Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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12.07.2015 Aufrufe

V. AnhangBeratungspersonen, und diejenigen, die mit dem Fall direkt befasstsind (Vertreter von Behörden, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher,Sozialberichterstatter, Gutachter, Sozialarbeiter etc.), haben währendder Eltern-Kind-Begegnungen keinen Zutritt zu den Einrichtungen.Die Besuchstreffs wenden genaue Bestimmungen an, was denGebrauch von Videokameras, Fotoapparaten, Tonbändern undMobiltelefonen angeht. Innerhalb der Besuchstreffs gelten diegesetzlichen Bestimmungen zum Recht der Person am eigenenBild. Jede Berichterstattung über einen Besuchstreff setzt dasEinverständnis des Teams und der betroffenen Klienten voraus.Der Besuchstreff verfügt, in Abhängigkeit von der Anzahl der Fälle,die dort innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden,über geeignete Räume, die den speziellen Erfordernissendieser Fälle gerecht werden.Der Besuchstreff schließt für seine Tätigkeiten eine Versicherungab.Geschäftsordnung bzw. KonzeptionDie Besuchstreffs verabschieden eine Geschäftsordnung bzw.Konzeption, die die vorliegenden berufsethischen Handlungsleitlinienberücksichtigt. Die Geschäftsordnung bzw. Konzeptionwird den Klienten wie den überweisenden Gerichten und Behördenvorgelegt. Die Begleitpersonen bzw. Beratungspersonenund die Klienten sind gehalten, diese Geschäftsordnung bzw.Konzeption verpflichtend anzuerkennen.4.2.4 Großbritannien"Minimum National Standards" der NACCC - NATIONALASSOCIATION OF CHILD CONTACT CENTRES (Great Britain,Nottingham, October 2000)A. Personelle Ausstattung einer Einrichtung(1) Jede Einrichtung sollte zu jedem Zeitpunkt eine Mindestzahlvon Freiwilligen beschäftigen. Ihre Anzahl sollte nieweniger als 3 sein.(2) Jedem Freiwilligen sollte eine schriftliche Vorlage überseine Rolle und Verantwortlichkeiten in der Einrichtungüberreicht werden.(3) Jede Einrichtung sollte über einen stellvertretendenKoordinator verfügen.B. Neue Einrichtungen und neues Personal(4) Neuen Einrichtungen sollte der Beitritt zur NACCC nichtgestattet werden, bevor ein regionaler Vertreter oder einMitglied der NACCC sie besucht hat.(5) Alle neuen Einrichtungen müssen ihr Zustimmung erteilen,was die Einhaltung des NACCC Praxis-Codes undder nationalen Standards betrifft.(6) Alle neuen Freiwilligen sollen vor Beginn ihrer Arbeit eineinführendes Training erhalten.(7) Allen neuen Freiwilligen sollte ein erfahrener Freiwilliger alsMentor zur Seite gestellt werden.C. Vorgehensweise bei der Abwicklung von Kontakten(8) Jede Einrichtung sollte dasselbe Überweisungsformularverwenden.(9) Jede Einrichtung sollte ihren Benutzern dieselben Regelnvorlegen.(10) Wann immer es möglich ist, sollten Familien dazu aufgefordertwerden, vor Beginn der Kontakte die Einrichtungzu besuchen.D. Grundsätze(11) Jede Einrichtung sollte bezüglich der folgenden Themenbereicheüber Grundsätze und Handlungsanweisungenverfügen, die mit den Richtlinien der NACCC übereinstimmen:(a) Kindesschutz(b) Vertraulichkeit(c) Gesundheit und Sicherheit(d) Beschwerden(e) Gleichberechtigung(f) Häusliche Gewalt und Konfliktmanagement(g) Kritische Vorfälle(12) Das Management-Komitee einer Einrichtung oder dieOrganisation, die ihre Arbeit überwacht, sollte jeden dieserGrundsätze formell billigen.(13) Überweisende Instanzen, Geldmittel zur Verfügung stellendeOrganisationen und Benutzer der Einrichtung solltenauf das Vorliegen dieser Grundsätze hingewiesenwerden.(14) Diese Grundsätze und die Praxisregeln sollten jährlichüberprüft werden.60

