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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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V. Anhang36der im Schulalter betreffend eine in der Einrichtung durchgeführteMaßnahme umfasst den Freitag Nachmittag (nur) fürKindesübergaben sowie begleitete Umgangskontakte undÜbergabemaßnahmen jeweils an Samstagen und Sonntagenvormittags und nachmittags. Häufig wird auch während derWoche bezüglich Kindesübergaben und <strong>begleiteten</strong> Kontaktenangefragt.Darüber hinaus muss die Einrichtung zu geeigneten Zeiten fürim voraus vereinbarte Eingangsinterviews geöffnet sein.5. Vorgehensweise – PersonalDer Typus der Fälle, welchen die Einrichtung aufnehmen will,beeinflusst die Anforderungen an das Personal und in derKonsequenz die seitens des Personals erforderlichen Kompetenzen.5.1 Rolle des KoordinatorsDie Rolle des Koordinators wird durch die Einrichtung definiertund variiert zwischen den Einrichtungen. Seine Schlüsselrolleist jedoch, die generelle Qualität der angebotenen Maßnahmensicherzustellen. In den meisten Einrichtungen ist derKoordinator auch eine der Begleitpersonen. Unabhängigdavon müssen Koordinatoren über jede der im folgenden fürBegleitpersonen aufgelisteten Qualitäten und Erfahrungen verfügen.Seitens der Koordinatoren sind folgende zusätzlicheKompetenzen erforderlich:➔ Management von Programm und Finanzen.➔ Leitung, Überwachung und Ausbildung des Personals.➔ Ausgeprägte schriftliche und mündliche Kommunikationsfertigkeiten.➔ Pflege von Kontakten mit der Öffentlichkeit.5.2 Die Rolle der BegleitpersonenBegleitpersonen➔ sind unabhängig von den Parteien,➔ versuchen sicherzustellen, dass der Kontakt und die Kindesübergabewie vereinbart und, wenn eine gerichtlicheAnordnung vorliegt, in Übereinstimmung damit durchgeführtwird,➔ geben zu Beginn und Ende des Kontakts wichtige faktischeInformationen im Hinblick auf das Wohlergehen desKindes weiter (z.B. betreffend Medikamente, Ernährung,Schlafzeiten etc.),➔ intervenieren, wenn notwendig oder angemessen, um dasWohlergehen des Kindes sicherzustellen,➔ fördern Eltern-Kind-Interaktionen während des Kontakts,➔ beenden den Kontakt, wenn notwendig,➔ geben, wenn angemessen, der betreffenden Partei konstruktivesFeedback oder Korrektur,➔ dokumentieren die Besuchskontakte.5.3 FreiwilligeFreiwillige sollten im Hinblick auf wichtige Aufgaben über diegleichen Kompetenzen verfügen, die man von bezahltem Personalerwarten würde. Beständigkeit, Verlässlichkeit, Engagementund das Vermeiden von Interessenkonflikten sind hierwichtige Themen.Die <strong>Standards</strong> im Zusammenhang mit Auswahl und Ausbildungdes Personals sollen generelle Gültigkeit haben (d.h. fürehrenamtliches und bezahltes Personal) und sie sollen für alleEinrichtungen gelten.5.4 Auswahl des PersonalsDas Personal sollte unabhängig sein und so wahrgenommenwerden. In der Konsequenz sollten Personen, die in einer fürdie Sache bedeutsamen Angelegenheit tätig sind (wie z.B.Berater des Gerichts, Familienanwälte, Angehörige vonWohlfahrtseinrichtungen), und die wahrscheinlich mit eineroder beiden Parteien in einem anderen Kontext in Kontakttreten, nicht gleichzeitig Koordinatoren der Maßnahme oderBegleitpersonen sein.Von allen Mitgliedern des Personals, ob bezahlt oder ehrenamtlich,sollte gefordert werden, einer Überprüfung ihresLebenslaufs im Hinblick auf kriminelle Taten zuzustimmen,und eine solche Maßnahme sollte als Routineteil der Personalauswahldurchgeführt werden.Die folgenden Fertigkeiten und Erfahrungen sind wünschenswert:➔ Erfahrung in einer Betreuerrolle gegenüber Kindern.➔ Kenntnis über Bedürfnisse und Fragen der kindlichenEntwicklung.➔ Die Fähigkeit, Autorität und Besonnenheit <strong>zum</strong> Ausdruckzu bringen.➔ Die Fähigkeit, Eltern wenn nötig mit erzieherischenKompetenzen beizustehen.➔ Reife, Diplomatie und gesunder Menschenverstand.➔ Selbstkontrolle.➔ Unterstützende und positive Einstellung.➔ Gute Kommunikations- und Schreibfertigkeiten.➔ Beobachterqualitäten.➔ Wichtige persönliche Probleme sollten gelöst sein.➔ Bewusstheit und Sensibilität gegenüber kulturellenEigenheiten.➔ Die Fähigkeit, Unabhängigkeit zu repräsentieren.➔ Weitere Kompetenzen sollten, wenn nötig, dieser Liste hinzugefügtwerden, um das Angebot der vorgesehenenMaßnahme und der Klientengruppe anzupassen.5.5 AusbildungszieleAusbildung sollte sicherstellen:➔ Anerkennung der Notwendigkeit, Rollenintegrität zu bewahren.➔ Vertrautheit mit wichtigen Prozessen, der Terminologie undAnforderungen seitens der Gesetzgebung, derWohlfahrtseinrichtungen und der Regierung.➔ Erfahrung mit Fragen, die von Bedeutung für den Bedarfan beaufsichtigten Kontakten sind.➔ Berücksichtigung allgemeiner Fragen und Probleme, dieauftauchen können und Techniken <strong>zum</strong> Umgang mitschwierigen Situationen.➔ Fähigkeit, wenn nötig, den Eltern in angemessener Weisemit Erziehungskompetenzen beizustehen.➔ Erfahrung mit Problemen, auch im Hinblick auf die Umgangsbegleitung,betreffend Kindesmissbrauch, häuslicheGewalt, Drogenmissbrauch und hohes Konfliktniveau➔ Kenntnis der Richtlinien und Vorgehensweise der Einrichtung.➔ Kenntnis der Trennungsstadien und der Probleme, die imZusammenhang mit Trennung stehen oder diese begleitenkönnen.➔ Würdigung und Sensibilität betreffend kulturelle Aspekte.➔ Fähigkeit, effektiv mit Erwachsenen und Kindern mit speziellenAnforderungen, insbesondere mit einer Behinderung,zu arbeiten.

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