong>und</strong><br />

„Bildschirmdarstellung“ überprüft, <strong>und</strong> die Mängelbeseitigung ist <strong>sicher</strong>gestellt.<br />

Praxishilfen<br />

Checkliste „Bildschirmdarstellung“<br />

Checkliste „Büroarbeitsplatz“<br />

2.2 Gewaltprävention<br />

Aggression <strong>und</strong> Gewalt in <strong>Bildungseinrichtungen</strong> geben zunehmend Anlass zur Besorgnis. Aus<br />

einer Erhebung der EU im Jahre 2000 geht hervor, dass 12 Prozent der Beschäftigten im<br />

Bildungssektor angegeben haben, Opfer von Einschüchterung gewesen zu sein. Eine Gewalttat<br />

entsteht in der Regel in einer Atmosphäre sehr großer oder unterdrückter Spannungen, in der<br />

persönliche Dinge auf dem Spiel stehen. Konflikte, die nicht entsprechend gelöst wurden, können<br />

eskalieren <strong>und</strong> in Gewalt münden. Beschäftigte in <strong>Bildungseinrichtungen</strong> können Opfer von Gewalt<br />

werden, weil Aggressoren sie als „Vertreter“ der Institution oder des Systems wahrnehmen. Eine<br />

wirksame Methode, mit Aggression <strong>und</strong> Gewalt von Teilnehmern/Auszubildenden umzugehen, ist<br />

die Gewaltprävention. Dieser Ansatz ist jedoch nicht immer leicht umzusetzen, da die<br />

Teilnehmer/Auszubildenden in der Regel bereits stark von ihrem soziokulturellen Umfeld <strong>und</strong><br />

eigenen Erfahrungen geprägt sind. Oft bleiben dann nur noch korrektive Interventionsmaßnahmen.<br />

Aggression <strong>und</strong> Gewalt<br />

Aggression ist ein körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht ausgeführt wird, zu<br />

verletzen oder zu zerstören. Gewalt ist Aggression in ihrer extremen <strong>und</strong> sozial nicht akzeptablen<br />

Form (seelisch oder körperlich). Der Begriff Aggression beschreibt ein direktes Verhalten. Der<br />

Begriff Aggressivität beschreibt eine Disposition einer Person. (Nach Zimbardo/Gerrig: Psychologie,<br />

Berlin 1999, Seite 334)<br />

Eine spezifische weit verbreitete Form des aggressiven Verhaltens ist das so genannte „Bullying“<br />

(Abbildung 3), das vor allem durch die Passivität von Opfern, anderen Auszubildenden <strong>und</strong>


Ausbildern gekennzeichnet ist. Beim Bullying kommt es vor allem darauf an, den Kreislauf des<br />

Schweigens durch eine konsequente Haltung <strong>und</strong> eine angemessene Reaktion des Ausbilders zu<br />

durchbrechen.<br />

Abbildung 3<br />

Nach: Scheithauer, H., Hayer, T., Petermann, F., „Bullying unter Schülern“ (S. 121). Hogrefe-Verlag<br />

Göttingen, Bern, Toronto, Seattle (2003)<br />

Im Kasten unten sind beispielhaft einige Maßnahmen bei Aggression <strong>und</strong> Gewalt aufgeführt. Um<br />

angemessen reagieren zu können, ist eine spezifische Weiterbildung der Ausbilder zu empfehlen.<br />

Die VBG bietet hierzu verschiedene Seminare an. Außerdem finden sich auf der Internet-<br />

Branchenseite „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ einige Praxishilfen zum Verhalten in Notsituationen. Siehe<br />

auch Lernprogramm „Gewaltprävention in der Ausbildung“.<br />

Praxishilfen<br />

Maßnahmen bei Aggression <strong>und</strong> Gewalt <strong>–</strong> Beispiele<br />

• Präventive Maßnahmen<br />

1. Erzieherische Ziele setzen<br />

Rücksichtnahme <strong>und</strong> Achtung<br />

<strong>–</strong> Toleranz<br />

<strong>–</strong> Kooperationsbereitschaft <strong>und</strong> Teamgeist<br />

<strong>–</strong> Achtung von Werten


<strong>–</strong> Achtung der Würde <strong>und</strong> Überzeugungen anderer<br />

<strong>–</strong> Verbesserung der Sozialkompetenz <strong>und</strong> des Gemeinsinnes<br />

Unterstützung zum Beispiel durch<br />

<strong>–</strong> landesweite oder regionale Programme <strong>–</strong> zum Beispiel „Fair Player“, „Aktion<br />

Zivilcourage“<br />

<strong>–</strong> Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der Ausbilder<br />

<strong>–</strong> Netzwerke auf verschiedenen Ebenen (Bildungseinrichtung, Region, Land)<br />

2. Entwicklung des Selbstwertgefühles <strong>und</strong> Förderung der sozialen Verantwortung<br />

<strong>–</strong> Aufarbeitung aktueller Konflikte (eventuell mit Psychologen)<br />

<strong>–</strong> Gemeinsames Planen der Ausbildungsphasen <strong>und</strong> -projekte<br />

<strong>–</strong> Einrichten von Helfergruppen, Tutorien<br />

<strong>–</strong> Ausbildung von Streitschlichtern/Mediatoren<br />

<strong>–</strong> Kooperationspartner suchen <strong>–</strong> zum Beispiel Jugendhilfe, Vereine,<br />

Jugendberufshelfer<br />

<strong>–</strong> Training von Problemlöseverhalten<br />

3. Verständigung über Normen<br />

<strong>–</strong> Leitziele für Bildungseinrichtung festlegen<br />

<strong>–</strong> Vertrag über Gewaltverzicht in der Bildungseinrichtung<br />

<strong>–</strong> Erstellung einer Hausordnung<br />

<strong>–</strong> Gemeinsame Erarbeitung von Spielregeln für jeden Ausbildungskurs<br />

<strong>–</strong> Täter-Opfer-Ausgleich<br />

<strong>–</strong> Meldepflicht bei Vorkommnissen<br />

<strong>–</strong> Konsequenzen aufzeigen<br />

4. Lernförderliches Umfeld schaffen<br />

<strong>–</strong> Form <strong>und</strong> Inhalt des Unterrichtes gemeinsam gestalten <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Projektunterricht<br />

<strong>–</strong> Partnerschaftlichen Umgang pflegen<br />

<strong>–</strong> Besuche von Veranstaltungen<br />

<strong>–</strong> Projektarbeiten<br />

<strong>–</strong> Gemeinsame Ausflüge <strong>und</strong> Feiern<br />

<strong>–</strong> Sportgruppen bilden


5. Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Ausbilder<br />

<strong>–</strong> Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Erhöhung der Sensibilität<br />

• Verbesserung der Handlungskompetenz<br />

• Schaffung eines lernförderlichen Umfeldes<br />

• Training der Selbstbeherrschung (keine Gewalt gegen Auszubildende)<br />

• Alternative Unterrichtsformen erlernen<br />

<strong>–</strong> Vorbildfunktion bewusst machen<br />

• Korrektive, schadenbegrenzende Maßnahmen<br />

1. Sofortmaßnahmen<br />

<strong>–</strong> Sofortiges Einschreiten der Ausbilder<br />

<strong>–</strong> Unterbindung des Geschehens<br />

<strong>–</strong> Distanz zwischen den Kontrahenten schaffen<br />

<strong>–</strong> Leitung der Bildungseinrichtung informieren<br />

<strong>–</strong> Versorgung des Opfers<br />

<strong>–</strong> Betroffenen von Neugierigen abgrenzen, anhören <strong>und</strong> beruhigen<br />

<strong>–</strong> Streitschlichtung<br />

<strong>–</strong> Täter bestrafen, dabei konsequente Anwendung nicht-feindlicher <strong>und</strong> nichtkörperlicher<br />

Methoden<br />

2. Pädagogische <strong>und</strong> Ordnungsmaßnahmen<br />

<strong>–</strong> Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen treffen<br />

<strong>–</strong> Konstruktive Bearbeitung des Vorfalls durch die Bildungseinrichtung<br />

<strong>–</strong> Ursachen <strong>und</strong> Hintergründe des Vorfalles eruieren (Konsequenzen ziehen)<br />

<strong>–</strong> Opferbegleitung durch Hausbesuche<br />

<strong>–</strong> Detaillierte Beschreibung <strong>und</strong> Dokumentation der Gewalthandlung<br />

<strong>–</strong> Psychologische Betreuung des Ausbilders/der Ausbilderin <strong>und</strong> der<br />

Auszubildenden<br />

<strong>–</strong> Integration <strong>und</strong> fachliche Betreuung des Opfers<br />

<strong>–</strong> Integration <strong>und</strong> fachliche Betreuung des Täters<br />

<strong>–</strong> Täter-Opfer-Ausgleich<br />

<strong>–</strong> Androhung verstärkter Maßnahmen bei Fortsetzung der Gewalthandlung


3. Einschaltung wichtiger Institutionen<br />

<strong>–</strong> Polizei, Landeskriminalämter<br />

<strong>–</strong> Psychosoziale Einrichtungen<br />

<strong>–</strong> Notfallseelsorge<br />

<strong>–</strong> Psychotherapeuten<br />

<strong>–</strong> Psychologen<br />

<strong>–</strong> Beratungsstellen<br />

<strong>–</strong> Andere betroffene Unternehmen<br />

4. Vorgehen der Polizei<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> Beratungsbedarf zum Thema „Gewaltprävention“ wenden Sie sich bitte an:<br />

gewaltpraevention@vbg.de<br />

2.3 Lernumgebung leistungsfördernd gestalten<br />

Die Qualität der Räume der Bildungseinrichtung <strong>–</strong> zum Beispiel Raumklima, Beleuchtung, Lärm <strong>–</strong><br />

beeinflusst die Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> -bereitschaft der Teilnehmer/Auszubildenden <strong>und</strong> Ausbilder<br />

<strong>und</strong> hilft Störungen <strong>und</strong> Unfälle zu vermeiden. Im Folgenden einige Hinweise, wie die<br />

Lernumgebung in der Bildungseinrichtung leistungsfördernd zu gestalten ist.