E. Fragestellungen, die aus den GrundsätzenresultierenKindesschutz(15) Alle Freiwilligen sollten zu einem feststehenden Termin aufdie Inhalte des Kindesschutzes hingewiesen werden undsollten hierin ausgebildet werden.(16) Die Einrichtungen sollten an Freiwillige und das PersonalRichtlinien zum Umgang mit dem Verdacht oder derAufdeckung von sexuellem Missbrauch aushändigen.(17) Die Einrichtungen sollten über eine namentlich bekanntePerson verfügen, welche für die Aufdeckung von sexuellemMissbrauch verantwortlich ist.(18) Einrichtungen, die begleiteten Umgang anbieten, sollteneine Überweisung nicht akzeptieren, wenn eine beteiligtePerson bekanntermaßen eines Vergehens des a) physischenoder b) sexuellen Missbrauchs eines Kindes überführtwurde, mit Ausnahme von außergewöhnlichen Umständen.(19) Alle neuen freiwilligen Mitarbeiter sollten ein Bewerbungsformularausfüllen.(20) Alle neuen Freiwilligen sollten interviewt werden.(21) Für alle neuen Freiwilligen sollten zwei Empfehlungen eingeholtwerden.(22) Vor Beginn ihrer Arbeit in einem Kontaktzentrum solltevon allen neuen Freiwilligen ein polizeiliches Führungszeugniseingeholt werden.(23) Vor Bestätigung ihrer Anstellung sollten alle neuen freiwilligenMitarbeiter eine Probezeit durchlaufen.(30) Der Verantwortliche für Fragen der Gesundheit undSicherheit soll gewährleisten, dass die Räumlichkeiten,die Ausstattung und die Sicherheitsvorkehrungen derEinrichtung regelmäßig überprüft werden.Chancengleichheit(31) Jeder Benutzer einer Einrichtung oder jeder freiwilligeMitarbeiter, der sich einer rassistischen oder offensivenWeise verhält, wird entweder in Hinblick auf sein zukünftigesAuftreten verwarnt oder zum Verlassen des Zentrumsaufgefordert.Häusliche Gewalt(32) Jeder freiwillige Mitarbeiter sollte auf das Problem derhäuslichen Gewalt hingewiesen werden und in diesemBereich Fortbildung erhalten.F. Training und Unterstützung der Personals(33) Jede Kontakteinrichtung sollte ein Minimum von zweiFortbildungssitzungen pro Jahr anbieten.(34) Von jeder Einrichtung wird gefordert, die Fortbildung derfreiwilligen Mitarbeiter zu protokollieren.(35) Jede Einrichtung soll über ein genehmigtes System vonUnterstützungsangeboten für das Personal verfügen.4.3 Auszüge aus Handreichungen anderer Länder,die geeignete Sicherheitsmaßnahmen beimbeaufsichtigten Umgang betreffenVertraulichkeit(23) Die für die Koordination verantwortlichen Mitarbeitereines Zentrums sollten alle Informationen betreffend dieNutzer oder das Personal des Zentrums an einem sicherenPlatz aufbewahren. Wenn eine Sache erledigt ist, solltendie Informationen wie vertrauliche Daten entsorgtwerden.(24) Jedes Kontaktzentrum sollte Grundsätze bezüglich derWeitergabe von Informationen haben.(25) Jede Weiterleitung von Informationen an eine überweisendeInstanz oder das Gericht wird vom Koordinatordes Zentrums durchgeführt.(26) Überweisungsformulare und Prospekte der Einrichtungsollten Aussagen über die Vertraulichkeit und Weitergabevon Informationen beinhalten.Beschwerden(27) Beschwerden sollten einen vereinbarten Weg durchlaufen,bei welchem zunächst der Koordinator der Einrichtungeingeschaltet wird. Wenn das Problem auf dieserEbene nicht gelöst werden kann, sollte das Management-Komiteeder Einrichtung einbezogen werden undals letzte Schiedsrichterinstanz die NACCC. Jede Stufedes Prozesses sollte in einer festgelegten Zeit durchlaufenwerden.Fragen der Gesundheit und Sicherheit(28) Alle freiwilligen Mitarbeiter sollten Trainings in allen Bereichenvon Gesundheit und Sicherheit erhalten.(29) In jeder Einrichtung wird eine Person namentlich zumVerantwortlichen für Gesundheits- und Sicherheitsfragenernannt.61

