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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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vor Ende des Umgangskontakts <strong>zum</strong> Übergabeortzurückkehren, sodass der sorgeberechtigte Elternteilmit einem reduzierten Risiko, im Hinblick auf eine Begegnungmit dem Besuchselternteil, ankommen kann.odera) Der sorgeberechtigte Elternteil und das Kind solltenmindestens 15 Minuten vor Beginn des Umgangsankommen. Der sorgeberechtigte Elternteil solltedann in eine bestimmten Bereich gehen oder dasGebäude verlassen. Dies ermöglicht es dem Kind,eine 15-minütige spannungsfreie Übergangszeit zwischenden Eltern zu haben, und gibt ihm die Gelegenheit,mit dem Personal zu spielen und zu sprechen.b) Der Besuchselternteil sollte pünktlich <strong>zum</strong> festgelegtenUmgangstermin ankommen.Im Fall der Beaufsichtigung der Übergabesituationkann es in Abhängigkeit vom Risiko angemessen sein,dass der sorgeberechtigte Elternteil, nach dem derBesuchselternteil das Kind/die Kinder übernommenhat, für weitere 15 Minuten in einem vom Übergabebereichgetrennten Raum verbleibt.Besuchseltern müssen das Gebäude nach Abschlussder Umgangsbegleitung oder der Rückgabe des Kindesverlassen.Anhang B13.5 Checkliste betreffend Informationen, die während desAufnahmegesprächs gesammelt werden sollten.Während des Aufnahmegesprächs sollten von jederder Parteien <strong>zum</strong>indest folgende Informationen erfragtwerden:➔ Name, Adresse und Telefonnummer der Parteien(diese Information muss vertraulich gehalten werden)➔ Name und Alter des Kindes/der Kinder➔ Kopien aktueller wichtiger gerichtlicher Anordnungen(inkl. Schutzanordnungen oder unterschriebeneVereinbarungen beider Parteien)➔ Verlauf des Gerichtsprozesses; neuere gerichtlicheDaten; schwebende Verfahren gegen einen Elternteilwegen krimineller Handlungen; vormalige Schutzanordnungen➔ Information betreffend vormalige Regelungen zu <strong>begleiteten</strong>Umgangskontakten➔ Details der Gründe für die Anfrage betreffend <strong>begleiteten</strong>Umgang➔ Risikofaktoren, inkl. Risiko von Missbrauch undVorfälle familiärer Gewalt➔ Geschichte elterlicher Dysfunktionalität, inkl.Geisteskrankheit, Entwicklungsverzögerung oderDrogenmissbrauch (Spezifizierung des Suchtmittels)➔ Befürchtungen betreffend Probleme, die währendder Umgangskontakte mit dem Kind/den Kindernauftauchen können➔ Anfragen betreffend spezieller Restriktionen währendder Umgangskontakte (z.B. kein Fotografieren, besondereAufmerksamkeit betreffend negative Aussagen)➔ Informationen über praktische Regelungen betreffenddie Umgangskontakte:spezielle Ernährung, Medikamente, Toilettengang,Bekleidung, Nahrung➔ Details betreffend die Regelung der Umgangskontakte:wo, wann, wer kann besuchen, Dauer desBesuchs➔ Informationen betreffend frühere oder aktuelle Begutachtungen,welche für die Umgangskontakte undaktuelltätige Psychotherapeuten von Bedeutungsind, wenn ja:➔ Freigabe von Informationen über die Kontakte gegenüberder überweisenden Instanz, wichtigenTherapeuten, vom Gericht bestellte Sachverständigeund andere und➔ Information in Hinblick auf Festsetzung und Umlageder Gebühren, wenn dies vom Gericht oder derüberweisenden Instanz noch nicht geregelt wurde.Anhang C13.6 Checkliste von Informationen, die während desAufnahmegesprächs angeboten werden sollten.Die folgenden Informationen sollten den Parteienwährend des Aufnahmegesprächs angeboten werden.1. Erklären Sie, dass der Anbieter einen neutralenStatus gegenüber dem sorgeberechtigten unddem nicht sorgeberechtigten Eltern einnimmt.Die Bewahrung von Neutralität bedeutet jedochnicht, dass der Anbieter früheres oder aktuellesVerhalten eines Familienmitgliedes, dass missbrauchendoder schädlich ist akzeptiert oder nichtbeachtet.Statt dessen zielt das Prinzip der Neutralität daraufab, Respekt für die potenzielle Bedeutung jedesElternteils gegenüber seinem Kind/seinen Kindernzu fördern und den Anbieter zu einer sicherenPerson an einem sicheren Platz für das Kind/dieKinder zu machen, an dem Kontakt mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil so wenig Loyalitätskonflikt,betreffend die Eltern, impliziert wie möglich.2. Beschreiben Sie die Berichte, die vom Anbieterangefertigt werden, Berichte die an die überweisendeInstanz oder andere übermittelt werden,Vertraulichkeit und die Grenzen von Vertraulichkeit.3. Kommunikation, die der Anbieter mit anderen,inkl. Therapeuten und der Überweisungsinstanzbetreffend die Familie haben wird.4. Erklären Sie die Schritte, die ein Anbieter unternehmenkann und will, um die Sicherheit und dasWohlergehen des Kindes zu fördern.5. Erklären Sie, dass die Inanspruchnahme derDienstleistung kein Recht darstellt und das derAnbieter die Fortsetzung der Durchführung begleiteterUmgangskontakte ablehnen kann sowie dieGründe, inkl. die Entscheidung des Anbieters, dasseine Fortsetzung der Kontakte ein unakzeptablesRisiko darstellt; dass ein Elternteil unterlassen hat,die Teilnahmeregeln zu akzeptieren oder ein Kinddurch die Kontakte als außerordentlich belasteterscheint.6. Gehen Sie die Teilnahmebedingungen aus Abschnitt14 durch.55

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