2.3.1 Räume der Bildungseinrichtung<br />

Bildungsräume <strong>und</strong> Aufenthaltsbereiche<br />

Die Räume der Bildungseinrichtung haben ausreichende Gr<strong>und</strong>flächen <strong>und</strong> Höhen.<br />

Checkliste „Ausbildungsbedingungen“<br />

Dabei sind unter anderem berücksichtigt<br />

• die Anzahl der Teilnehmer/Auszubildenden,<br />

• die Art der Bildungsprozesse,<br />

• die Verkehrswege,<br />

• die benötigten Lagerflächen,<br />

• die <strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>und</strong> Arbeitsmittel.<br />

Zu empfehlen sind folgende Raumhöhen:<br />

• bei ≤ 50 m 2 ≥ 2,50 m hoch<br />

• bei > 50 m 2 ≥ 2,75 m hoch<br />

• bei > 100 m 2 ≥ 3,00 m hoch<br />

• bei > 2000 m 2 ≥ 3,25 m hoch<br />

• Fußböden sind eben, haben keine Stolperstellen (≥ 4 mm) <strong>und</strong> sind leicht zu reinigen. Sie<br />

sind entsprechend der Nutzung <strong>und</strong> den Anforderungen sowie rutschhemmend <strong>und</strong> tritt<strong>sicher</strong><br />

ausgeführt (mehr Informationen: BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen <strong>und</strong><br />

Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ sowie VBG-Information „Sicherheitsgerechte Gestaltung<br />

von Verkehrswegen, Fußböden <strong>und</strong> Treppen“).<br />

Hoch gelegene Aufenthaltsbereiche/Ausbildungsräume<br />

• Für Aufenthaltsbereiche, die mehr als 1,0 m über einer anderen Fläche liegen, sind spezielle<br />

Absturz<strong>sicher</strong>ungen nach den Bauordnungen der Länder <strong>und</strong> der Arbeitsstättenverordnung<br />

zu beachten.<br />

• Umwehrungen dürfen nicht zum Rutschen, Klettern, Aufsitzen <strong>und</strong> Ablegen von<br />

Gegenständen verleiten.


Treppen <strong>und</strong> Rampen<br />

• Treppen <strong>und</strong> Rampen sind entsprechend der Nutzung in der Bildungseinrichtung <strong>sicher</strong><br />

ausgeführt <strong>–</strong> zum Beispiel:<br />

<strong>–</strong> Die Schrittmaßformel, die das Verhältnis von Treppensteigung s zu Treppenauftritt a<br />

beschreibt, ist eingehalten:<br />

2 s + a = 0,59 m bis 0,65 m.<br />

(nach DIN 18065)<br />

(Bequemlichkeitsformel: a <strong>–</strong> s = 0,12 m,<br />

Sicherheitsformel: a + s = 0,46 m)<br />

<strong>–</strong> Die Steigung von Treppen, die als Fluchtwege genutzt werden, beträgt nicht mehr als<br />

0,19 m <strong>und</strong> der Auftritt nicht weniger als 0,26 m; das Maß für Steigung <strong>und</strong> Auftritt<br />

darf innerhalb eines Treppenlaufes maximal 5 mm voneinander abweichen.<br />

<strong>–</strong> Treppen sind mindestens 1,0 m breit <strong>und</strong> haben einen Handlauf. Ab einer<br />

Treppenlaufbreite von 1,5 m haben Treppen einen zweiten Handlauf. Bei<br />

barrierefreier Ausführung haben Treppen generell einen zweiten Handlauf.<br />

<strong>–</strong> Rampen haben eine Steigung von 12,5 Prozent; bei barrierefreier Ausführung 6,0<br />

Prozent.<br />

• Treppenstufen sind gut erkennbar.<br />

• Offene Bereiche unter Podesten <strong>und</strong> Treppenläufen mit weniger als 2,0 m Durchgangshöhe<br />

sind in Aufenthaltsbereichen/Ausbildungsräumen zu <strong>sicher</strong>n <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Einrichtungsgegenstände, Absperrungen, Polsterungen <strong>und</strong> Bereiche kennzeichnen.<br />

Türen, Fenster, Wände<br />

• Türen zu Räumen sind so ausgeführt <strong>und</strong> angeordnet, dass Teilnehmer/Auszubildende nicht<br />

gefährdet werden <strong>–</strong> zum Beispiel ausreichend breit abgestimmt auf die Verkehrswege <strong>–</strong><br />

siehe Tabelle „Verkehrswegebreiten“ Seite 33; lichte Mindesthöhe 2,0 m; Türen ragen in der<br />

Endstellung, einschließlich Türgriff, maximal 0,2 m in den Fluchtweg hinein.<br />

• Fenster sind so gestaltet, dass sie beim Öffnen <strong>und</strong> Schließen sowie in geöffnetem Zustand<br />

Teilnehmer/Auszubildende nicht gefährden <strong>–</strong> zum Beispiel sind Kipp- <strong>und</strong> Schwingflügel<br />

gegen Herabfallen ge<strong>sicher</strong>t, Fenster ragen nicht in Verkehrswege hinein.<br />

• Fenster sind entsprechend der Nutzung in der Bildungseinrichtung <strong>sicher</strong> ausgeführt <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel für Räume mit einer Gr<strong>und</strong>fläche bis zu 600 m 2 soll die Gesamtfläche der<br />

Sichtverbindungen 1/10 der Raumgr<strong>und</strong>fläche betragen (ab 600 m 2 1/100); die Breite des<br />

durchsichtigen Teils des Fensters soll mindestens 1,0 m betragen, die Höhe mindestens 1,25<br />

m (andere Maße entsprechend den Raummaßen beachten <strong>–</strong> siehe zum Beispiel ASR 7/1<br />

oder DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“).<br />

• Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsräume besitzen eine Sichtverbindung nach außen.<br />

• Griffe, Hebel <strong>und</strong> Schlösser sind so beschaffen <strong>und</strong> angeordnet, dass durch<br />

bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Teilnehmer/Auszubildende vermieden<br />

werden <strong>–</strong> zum Beispiel Griffe <strong>und</strong> Hebel sind ger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> mit einem Abstand von<br />

mindestens 25 mm zur Gegenschließkante angeordnet.<br />

• Lichtdurchlässige Türen <strong>und</strong> Wände müssen im Bereich von Arbeitsplätzen <strong>und</strong> von<br />

Verkehrswegen aus bruch<strong>sicher</strong>en Werkstoffen bestehen oder so abgeschirmt sein, dass<br />

Personen nicht mit der Glasfläche in Berührung kommen <strong>und</strong> beim Zersplittern verletzt<br />

werden können.


<strong>–</strong> Bruch<strong>sicher</strong>e Werkstoffe sind zum Beispiel Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder<br />

Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas (VSG).<br />

<strong>–</strong> Abschirmung zum Beispiel durch mindestens 1,0 m hohe Umwehrungen, mindestens<br />

0,2 m vor den Verglasungen oder die Verglasungen hinter bepflanzten Schutzzonen.<br />

• Verglasungen <strong>und</strong> sonstige lichtdurchlässige Flächen sind für Teilnehmer leicht <strong>und</strong> deutlich<br />

erkennbar <strong>–</strong> zum Beispiel Aufkleber, Ätzungen, Aufschriften oder sonstige Verzierungen,<br />

Querriegel, Verwendung von Dekorationen, Farbgebung der Glasflächen.<br />

Checkliste „Fenster, Türen <strong>und</strong> Treppen“<br />

Einrichtungsgegenstände<br />

• Kanten, Ecken <strong>und</strong> Haken von Einrichtungsgegenständen in<br />

Aufenthaltsbereichen/Bildungsräumen sollen bis zu einer Höhe von 2,0 m ab Oberkante<br />

Standfläche so ausgebildet oder ge<strong>sicher</strong>t sein, dass Verletzungsgefahren für<br />

Teilnehmer/Auszubildende vermieden werden <strong>–</strong> zum Beispiel Kanten, Ecken <strong>und</strong> Haken von<br />

festen <strong>und</strong> beweglichen Einrichtungsgegenständen entweder ger<strong>und</strong>et (Radius ≥ 2 mm) oder<br />

entsprechend gephast.<br />

• Garderobenhaken sind ger<strong>und</strong>et ausgeführt, klappbar oder abgeschirmt.<br />

Weitere Informationen findet man in der <strong>BGI</strong> 5128 „Arbeitsstätten <strong>sicher</strong> planen <strong>und</strong> gestalten“.<br />

2.3.2 Räume für die fachpraktische Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Bei der Konzeption von Räumen für die fachpraktische Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung werden<br />

Gefährdungen für die Teilnehmer/Auszubildenden <strong>und</strong> Ausbilder vermieden <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Anordnung der Ausbildungsplätze, Lärmbereiche getrennt von anderen Bereichen<br />

eingerichtet, Art der Beleuchtung, Fußböden.<br />

Checkliste „Räume für Fachausbildung“<br />

• Elektrische Anlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach dem für diesen<br />

Bereich geltenden Stand der Technik errichtet (DIN VDE 0100-723 einschließlich E DIN VDE<br />

0100-723/A1 Änderung A1). Elektrische Anlagen in Räumen, in denen Holzstaub oder<br />

Lackstaub anfällt, sind staubgeschützt (Schutzart IP 5X) ausgeführt.<br />

• Gasversorgungsanlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach dem für<br />

diesen Bereich geltenden Stand der Technik errichtet <strong>–</strong> zum Beispiel <strong>BGI</strong> 702 „Mechanische<br />

Werkstätten“, <strong>BGI</strong> 554 „Gasschweißer“.


• Druckluftanlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach dem für diesen<br />

Bereich geltenden Stand der Technik errichtet.<br />

• Versorgungsleitungen für Gas <strong>und</strong> Elektrizität an Einrichtungsgegenständen sind gegen<br />

Abreißen ge<strong>sicher</strong>t <strong>–</strong> zum Beispiel fest mit dem Boden beziehungsweise der Wand<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

• Fußböden von Räumen für die fachpraktische Ausbildung, in denen mit Gefahrstoffen<br />

umgegangen wird, sind flüssigkeits<strong>und</strong>urchlässig, fugendicht <strong>und</strong> den jeweils anfallenden<br />

aggressiven Stoffen gegenüber beständig.<br />

• Fußböden von Räumen für die fachpraktische Ausbildung, in denen Staub entstehen kann <strong>–</strong><br />

zum Beispiel Holzstaub <strong>–</strong>, bestehen aus unversiegeltem Industrieparkett (Holzpflaster) oder<br />

unversiegelten Estrichen (GUV-V S1 „Schulen“).<br />

• Für den <strong>sicher</strong>en Transport von Geräten <strong>und</strong> Materialien sind möglichst kurze Transportwege<br />

ohne Stufen <strong>und</strong> Schwellen vorhanden.<br />

• An den Ausbildungsplätzen sind ausreichende Abstell- <strong>und</strong> Lagerflächen für Werkstücke <strong>und</strong><br />

Arbeitsmaterialien vorhanden <strong>–</strong> Verkehrswege werden nicht zugestellt.<br />

• Die Mindestabstände zwischen Übungstischen oder Werkbänken betragen 0,85 m oder <strong>–</strong><br />

wenn Teilnehmer/Auszubildende Rücken an Rücken arbeiten <strong>–</strong> 1,5 m (DIN 33402).<br />

• Arbeitsplätze können der Körpergröße der Teilnehmer/Auszubildenden angepasst werden <strong>–</strong><br />

zum Beispiel Schraubstöcke sind höhenverstellbar, höhenverstellbare Sitzhilfen <strong>und</strong> Tische.<br />

• In den Räumen für die fachpraktische Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung für spezielle Bildungsbereiche<br />

werden die spezifischen Anforderungen berücksichtigt <strong>–</strong> Checklisten nutzen zum Beispiel zu<br />

den Themen Ausbildungsbedingungen, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Schweißen,<br />

Elektrounterricht, chemische Stoffe, biologische Stoffe, Maler- <strong>und</strong> Lackiererarbeiten,<br />

Küchenarbeiten.<br />

Checkliste „PC-Ausbildung“<br />

Checkliste „Umgang mit Laser in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

Checkliste „Strahlenschutz in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

Checkliste „Gefahrstoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

Checkliste „Biologische Stoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

Checkliste „Küchen“


2.3.3 Verkehrswege<br />

• Fußböden auf Verkehrswegen sind eben, rutschhemmend <strong>und</strong> tritt<strong>sicher</strong> ausgeführt.<br />

• Verkehrswege sind ausreichend breit <strong>–</strong> siehe Tabelle unten <strong>–</strong> <strong>und</strong> mindestens 2,0 m hoch.<br />

• Stolperstellen werden vermieden:<br />

<strong>–</strong> Türpuffer oder -feststeller sind weniger als 0,15 m von der Wand entfernt angeordnet.<br />

<strong>–</strong> Fußmatten <strong>und</strong> Abdeckungen sind bündig verlegt.<br />

<strong>–</strong> Fußmatten sind gegen Wegrutschen ge<strong>sicher</strong>t.<br />

<strong>–</strong> Es sind keine Ausgleichstufen vorhanden.<br />

<strong>–</strong> Es liegen keine elektrischen Anschlussleitungen im Verkehrsweg (ist eine Verlegung<br />

im Verkehrsweg unvermeidbar, können Kabelbrücken verwendet werden).<br />

<strong>–</strong> Vorstehende Teile der Tragkonstruktionen von Einrichtungsgegenständen sind<br />

abgeschirmt.<br />

BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“<br />

• Einzelstufen sind mit Schrägrampen ausgeglichen (Neigung 12,5 Prozent). Ist das nicht<br />

möglich, sind Einzelstufen deutlich erkennbar <strong>und</strong> dauerhaft gekennzeichnet <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

kontrastierende Farben, andere Materialstruktur, Beleuchtung der Stufe,<br />

gelbschwarzgestreifte Markierung.<br />

• In Bereichen von Haupteingängen der Bildungseinrichtung ist eine ausreichende Schmutz-<br />

<strong>und</strong> Nässebindung vorhanden <strong>–</strong> zum Beispiel durch großflächige Fußabstreifmatten über der<br />

gesamten Durchgangsbreite <strong>–</strong> mindestens 1,5 m tief angeordnet.<br />

Anzahl der Personen<br />

(Einzugsgebiet)<br />

Verkehrswegebreiten<br />

Breite<br />

normal<br />

bis 5 0,875 m<br />

bis 20 1,00 m


Anzahl der Personen<br />

(Einzugsgebiet)<br />

Verkehrswegebreiten<br />

Breite<br />

normal<br />

bis 200 1,20 m<br />

bis 300 1,80 m<br />

bis 400 2,40 m<br />

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anforderungen ist für Verkehrswege außen zu beachten:<br />

• Ausreichende Überdachung in Eingangsbereichen <strong>–</strong> Schutz vor Niederschlägen <strong>und</strong> Glatteis;<br />

geringerer Aufwand für Schneeräumung.<br />

• Verkehrswege sind ausreichend entwässert, zum Beispiel durch eine Querneigung von<br />

mindestens 2 Prozent <strong>–</strong> Pflasterdecken oder Plattenbeläge unterstützen die Entwässerung,<br />

da Wasser durch die Fugen versickern kann.<br />

• Abwasser von Verkehrswegen läuft nicht über andere Verkehrsflächen ab <strong>–</strong><br />

Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Abläufe sind vorhanden.<br />

• Verkehrswege im Freien sind ausreichend beleuchtet (Fußwege mindestens 5 Lux,<br />

Werksstraßen mindestens 10 Lux).<br />

• Bei außenliegenden Treppen sind Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte vorgesehen<br />

<strong>–</strong> zum Beispiel eine ausreichend große Überdachung.<br />

BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“<br />

2.3.4 Raumklima<br />

Die Klimafaktoren der Räume der Bildungseinrichtung <strong>–</strong> Temperatur, Luftfeuchte <strong>und</strong><br />

Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung <strong>–</strong> sollten auf die Bildungsaufgabe abgestimmt sein. Allgemein<br />

gültige Werte für Klimafaktoren lassen sich nur schwer benennen, da das Klima, in dem ein Mensch<br />

sich wohl fühlt, von vielen Faktoren wie Geschlecht, Alter, Bekleidung, körperlicher <strong>und</strong> seelischer<br />

Verfassung oder dem jeweiligen Aktivitätsgrad abhängt.