V. AnhangBeratungspersonen, und diejenigen, die mit dem Fall direkt befasstsind (Vertreter von Behörden, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher,Sozialberichterstatter, Gutachter, Sozialarbeiter etc.), haben währendder Eltern-Kind-Begegnungen keinen Zutritt zu den Einrichtungen.Die Besuchstreffs wenden genaue Bestimmungen an, was denGebrauch von Videokameras, Fotoapparaten, Tonbändern undMobiltelefonen angeht. Innerhalb der Besuchstreffs gelten diegesetzlichen Bestimmungen <strong>zum</strong> Recht der Person am eigenenBild. Jede Berichterstattung über einen Besuchstreff setzt dasEinverständnis des Teams und der betroffenen Klienten voraus.Der Besuchstreff verfügt, in Abhängigkeit von der Anzahl der Fälle,die dort innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden,über geeignete Räume, die den speziellen Erfordernissendieser Fälle gerecht werden.Der Besuchstreff schließt für seine Tätigkeiten eine Versicherungab.Geschäftsordnung bzw. KonzeptionDie Besuchstreffs verabschieden eine Geschäftsordnung bzw.Konzeption, die die vorliegenden berufsethischen Handlungsleitlinienberücksichtigt. Die Geschäftsordnung bzw. Konzeptionwird den Klienten wie den überweisenden Gerichten und Behördenvorgelegt. Die Begleitpersonen bzw. Beratungspersonenund die Klienten sind gehalten, diese Geschäftsordnung bzw.Konzeption verpflichtend anzuerkennen.4.2.4 Großbritannien"Minimum National <strong>Standards</strong>" der NACCC - NATIONALASSOCIATION OF CHILD CONTACT CENTRES (Great Britain,Nottingham, October 2000)A. Personelle Ausstattung einer Einrichtung(1) Jede Einrichtung sollte zu jedem Zeitpunkt eine Mindestzahlvon Freiwilligen beschäftigen. Ihre Anzahl sollte nieweniger als 3 sein.(2) Jedem Freiwilligen sollte eine schriftliche Vorlage überseine Rolle und Verantwortlichkeiten in der Einrichtungüberreicht werden.(3) Jede Einrichtung sollte über einen stellvertretendenKoordinator verfügen.B. Neue Einrichtungen und neues Personal(4) Neuen Einrichtungen sollte der Beitritt zur NACCC nichtgestattet werden, bevor ein regionaler Vertreter oder einMitglied der NACCC sie besucht hat.(5) Alle neuen Einrichtungen müssen ihr Zustimmung erteilen,was die Einhaltung des NACCC Praxis-Codes undder nationalen <strong>Standards</strong> betrifft.(6) Alle neuen Freiwilligen sollen vor Beginn ihrer Arbeit eineinführendes Training erhalten.(7) Allen neuen Freiwilligen sollte ein erfahrener Freiwilliger alsMentor zur Seite gestellt werden.C. Vorgehensweise bei der Abwicklung von Kontakten(8) Jede Einrichtung sollte dasselbe Überweisungsformularverwenden.(9) Jede Einrichtung sollte ihren Benutzern dieselben Regelnvorlegen.(10) Wann immer es möglich ist, sollten Familien dazu aufgefordertwerden, vor Beginn der Kontakte die Einrichtungzu besuchen.D. Grundsätze(11) Jede Einrichtung sollte bezüglich der folgenden Themenbereicheüber Grundsätze und Handlungsanweisungenverfügen, die mit den Richtlinien der NACCC übereinstimmen:(a) Kindesschutz(b) Vertraulichkeit(c) Gesundheit und Sicherheit(d) Beschwerden(e) Gleichberechtigung(f) Häusliche Gewalt und Konfliktmanagement(g) Kritische Vorfälle(12) Das Management-Komitee einer Einrichtung oder dieOrganisation, die ihre Arbeit überwacht, sollte jeden dieserGrundsätze formell billigen.(13) Überweisende Instanzen, Geldmittel zur Verfügung stellendeOrganisationen und Benutzer der Einrichtung solltenauf das Vorliegen dieser Grundsätze hingewiesenwerden.(14) Diese Grundsätze und die Praxisregeln sollten jährlichüberprüft werden.60

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