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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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V. AnhangOhne Zustimmung der beteiligten Parteien sollte die EinrichtungBeobachtungen nicht gestatten. Eine solche Anfragekann die folgenden zusätzlichen Fragen aufwerfen,➔ ob die Beobachtung in irgendeiner Weise die Durchführungder Maßnahme behindern oder stören würde,➔ ob die Beobachtung Vertraulichkeit in anderen Fällen beeinträchtigenwürde, bei denen zur gleichen Zeit am gleichenOrt begleiteter Umgang durchgeführt wird,➔ ob sich die Beobachtung für das Kind beunruhigend oderin anderer Weise störend auf den Besuch auswirkenwürde,➔ ob die Beobachtung die Sicht der Parteien betreffend Ziel,Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Maßnahme beeinträchtigenkönnte.4.2.2 USA und Kanada"<strong>Standards</strong> und Leitlinien für die Praxis begleiteter Umgangskontakte"des SVN - Supervised Visitation Network, verabschiedetam 09. April 1996, herausgegeben im Mai 20001. Einführung1.1 Das Supervised Visitation NetworkDas Supervised Visitation Network (SVN), begründet im Mai1992, ist eine nicht profitorientierte Gesellschaft mit dem Ziel,dem Wohl der Öffentlichkeit auf folgende Weise zu dienen:➔ ein Netzwerk für Personen zu begründen, welche mit derDienstleistung beaufsichtigter Umgangskontakte befasstsind;➔ als Abklärungsstelle für Information im Zusammenhang mitder Dienstleistung beaufsichtigter Umgangskontakte zuagieren;➔ Richtlinien für die Praxis beaufsichtigter Umgangskontaktezu entwickeln und deren Umsetzung aufrecht zu erhalten;➔ bezüglich Finanzierungskriterien beraterisch tätig zu werden;➔ öffentliche Mittel für die Begründung der Dienstleistung beaufsichtigterUmgangskontakte einzufordern;➔ Ausbildung und andere Ressourcen zu fördern, welche dieQualität der Dienstleistung für Kinder und Familien steigernwerden;➔ die Entwicklung neuer Programme zu fördern, welchemehr Familien in mehr Bereichen dienen können.1.2 Ziel der RichtlinienDas SVN beschloss auf seiner jährlichen Konferenz in Chicago1994, der Formulierung von <strong>Standards</strong> Zeit und Mühe zuwidmen. Die Richtlinien zielen auf die Sicherstellung von Qualitätab. Primäre Absicht war, grundlegende Richtlinien fürSVN-Mitglieder zu begründen. Die Richtlinien können jedochauch als Ressource für die Entwicklung zukünftiger Programmewie auch als Grundlage für Akkreditierung, Zulassung undFinanzierung dienen.421.3 Entwicklung der RichtlinienDie Entwicklung des ursprünglichen Konzepts wurde durchdas Präsidium des Komitees für die SVN <strong>Standards</strong> undRichtlinien vollzogen: Glynne Gervais und Hedi Levenback,unter Assistenz von Rob Straus, früherer Präsident des SVN.Komiteemitglieder reichten Richtlinien ein, die in ihren Programmenangewandt wurden. Ihre Konzepte waren Grundlagefür Inhalt und vorläufige Gliederung der Richtlinien.Die "Draft <strong>Standards</strong> for Children’s Access Services" derAustralian and New Zealand Association of Children’s AccessServices (September 1994) wurden durchgesehen, und Elementedavon wurden in den Text integriert.Die aktuellen <strong>Standards</strong> und Richtlinien enthalten Feedbackvon den Netzwerkmitgliedern. Sie wurden dann vom <strong>Standards</strong>-und Richtlinienkomitee unter Vorsitz von NadineBlaschak-Brown erneut durchgesehen und revidiert. DieNetzwerkmitglieder stimmten im Mai 1996 bei der jährlichenKonferenz in Austin, Texas, erneut darüber ab.Die vorliegende Version wurde dahingehend revidiert, dassVeränderungen betreffend das SVN tangierende gesetzlicheRegelungen sowie andere Maßnahmen und Vorgehensweiseneinbezogen wurden, während die grundlegenden Richtliniennicht verändert wurden. Die aktuellen <strong>Standards</strong> und Richt-

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