Als Rahmenwerte gelten unter anderem:<br />

• Die Raumtemperatur soll der Bildungssituation angemessen sein <strong>–</strong> siehe Tabelle<br />

Raumtemperaturen. Bei hohen Außentemperaturen kann die Raumtemperatur höher sein,<br />

sie sollte jedoch stets 6 °C unter der Außentemperatur liegen. Die Raumtemperatur ist die<br />

Lufttemperatur in der Mitte eines Raumes <strong>und</strong> wird in einer Höhe von 0,75 m über dem<br />

Fußboden gemessen.<br />

• Die relative Luftfeuchte liegt im Bereich von 30 Prozent bis 65 Prozent. Eine relative<br />

Luftfeuchte von circa 50 Prozent ist empfehlenswert; dabei werden auch elektrostatische<br />

Aufladungen weitgehend vermieden.<br />

• Zugluft sollte vermieden werden.<br />

ASR 5 Lüftung<br />

Überwiegende<br />

Arbeitshaltung<br />

Raumtemperaturen (empfohlene Mindestwerte)<br />

Arbeitsschwere<br />

leicht mittel schwer<br />

Sitzen + 20 °C + 19 °C <strong>–</strong><br />

Stehen <strong>und</strong>/oder Gehen + 19 °C + 17 °C + 12 °C<br />

Zur Realisierung eines leistungsfördernden Raumklimas sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:<br />

• Geeignete Blend- <strong>und</strong> Wärmeschutzvorrichtungen gegen Sonneneinstrahlung sollen<br />

vorhanden sein.<br />

• Die Luftqualität in den Bildungsräumen soll der Außenluftqualität entsprechen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

regelmäßig lüften (Stoßlüftung <strong>–</strong> teilweises Öffnen der Fenster).<br />

• Besteht die Gefahr, dass Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Konzentration von Holzstaub, Schweißrauche, Lösungsmittel -, sind besondere Maßnahmen<br />

vorhanden, wie zum Beispiel Absaugungen.<br />

• Vorhandene Klima- <strong>und</strong> Absauganlagen werden regelmäßig <strong>und</strong> kompetent gewartet <strong>und</strong><br />

gereinigt.<br />

<strong>BGI</strong> 827 „Sonnenschutz im Büro“


2.3.5 Licht<br />

• Die Beleuchtung erfüllt folgende Gütemerkmale:<br />

<strong>–</strong> Starke Schatten vermeiden<br />

<strong>–</strong> Ausreichende Beleuchtungsstärke<br />

<strong>–</strong> Die richtige Lichtfarbe <strong>und</strong> Farbwiedergabe wählen <strong>–</strong> zum Beispiel in<br />

Ausbildungsräumen nur Leuchten einer Lichtfarbe verwenden<br />

<strong>–</strong> Blendung begrenzen<br />

<strong>–</strong> Stroposkopeffekt vermeiden<br />

<strong>–</strong> Harmonische Helligkeitsverteilung<br />

(mehr Informationen: DIN 5035 „Beleuchtung mit künstlichem Licht“, DIN EN 12464-1 „Licht <strong>und</strong><br />

Beleuchtung <strong>–</strong> Beleuchtung von Arbeitsstätten <strong>–</strong> Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“)<br />

<strong>BGI</strong> 856 “Beleuchtung im Büro“<br />

• Für die Beleuchtungsanlage ist ein Wartungsplan erstellt, in dem die zeitlichen Intervalle zur<br />

Überprüfung der Wartungswerte, für die Reinigung <strong>und</strong> den Austausch von Lampen sowie<br />

die Renovierung der Raumoberflächen festgelegt sind.


2.4 Sicherer <strong>und</strong> fehlerfreier Einsatz der Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel<br />

2.4.1 Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel in Werkstätten<br />

Checklisten zu Arbeits- <strong>und</strong> Lernmitteln sowie zu Arbeitsverfahren<br />

• Es werden nur geprüfte Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel eingesetzt, deren Prüffrist noch nicht<br />

abgelaufen ist.<br />

• Die Ausbilder setzen die Checklisten zum <strong>sicher</strong>en Einsatz der Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel ein.<br />

Checkliste „Umgang mit Laser in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Die Bedienungsanleitungen der technischen Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel sind vorhanden <strong>und</strong> im<br />

Ausbildungsraum griffbereit (notfalls kopieren).<br />

• Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass Maschinen in Räumen für die fachpraktische Bildung nicht von<br />

Unbefugten benutzt werden können <strong>–</strong> zum Beispiel abschließbarer Hauptschalter für<br />

Stromversorgung.<br />

Unterweisungshilfe „Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen <strong>und</strong> Leitungen“<br />

• Für den <strong>sicher</strong>en Transport von Geräten <strong>und</strong> Materialien gibt es Hilfsmittel wie Sackkarren,<br />

Gabelhubwagen, Flaschenwagen.


2.4.2 Tafeln <strong>und</strong> Präsentationsflächen<br />

• Die Tafeln <strong>und</strong> Präsentationsflächen sind ausreichend fest an der Wand oder am Boden<br />

befestigt beziehungsweise <strong>sicher</strong> aufgestellt <strong>–</strong> zum Beispiel fester Sitz aller Verankerungen<br />

an Böden, Wänden oder Decken. Montage- <strong>und</strong> Bedienanleitung des Herstellers beachten.<br />

• Die Verbindungselemente der Tafeln <strong>und</strong> Präsentationsflächen sind <strong>sicher</strong>heitstechnisch<br />

einwandfrei <strong>–</strong> zum Beispiel Verschraubung, Verdübelung, Verleimung, Verschweißung, Niet-,<br />

Klemm- <strong>und</strong> Steckverbindungen sowie Scharniere, Gelenke, Drehbänder.<br />

• Die Tafeln <strong>und</strong> Präsentationsflächen funktionieren ohne Einschränkung <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

genaue Führung, Leichtgängigkeit der beweglichen Teile.<br />

• Der äußere Zustand der Tafeln <strong>und</strong> Präsentationsflächen ist mangelfrei <strong>–</strong> zum Beispiel keine<br />

Absplitterungen, Risse, fehlenden Teile; intakte Abdeckungen; keine scharfkantigen Ablagen.<br />

(mehr Informationen: GUV-SI 8016 „Sichere Schultafeln“)<br />

2.4.3 Elektrische Geräte, Anlagen <strong>und</strong> Leitungen<br />

• Die Ausbilder setzen die Checkliste der VBG zum Unterricht mit elektrischen Anlagen <strong>und</strong><br />

Betriebsmitteln ein.<br />

Checkliste „Elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Die elektrischen Anlagen werden nur durch eine Elektrofachkraft oder eine unter Leitung <strong>und</strong><br />

Aufsicht einer Elektrofachkraft stehende Person errichtet, geändert <strong>und</strong> instand gehalten.<br />

Unterweisungshilfe „Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen <strong>und</strong> Leitungen“


• Es werden nur geprüfte elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel verwendet. Die elektrischen<br />

Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel werden vor jeder Nutzung durch den Benutzer auf sichtbare<br />

Mängel überprüft. Mangelhafte elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel werden nicht<br />

eingesetzt <strong>und</strong> der weiteren Benutzung entzogen.<br />

• Schalter <strong>und</strong> Steckdosen sind fest eingebaut oder <strong>sicher</strong> an der Wand befestigt. Defekte<br />

Abdeckungen werden umgehend instand gesetzt.<br />

• Anschluss- <strong>und</strong> Verlängerungsleitungen werden mit einer Zugentlastung <strong>und</strong> einem<br />

Knickschutz verwendet.<br />

• Elektrische Leitungen werden nicht ungeschützt in den Verkehrswegen verlegt. Fest<br />

eingebaute Bodensteckdosen verwenden, die Leitung von oben zuführen oder Kabelbrücken<br />

aus Kunststoff.<br />

• Verlängerungsleitungen <strong>und</strong> Mehrfachsteckdosen mit beweglicher Anschlussleitung sind<br />

nicht überlastet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind an Mehrfachsteckdosen keine weiteren<br />

Mehrfachsteckdosen angeschlossen.<br />

• Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen <strong>und</strong> Kochplatten sind heute meist so konstruiert,<br />

dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies<br />

nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen, zum Beispiel Fliesen, aufgestellt.<br />

Diese Geräte sollten vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand<br />

überprüft werden.<br />

• Die elektrischen Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel werden regelmäßig von geeigneten Personen<br />

geprüft.<br />

Planungshilfe Arbeitsmittel Prüfung<br />

2.4.4 PC-Ausbildung <strong>und</strong> Software<br />

Schlecht eingerichtete Software kann die Informationsaufnahme stören <strong>und</strong> zu Missverständnissen,<br />

Kopfschmerzen, Verspannungen oder Unzufriedenheit führen.<br />

• Die Ausbilder setzen die Checkliste PC-Ausbildung ein.<br />

Checkliste „PC-Ausbildung“<br />

• Es ist organisiert, dass die benutzte Software richtig eingerichtet ist <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Fensterdarstellung, allgemeine Einstellungen, Strukturierung der Informationen, Arbeiten mit<br />

mehreren Fenstern, Textgestaltung, Zeilenabstand, automatische Sicherung,<br />

Programmsymbole, automatische Funktionen wie Rechtschreibprüfung, Trennungen.<br />

Checkliste „Büroarbeitsplatz“


Checkliste „Bildschirmdarstellung“<br />

INFO-MAP „Software richtig einstellen“<br />

• Bei Anschaffung neuer Software wird die Gebrauchstauglichkeit überprüft. Kriterien können<br />

zum Beispiel sein:<br />

<strong>–</strong> Aufgabenangemessenheit<br />

<strong>–</strong> Steuerbarkeit<br />

<strong>–</strong> Fehlertoleranz<br />

<strong>–</strong> Verwendung grafischer Objekte<br />

<strong>BGI</strong> 852-4 „Software-Kauf <strong>und</strong> Pflichtenheft“<br />

Die Kompatibilität zu den vorhandenen Programmen <strong>und</strong> dem Betriebssystem wird überprüft.<br />

2.4.5 Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung mit Gefahrstoffen <strong>und</strong> Röntgenstrahlen<br />

• Das Schutzstufenkonzept der Gefahrstoffverordnung ist beim Umgang mit Gefahrstoffen<br />

berücksichtigt (Gefahrstoffverordnung):<br />

<strong>–</strong> Die Gefährdung durch die eingesetzten Stoffe ist zu ermitteln<br />

(Gefährdungsbeurteilung).<br />

<strong>–</strong> Es sind möglichst weniger gefährliche Ersatzstoffe einzusetzen.<br />

<strong>–</strong> Die Schutzmaßnahmen beim Einsatz der verwendeten Stoffe sind festzulegen <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel Betriebsanweisungen in der Regel ab Schutzstufe 2, Unterweisungen,<br />

technische, organisatorische <strong>und</strong> persönliche Schutzmaßnahmen,<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Checkliste „Strahlenschutz in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe sind vorhanden <strong>und</strong> im<br />

Bildungsraum griffbereit (notfalls kopieren).<br />

Checkliste „Gefahrstoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Die Ausbilder setzen die Checklisten zum <strong>sicher</strong>en Umgang mit biologischen <strong>und</strong><br />

chemischen Stoffen sowie zum Umgang mit Röntgenstrahlen ein.<br />

Checkliste „Biologische Stoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung“<br />

• Gefahrstoffe, brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> Flüssiggasflaschen sind jeweils speziell gelagert.


2.4.6 Sportgeräte<br />

• Vor Beginn des Sporttreibens wird die Sporthalle, das Schwimmbad, die Sportanlage auf<br />

sichtbare Mängel überprüft. Dazu werden die VBG-Checklisten verwendet.<br />

Checkliste „Sport“<br />

• Mangelhafte <strong>und</strong> nicht funktionsfähige Sportgeräte <strong>und</strong> -einrichtungen werden nicht<br />

verwendet <strong>und</strong> sie werden umgehend der Instandsetzung zugeführt beziehungsweise außer<br />

Verkehr gezogen.<br />

2.4.7 Leitern <strong>und</strong> Tritte<br />

• Eine ausreichende Anzahl von Leitern <strong>und</strong> Tritten ist bereitgestellt (für jeden Arbeitsbereich<br />

mit Ablagehöhen von mehr als 1,8 m eine Leiter oder einen Tritt).<br />

• Leitern werden nur bestimmungsgemäß benutzt <strong>–</strong> zum Beispiel keine Stehleitern als<br />

Anlegeleitern benutzen oder von Stehleitern aus nicht auf Bühnen <strong>und</strong> andere hoch gelegene<br />

Arbeitsplätze übersteigen.<br />

• Es werden nur gekennzeichnete <strong>und</strong> unbeschädigte Leitern <strong>und</strong> Tritte (GS-Zeichen/BG-<br />

PRÜFZERT Zeichen) verwendet.<br />

• Eine beauftragte Person prüft regelmäßig die Leitern <strong>und</strong> Tritte. Die Prüfungen werden<br />

dokumentiert.<br />

Betriebsanweisung „Stehleitern“<br />

Unterweisungshilfe „Leitern <strong>und</strong> Tritte“<br />

Checkliste „Arbeiten auf Leitern“


3 Praxishilfen<br />

<strong>Bildungseinrichtungen</strong><br />

Im Folgenden finden Sie die Praxishilfe „Beurteilung der Arbeitsbedingungen in<br />

<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“, die es Ihnen erleichtert, die Abläufe in Ihrer Bildungseinrichtung<br />

wirkungsvoll <strong>und</strong> vorausschauend zu gestalten. Auf der Internet-Branchenseite<br />

„<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ finden Sie eine große Anzahl weiterer konkreter Hilfen. Die Praxishilfen<br />

sind als Muster gedacht <strong>und</strong> sollten von Ihnen möglichst weiter auf die spezifischen Bedingungen in<br />

Ihrer Bildungseinrichtung zugeschnitten werden. Sie können die Dokumente kopieren, interaktiv<br />

bearbeiten oder ausdrucken <strong>und</strong> für Ihren Bedarf bearbeiten. In jedem Fall sollten Sie notwendige<br />

konkrete Angaben ergänzen, wie beispielsweise Notrufnummer oder Namen von Verantwortlichen.<br />

Mit den Praxishilfen <strong>Bildungseinrichtungen</strong> können Sie auch Ihrer Dokumentationspflicht<br />

nachkommen, die Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz haben <strong>–</strong> zum Beispiel Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen oder Unterweisungen.


Arbeit <strong>und</strong> Bildungsprozesse in <strong>Bildungseinrichtungen</strong> verbessern<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten. Bitte<br />

wählen Sie diejenigen Bausteine aus, die auf Ihre Bildungseinrichtung zutreffen:<br />

Die Praxishilfe „Arbeit <strong>und</strong> Bildungsprozesse in <strong>Bildungseinrichtungen</strong> verbessern <strong>–</strong> Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen“ versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen <strong>und</strong><br />

Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen <strong>und</strong> entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie<br />

Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 <strong>und</strong> 6), der BGV A1<br />

„Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (§ 3) sowie anderen Verordnungen sind Unternehmen zu einer<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht der im


Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> anderen Vorschriften geforderten Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

(Gefährdungsbeurteilung). Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.<br />

1. Ziele<br />

Ziel<br />

Sicheres <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerechtes Verhalten ist ein wesentlicher Bildungsauftrag in unserer<br />

Bildungseinrichtung <strong>und</strong> wird von uns in den Bildungsprozessen umgesetzt <strong>und</strong> durch das<br />

Verhalten unserer Ausbilder/innen vorgelebt.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Bildungseinrichtung hat sich zum Ziel gesetzt, den<br />

Bildungsprozess qualitätsbewusst, <strong>sicher</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerecht zu gestalten <strong>und</strong> dabei alle Beteiligten<br />

einzubeziehen <strong>–</strong> zum Beispiel in Leitlinien, Vereinbarungen<br />

festgelegt.<br />

Die Bildungseinrichtung hat sich zum Ziel gesetzt, den<br />

Bildungsprozess gewaltfrei zu gestalten <strong>und</strong> dabei alle<br />

Beteiligten einzubeziehen <strong>–</strong> zum Beispiel in Leitlinien,<br />

Vereinbarungen festgelegt.<br />

Mit der Personal-/Interessenvertretung oder auf<br />

Mitarbeiterversammlungen wird gemeinsam mit den<br />

Beschäftigten vereinbart, was alle Beteiligten unter <strong>sicher</strong>em,<br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>em <strong>und</strong> qualitätsbewusstem Arbeiten verstehen <strong>und</strong><br />

welche Maßnahmen dazu gehören.<br />

Die Leitung der Bildungseinrichtung hält die Ausbilder/innen<br />

dazu an, die Teilnehmenden/Auszubildenden zu <strong>sicher</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsförderndem Denken <strong>und</strong> Handeln in der<br />

Ausbildung zu motivieren.<br />

Maßnahmen dazu sind festgelegt <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Zielvereinbarungen, Arbeitsanweisungen, Teambesprechungen<br />

mit Erfahrungsaustausch.<br />

Ja Nein durch bis


Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am: ______________ Erledigt: ___________


2. Organisation<br />

Ziel<br />

Wir organisieren die Bildungsprozesse <strong>und</strong> die Arbeit in unserer Bildungseinrichtung so, dass<br />

unsere Ausbilder/innen <strong>und</strong> Teilnehmenden/Auszubildenden <strong>sicher</strong> <strong>und</strong> ohne Gefährdungen lernen<br />

<strong>und</strong> arbeiten können.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Organisationskultur<br />

Es ist ein Verfahren vereinbart, wie auf Teambesprechungen<br />

Probleme <strong>und</strong> Konflikte untereinander, die Einzelne oder das<br />

Team belasten, angesprochen werden können.<br />

Es ist ein Verfahren vereinbart, wie Verbesserungsvorschläge<br />

einzubringen sind <strong>und</strong> wie mit den Vorschlägen umgegangen wird.<br />

Bauliche Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Bei der Planung <strong>und</strong> Gestaltung der vorhandenen baulichen<br />

Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen der Bildungseinrichtung sind die<br />

<strong>sicher</strong>heits-technischen Anforderungen der Gestaltung<br />

berücksichtigt <strong>–</strong> zum Beispiel Raumgestaltung, Flächennutzung,<br />

Beleuchtung, Klima, Lärm, Barrierefreiheit, schadstofffreie<br />

Baustoffe.<br />

Die Erfahrungen der Ausbilder/innen <strong>und</strong> anderer Beschäftigter<br />

werden bei der Raumgestaltung <strong>und</strong> Flächennutzung<br />

berücksichtigt. Dafür ist ein Verfahren festgelegt.<br />

Es ist verantwortlich festgelegt, wer <strong>und</strong> in welchen Fristen die<br />

<strong>sicher</strong>heitstechnischen Anforderungen der Gestaltung der<br />

vorhandenen baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

Bildungseinrichtung überprüft.<br />

Checklisten<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Es ist festgelegt, wie Mängel dem Träger der Bildungseinrichtung<br />

zu melden sind <strong>und</strong> wie veranlasst wird, diese zu beseitigen.<br />

Beschaffung<br />

Es wird nur gebrauchstaugliche Software angeschafft <strong>–</strong><br />

Verantwortliche festlegen, Hilfen zum Einkauf von Software der<br />

VBG nutzen.<br />

Es werden nur technisch einwandfreie Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel<br />

angeschafft <strong>–</strong> zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, technische<br />

Anlagen, Werkbänke, Leitern, Büroeinrichtungen, die mit BG-<br />

PRÜFZERT-Zeichen, GS-Zeichen, VDE-Zeichen, ...<br />

gekennzeichnet sind.<br />

Es werden nur Arbeitsstoffe beschafft, von denen möglichst keine<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung ausgeht. Wenn möglich, wird auf<br />

Gefahrstoffe verzichtet <strong>–</strong> zum Beispiel Lacke auf Wasserbasis statt<br />

lösemittelhaltige Lacke.<br />

Die Erfahrungen der Ausbilder/innen <strong>und</strong> anderer Beschäftigter<br />

werden bei der Planung <strong>und</strong> Beschaffung von Arbeitsmitteln<br />

berücksichtigt. Dafür ist ein Verfahren festgelegt.<br />

Prüfung <strong>und</strong> Wartung<br />

Die Fristen für die Prüfung der Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel sind<br />

festgelegt <strong>–</strong> zum Beispiel Arbeitsmittel in den Werkstätten,<br />

raumlufttechnische Anlagen, Feuerlöscher, Aufzugsanlagen.<br />

Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung<br />

Die befähigten Personen, die die Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel prüfen,<br />

sind festgelegt.<br />

Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Unfälle, Störfälle, Bagatell- <strong>und</strong> Beinahe-Unfälle werden erfasst<br />

<strong>und</strong> ausgewertet.<br />

Die vorgeschriebene <strong>sicher</strong>heitstechnische <strong>und</strong> betriebsärztliche<br />

Betreuung ist <strong>sicher</strong>gestellt.<br />

Sich von VBG beraten lassen<br />

Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind durchgeführt <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) bereitstellen, Erste-<br />

Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen, Verbandbuch mit allen Erste-<br />

Hilfe-Leistungen führen <strong>und</strong> Ersthelfer/innen aus- <strong>und</strong> weiterbilden.<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind durchgeführt <strong>–</strong><br />

zum Beispiel die ausreichende Anzahl Feuerlöscher bereitstellen,<br />

Brandschutzeinrichtungen kennzeichnen <strong>und</strong> Aushang zum<br />

Brandschutz aufhängen.<br />

Fluchtwege <strong>und</strong> Notausgänge sind gekennzeichnet, <strong>und</strong> es ist<br />

<strong>sicher</strong>gestellt, dass Fluchtwege freigehalten werden <strong>und</strong> dass<br />

Notausgänge nicht verstellt werden.<br />

Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass bei Funktionsänderung von Räumen die<br />

Gültigkeit der Kennzeichnungen überprüft wird.<br />

Die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher in der Bildungseinrichtung<br />

ist <strong>sicher</strong>gestellt <strong>–</strong> zum Beispiel durch Abdeckungen oder<br />

regelmäßige Kontrolle der Verplombung.<br />

Es ist ein Flucht- <strong>und</strong> Alarmplan erstellt.<br />

Der Betrieb von Aufzügen in Notfällen ist geregelt <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Hinweisschild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen", Regelung, wie<br />

Personen im Gefahrfall aus dem Aufzug befreit werden.<br />

Arbeitsdokumentation<br />

In Unternehmen mit über 20 Beschäftigten: Die<br />

Sicherheitsbeauftragten sind schriftlich benannt <strong>und</strong> von der VBG<br />

ausgebildet.<br />

In Unternehmen mit über 20 Beschäftigten: Es ist ein<br />

Arbeitsschutzausschuss eingerichtet. Die Fristen für<br />

dieBesprechungen des Arbeitsschutzausschusses sind festgelegt.<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die erforderlichen Dokumentationen für die Prozesse der<br />

Arbeitsgestaltung liegen vor <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Pflichtenübertragungen, Beurteilung der Arbeitsbedingungen,<br />

Unterweisungen, Prüfungen, arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen, <strong>sicher</strong>heitstechnische <strong>und</strong><br />

arbeitsmedizinische Betreuung.<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Ja Nein durch bis<br />

Wirkungskontrolle durch: ______________________________ am: _______________ Erledigt: _________


3. Personaleinsatz<br />

Ziel<br />

Wir setzen <strong>sicher</strong>es <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerechtes Verhalten in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung um <strong>und</strong><br />

leben es durch unser Verhalten vor.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Mit den Ausbildern/Ausbilderinnen <strong>und</strong> allen anderen<br />

Beschäftigten ist schriftlich vereinbart, welche Aufgaben sie in der<br />

präventiven Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsgestaltung haben <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen.<br />

Die Weisungs- <strong>und</strong> Entscheidungsbefugnisse der einzelnen<br />

Ausbilder/innen <strong>und</strong> der anderen Beschäftigten sind eindeutig<br />

festgelegt.<br />

Die Pflichten zur Erfüllung der Aufgaben zu Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit sind übertragen.<br />

Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass die Ausbilder/innen den Anforderungen<br />

entsprechend befähigt sind <strong>–</strong> zum Beispiel fachlich <strong>und</strong> persönlich<br />

geeignet, Qualifikationsnachweise, arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Der Bedarf <strong>und</strong> die Möglichkeiten für die Weiterbildung der<br />

Ausbilder/innen sind mit diesen gemeinsam besprochen <strong>und</strong><br />

festgelegt.<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Beschäftigungsbeschränkungen für werdende sowie stillende<br />

Mütter sind berücksichtigt.<br />

Beschäftigungsverbote für Jugendliche sind berücksichtigt.<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Ja Nein durch bis<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am: ______________ Erledigt:<br />

_________


4. Bildungsplanung<br />

Ziel<br />

Wir planen unsere Bildungsprozesse so, dass unsere Ausbilder/innen unter den gegebenen<br />

Voraussetzungen möglichst wenig belastet werden <strong>und</strong> motiviert ihren Bildungsauftrag umsetzen<br />

können.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Leistungs- <strong>und</strong> Zeitvorgaben in den Rahmen-<br />

/Programmplänen sind transparent dargestellt, mit den<br />

Leitern/Leiterinnen <strong>und</strong> Ausbildern/Ausbilderinnen besprochen <strong>und</strong><br />

gemeinsam mit ihnen vereinbart.<br />

Pausen sind festgelegt <strong>und</strong> vereinbart.<br />

Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben <strong>und</strong> in den Einsatzplänen<br />

sind, soweit möglich, die individuellen Kompetenzen <strong>und</strong><br />

Vorstellungen sowie die Erfahrungen <strong>und</strong> Fähigkeiten der<br />

Ausbilder/innen berücksichtigt. Die Ausbilder/innen sind bei der<br />

Verteilung der Arbeitsaufgaben beteiligt.<br />

Bei der Zusammensetzung der<br />

Ausbildungsteams/Bildungsgruppen wird darauf geachtet, dass<br />

eine möglichst große Lernbereitschaft <strong>und</strong> Disziplin in der Aus-<br />

<strong>und</strong> Weiterbildung möglich ist <strong>–</strong> zum Beispiel keine zu große<br />

Teilnehmenden-/Auszubildendenzahl, keine zu großen<br />

Leistungsunterschiede, bewusste Verteilung von aggressiven <strong>und</strong><br />

gewaltbereiten Auszubildenden/Teilnehmenden.<br />

Bei der Planung der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung werden die<br />

Erfahrungen <strong>und</strong> Probleme mit den bisherigen<br />

Bildungsbedingungen berücksichtigt, <strong>und</strong> die VBG-Checkliste wird<br />

eingesetzt.<br />

Checklisten<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Fristen für den Einsatz der VBG-Checklisten sowie die<br />

Verfahren für die Maßnahmen bei Mängeln sind vereinbart <strong>und</strong><br />

festgelegt.<br />

Die Leiter/innen der Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Ausbilder/innen<br />

sorgen dafür, dass in die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung die Erziehung<br />

der Teilnehmenden/Auszubildenden zu <strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong><br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsbewusstem Denken <strong>und</strong> Handeln einbezogen wird <strong>–</strong><br />

zum Beispiel als Bestandteil des pädagogisch-didaktischen<br />

Konzeptes.<br />

Es ist festgelegt, wie mit Gefahrstoffen <strong>und</strong> biologischen Stoffen in<br />

der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung umgegangen wird.<br />

Checklisten<br />

Es ist festgestellt, welche Persönlichen Schutzausrüstungen bei<br />

der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung erforderlich sind, <strong>und</strong> sie sind<br />

bereitgestellt <strong>–</strong> zum Beispiel Schutzhelm, Sicherheitsschuhe,<br />

Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz.<br />

Es ist festgestellt, welcher Hautschutz erforderlich ist, <strong>und</strong> die<br />

entsprechenden Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel<br />

sind bereitgestellt (Hautschutzplan).<br />

Checkliste Hautschutz nutzen<br />

Die Leiter/innen der Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Ausbilder/innen<br />

sorgen dafür, dass in der Ausbildung Themen der<br />

Drogenprävention angesprochen werden.<br />

Lernprogramm „Drogenprävention in der Ausbildung" nutzen<br />

Die Ausbilder/innen werden auf mögliche Aggressionen mit <strong>und</strong><br />

zwischen Teilnehmenden/Auszubildenden vorbereitet <strong>–</strong><br />

Information über spezifische Maßnahmen der Gewaltprävention.<br />

Hintergr<strong>und</strong>informationen/Fachinformationen<br />

Bei der Planung von besonderen Veranstaltungen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Projektwoche, Aktionstag, Feiern <strong>–</strong> werden die einschlägigen<br />

Sicherheitsbestimmungen für die anstehenden Aktivitäten<br />

beachtet.<br />

Checkliste<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Bei Kooperationen mit anderen <strong>Bildungseinrichtungen</strong>, die<br />

Aufgaben <strong>und</strong>/oder Module der Bildung übernehmen, ist geregelt,<br />

wer welche Aufgaben <strong>und</strong>/oder Module in welcher Zeit übernimmt.<br />

Es ist auch geregelt, wer welche Schutzmaßnahmen für die<br />

Teilnehmenden übernimmt <strong>–</strong> zum Beispiel Persönliche<br />

Schutzausrüstung.<br />

Bei Kooperationen mit Unternehmen, die Praktikumsplätze stellen,<br />

ist geregelt, wer welche Aufgaben <strong>und</strong>/oder Module in welcher Zeit<br />

übernimmt. Es ist auch geregelt, wer welche Schutzmaßnahmen<br />

für die Teilnehmenden übernimmt <strong>–</strong> zum Beispiel Persönliche<br />

Schutzausrüstung.<br />

Praktikumsvereinbarung<br />

Werden Bildungsaufgaben <strong>und</strong>/oder Module an Subunternehmer<br />

weitergegeben, sind Arbeits- <strong>und</strong> Bildungsbedingungen der<br />

Subunternehmer vereinbart. Dazu gehören auch die Aspekte der<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit sowie der Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung.<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am:<br />

______________<br />

Ja Nein durch bis<br />

Erledigt:<br />

_________


5. Bildungsvorbereitung<br />

Ziel<br />

Wir bereiten unsere Bildungsprozesse so vor, dass Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel sowie Stoffe <strong>sicher</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerecht eingesetzt werden können. Wir schaffen die Voraussetzungen für eine<br />

zuverlässige sowie fehler- <strong>und</strong> unfallfreie Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbed<br />

arf<br />

Es ist organisiert, dass Lehrmaterialien, die es ermöglichen,<br />

<strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsbewusstes Denken <strong>und</strong> Handeln in<br />

den Unterricht zu integrieren, besorgt <strong>und</strong> benutzt werden.<br />

Die notwendigen Lernmittel sind gemeinsam mit dem/der<br />

jeweiligen Ausbilder/in festgelegt.<br />

Bei der Vorbereitung der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung werden<br />

<strong>sicher</strong>heitstechnische Aspekte im Bildungsprozess berücksichtigt.<br />

Den Ausbildern/Ausbilderinnen stehen entsprechende Hilfsmittel<br />

zur Verfügung.<br />

Checklisten<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbed<br />

arf<br />

Die Ausbilder/innen sind angewiesen, Mängel an<br />

<strong>Bildungseinrichtungen</strong> <strong>und</strong> in -räumen sofort zu beseitigen<br />

beziehungsweise die Instandsetzung zu veranlassen. Ihnen<br />

stehen Hilfsmittel zur <strong>sicher</strong>heitstechnischen Prüfung zur<br />

Verfügung.<br />

Checklisten<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Ja Nein durch bis<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am: ______________ Erledigt:<br />

______


6. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

Ziel<br />

Unsere Ausbilder/innen erhalten alle Informationen, die für eine <strong>sicher</strong>e <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsgerechte<br />

Ausbildung erforderlich sind,<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Informations- <strong>und</strong> Kommunikationswege (wann <strong>–</strong> Zeit/Anlass<br />

<strong>–</strong> wer wen informiert) sind festgelegt <strong>und</strong> mit den<br />

Ausbildern/Ausbilderinnen vereinbart.<br />

Die Ausbilder/innen sind über <strong>sicher</strong>es, <strong>ges<strong>und</strong></strong>es <strong>und</strong><br />

sorgfältiges Arbeiten in der Bildungseinrichtung informiert<br />

(unterwiesen). Die Personen <strong>und</strong> die Fristen für diese<br />

Unterweisung sind festgelegt.<br />

Die Teilnehmenden/Auszubildenden sind über das für die<br />

Bildungseinrichtung <strong>und</strong> die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

<strong>sicher</strong>heitsrelevante Verhalten <strong>und</strong> die <strong>sicher</strong>heitsrelevanten<br />

Vorschriften unterwiesen. Die Personen <strong>und</strong> die Fristen für diese<br />

Unterweisung sind festgelegt <strong>–</strong> zum Beispiel durch den<br />

Sicherheitsbeauftragten zu Beginn einer Ausbildungsphase.<br />

Es gibt eine Methode, wie die Wirkung der Unterweisung der<br />

Teilnehmenden/Auszubildenden überprüft wird <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Fragebögen, gezieltes Nachfragen, Bericht, Tests, Beobachtung.<br />

Die Ausbilder/innen nehmen an den notwendigen internen<br />

Weiterbildungen teil. Der Bedarf <strong>und</strong> die Möglichkeiten für die<br />

Weiterbildung sind mit den Ausbildern/Ausbilderinnen gemeinsam<br />

besprochen <strong>und</strong> festlegt.<br />

Es ist festgelegt, wie die Ergebnisse von Weiterbildungen <strong>und</strong><br />

Informationsmaßnahmen an das gesamte Team der<br />

Ausbilder/innen weitergegeben werden.<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Es ist ein Verfahren vereinbart, wie intransparente Organisations<strong>und</strong><br />

Entscheidungsabläufe sowie Kommunikationsstrukturen<br />

überprüft werden.<br />

Die notwendigen Betriebsanweisungen für die Arbeits- <strong>und</strong><br />

Bildungsmittel sowie für den Einsatz von Gefahrstoffen in der<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung sind erstellt beziehungsweise beschafft<br />

<strong>und</strong> ausgehängt.<br />

Alle Beschäftigten sind informiert, welche rechtlichen<br />

Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong> Technische Regeln<br />

zum Arbeitsschutz, berufsgenossenschaftliche Vorschriften <strong>und</strong><br />

Regeln) gelten, <strong>und</strong> ihnen stehen diese im Volltext zur Verfügung.<br />

Vorschriften im Volltext<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Ja Nein durch bis<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am: ______________ Erledigt: ______


7. Durchführung der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Ziel<br />

Wir führen unsere Bildungsprozesse so durch, dass unsere Ausbilder/innen <strong>und</strong> unsere<br />

Teilnehmenden/Auszubildenden nicht gefährdet werden. Wir setzen den <strong>sicher</strong>heits- <strong>und</strong><br />

<strong>ges<strong>und</strong></strong>heitsfördernden Bildungsauftrag unserer Bildungseinrichtung lebendig um. Wir streben an,<br />

unsere Ausbildung <strong>und</strong> uns selbst möglichst ständig zu verbessern <strong>und</strong> aus Fehlern zu lernen.<br />

Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Die Funktionsfähigkeit der Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel wird vor dem<br />

Unterricht überprüft. Dazu verwenden die Ausbilder/innen die<br />

VBG-Checklisten.<br />

Checklisten<br />

Die Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel werden während der Ausbildung<br />

fachgerecht eingesetzt.<br />

Checklisten<br />

Es ist <strong>sicher</strong>gestellt, dass die Ausbilder/innen nur geeignete <strong>und</strong><br />

keine mangelhaften Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel benutzen.<br />

Die Einrichtungen <strong>und</strong> Bildungsräume der Bildungseinrichtung<br />

werden von den Ausbildern/Ausbilderinnen regelmäßig auf<br />

Mängel überprüft. Dazu werden die VBG-Checklisten verwendet<br />

<strong>–</strong> zum Beispiel zu den Themen Ausbildungseinrichtungen,<br />

Brandschutz, Fenster, Türen.<br />

Bei Problemen in der Zusammensetzung der<br />

Ausbildungsteams/Bildungsgruppen wird gemeinsam zwischen<br />

Leitung der Bildungseinrichtung <strong>und</strong> den betroffenen<br />

Ausbildern/Ausbilderinnen überlegt, wie die Probleme gelöst<br />

werden können. Dafür ist ein Verfahren vereinbart.<br />

Ja Nein durch bis


Was tun? Handlungsbedarf Aktivitäten bei<br />

Handlungsbedarf<br />

Bei auftretenden Konflikten <strong>und</strong> Mobbing im Team der<br />

Ausbilder/innen oder zwischen Ausbilder/innen <strong>und</strong><br />

Teilnehmenden/Auszubildenden werden umgehend Maßnahmen<br />

eingeleitet. Ein entsprechendes Verfahren ist vereinbart <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel Konfliktanalyse, Teamcoaching, Mediation.<br />

Probleme mit Aggressionen <strong>und</strong> Gewaltbereitschaft der<br />

Teilnehmenden/Auszubildenden werden umgehend im Team der<br />

Ausbilder/innen besprochen, <strong>und</strong> es werden entsprechende<br />

Maßnahmen eingeleitet beziehungsweise Maßnahmen der<br />

Gewaltprävention ergriffen.<br />

Es ist ein Verfahren vereinbart, wie Ausbilder/innen fehlende<br />

soziale Unterstützung ansprechen können <strong>und</strong> dass bei Bedarf<br />

ein Unterstützungssystem eingeführt wird <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

persönliche Gespräche, Beratung zur Konfliktlösung,<br />

Unterstützung bei Problembewältigung.<br />

Es sind Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung vereinbart <strong>und</strong><br />

organisiert <strong>–</strong> zum Beispiel zur Ergonomie, wie Heben <strong>und</strong> Tragen,<br />

Arbeitshaltung, Gymnastikpausen, Ausgleichsübungen, um<br />

Verspannungen <strong>und</strong> Konzentrationsmängeln präventiv zu<br />

begegnen.<br />

Die Ausbilder/innen haben ihre Software ergonomisch<br />

eingerichtet. Das gilt auch für ihre Arbeitsplätze zu Hause.<br />

Checklisten „Bildschirmdarstellung" <strong>und</strong> „Büroarbeitsplatz"<br />

Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:<br />

Ja Nein durch bis<br />

Wirkungskontrolle durch: __________________________ am: ______________ Erledigt: ______


Praxishilfen auf der Internet-Branchenseite „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ <strong>–</strong><br />

Übersicht<br />

Hier folgt eine Übersicht über alle Praxishilfen, die Sie auf der Internet-Branchenseite<br />

„<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“ finden. Sie können die Praxishilfen interaktiv direkt am Bildschirm ausfüllen<br />

<strong>und</strong> abspeichern. Oder Sie nutzen die Vorlagen im Word-Format; in diesem Format können Sie die<br />

Praxishilfen weiterbearbeiten <strong>und</strong> in Ihren Workflow integrieren.<br />

Management <strong>und</strong> Organisation<br />

• Unsere Unternehmensziele<br />

• Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel „Sicheres <strong>und</strong> <strong>ges<strong>und</strong></strong>es Arbeiten“<br />

• Übertragung von Unternehmerpflichten<br />

• Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung<br />

• Praktikumsvereinbarung<br />

• Prüfungen elektrischer Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />

• Ich schlage vor<br />

Notfallvorsorge<br />

• Aushang „Verhalten im Brandfall“<br />

• Aushang „Verhalten bei Unfällen“<br />

• Verbandbuch<br />

• Unfallanzeige/Berufskrankheiten-Anzeige<br />

Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

Arbeit <strong>und</strong> Bildungsprozesse in <strong>Bildungseinrichtungen</strong> verbessern <strong>–</strong> Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Unterweisungshilfen/-nachweise<br />

• Arbeiten in der Bildungseinrichtung <strong>–</strong> Allgemeine Hinweise<br />

• Büroarbeit<br />

• Bildschirmarbeit <strong>und</strong> Software<br />

• Leitern <strong>und</strong> Tritte<br />

• Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen <strong>und</strong> Leitungen<br />

• Brandschutz<br />

• Heben <strong>und</strong> Tragen<br />

• Fragebogen zur Unterweisung


Betriebsanweisungen<br />

• Unterhaltungsgeräte, elektrische Anlagen, Leitungen<br />

• Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegearbeiten<br />

• Stehleitern<br />

Checklisten<br />

Lernumgebung<br />

• Ausbildungsbedingungen<br />

• Räume für Fachausbildung<br />

• Küchen<br />

• PC-Ausbildung<br />

• Fenster, Türen <strong>und</strong> Treppen<br />

• Brandschutz <strong>und</strong> Fluchtwege<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Lernmittel/Arbeitsverfahren<br />

• Benutzen von Handmaschinen <strong>–</strong> Allgemeines<br />

• Stationäre Maschinen <strong>–</strong> Allgemein<br />

• Abrichthobelmaschine<br />

• Bandsäge<br />

• Bildschirmdarstellung<br />

• Büroarbeitsplatz<br />

• Drehmaschinen<br />

• Elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Gattersägewerk<br />

• Kantenanleimmaschinen<br />

• Kreissäge<br />

• Arbeiten auf Leitern<br />

• Schleifmaschinen<br />

• Schweißarbeiten<br />

• Ständerbohrmaschine<br />

• Tischfräsmaschinen<br />

Stoffe <strong>und</strong> Strahlen<br />

• Umgang mit Laser in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Biologische Stoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Gefahrstoffe in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung


• Strahlenschutz in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

• Hautschutz<br />

Transportmittel <strong>und</strong> Leitern<br />

• Gabelstapler<br />

• Mitgänger-Flurförderzeuge<br />

Veranstaltungen<br />

• Veranstaltungen <strong>und</strong> Bühnen<br />

• Sport<br />

Infoblätter für Beschäftigte<br />

• Arbeiten in Bildungsstätten <strong>–</strong> Allgemeine Hinweise<br />

• Büroarbeit<br />

• Bildschirmarbeit <strong>und</strong> Software<br />

• Arbeiten mit Leitern <strong>und</strong> Tritten<br />

• Brandschutz<br />

• Heben <strong>und</strong> Tragen<br />

• Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen <strong>und</strong> Leitungen<br />

Literatur<br />

Nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsvorschriften, Fachinformationen <strong>und</strong><br />

Medien der VBG zu diesem Branchenleitfaden. Den jeweiligen Volltext der hier aufgeführten<br />

Literatur sowie weitere Quellen finden Sie auf der Internet-Branchenseite „<strong>Bildungseinrichtungen</strong>“.<br />

Gesetze<br />

• Arbeitsschutzgesetz <strong>–</strong> ArbSchG<br />

• Arbeits<strong>sicher</strong>heitsgesetz <strong>–</strong> AsiG<br />

• Arbeitszeitgesetz <strong>–</strong> ArbZG<br />

• Jugendarbeitsschutzgesetz <strong>–</strong> JarbSchG<br />

• Mutterschutzgesetz <strong>–</strong> MuSchG<br />

Verordnungen <strong>und</strong> Richtlinien<br />

• Arbeitsstättenverordnung <strong>–</strong> ArbStättV<br />

• Betriebs<strong>sicher</strong>heitsverordnung <strong>–</strong> BetrSichV<br />

• Bildschirmarbeitsverordnung <strong>–</strong> BildscharbV<br />

• Gefahrstoffverordnung <strong>–</strong> GefStoffV<br />

• Lastenhandhabungsverordnung <strong>–</strong> LasthandhabV


• PSA-Benutzerverordnung <strong>–</strong> PSA-BV<br />

• Röntgenverordnung <strong>–</strong> RöV<br />

• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge <strong>–</strong> ArbMedVV<br />

• Arbeitsstätten-Richtlinie 5 „Lüftung“<br />

• Arbeitsstätten-Richtlinie 7/1 „Sichtverbindung nach außen“<br />

• Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung“<br />

• Arbeitsstättenregel ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- <strong>und</strong> Rettungsplan“<br />

BG-Vorschriften (BGV)<br />

• BGV A1 „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“<br />

• BGV A2 „Betriebsärzte <strong>und</strong> Fachkräfte für Arbeits<strong>sicher</strong>heit“<br />

• BGV A3 „Elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel“<br />

• BGV A8 „Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“<br />

BG-Regeln (BGR)<br />

• BGR A1 „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“<br />

• BGR A3 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmitteln“<br />

• BGR 131-1 „Natürliche <strong>und</strong> künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten <strong>–</strong> Teil 1:<br />

Handlungshilfen für den Unternehmer“<br />

• BGR 131-2 „Natürliche <strong>und</strong> künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten <strong>–</strong> Teil 2: Leitfaden zur<br />

Planung <strong>und</strong> zum Betrieb der Beleuchtung“<br />

• BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“<br />

• BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“<br />

• BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“<br />

• BGR 209 „Umgang mit Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemitteln“<br />

• BGR 234 „Lagereinrichtungen <strong>und</strong> -geräte“<br />

• BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />

BG-Informationen (<strong>BGI</strong>)<br />

• <strong>BGI</strong> 578 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“<br />

• <strong>BGI</strong> 650 „Bildschirm- <strong>und</strong> Büroarbeitsplätze“<br />

• <strong>BGI</strong> 694 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern <strong>und</strong> Tritten“<br />

• <strong>BGI</strong> 820 „Laserdrucker <strong>sicher</strong> betreiben“<br />

• <strong>BGI</strong> 827 „Sonnenschutz im Büro“<br />

• <strong>BGI</strong> 852-4 „Software-Kauf <strong>und</strong> Pflichtenheft“<br />

• <strong>BGI</strong> 856 „Beleuchtung im Büro“


• <strong>BGI</strong> 5001 „Büroarbeit <strong>–</strong> <strong>sicher</strong>, <strong>ges<strong>und</strong></strong> <strong>und</strong> <strong>erfolgreich</strong>“<br />

• <strong>BGI</strong> 5019 „Gebäude effektiv nutzen“<br />

• <strong>BGI</strong> 5097 „Zwischenfall, Notfall, Katastrophe“<br />

• <strong>BGI</strong> 5128 „Arbeitsstätten <strong>sicher</strong> planen <strong>und</strong> gestalten“<br />

Medien der VBG<br />

• Informationen zur Prävention von Gewalt<br />

• INFO-MAP „Erste Hilfe + Brandschutz“<br />

• INFO-MAP „Hausmeister“<br />

• INFO-MAP „Software richtig einstellen“<br />

• Verbandbuch „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“<br />

• Faltblatt „Sicherheitszeichen“<br />

• Lernprogramm „Gewaltprävention in der Ausbildung“

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