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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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V. Anhang3. Administrative Funktionen3.1 KontaktierbarkeitUm verfügbar zu sein und ihre Ziele zu erfüllen, müssen Kontakteinrichtungenfür Kinder zu allen wichtigen Zeiten kontaktierbarsein. Fragen der Zugänglichkeit im Hinblick auf spezielleAnforderungen, wie z.B. Sprachprobleme, sollten beachtetwerden. Wenn keine Umgangsbegleitungen durchgeführtwurden, sollte ausreichend Zeit verfügbar sein, überwieseneFälle aufzunehmen, Verbindungen betreffend zukünftigeKontakttermine und andere Fragen aufzunehmen.3.2 AbrechnungenJede öffentlich finanzierte Einrichtung unterliegt der Verpflichtung,korrekte Berichte, incl. regelmäßiger Kostenaufstellungen,anzufertigen.3.3 BerichteDetails der Klienten, Kontakte, Anliegen, Anmerkungen überSchwierigkeiten betreffend den Verlauf der Kontakte und alleKontakttermine eines Falles sollten dokumentiert werden.Wenn eine Wohlfahrtseinrichtung in einen Fall involviert ist,könnten von dieser Instanz zusätzliche Berichte angefordertwerden.Üblicherweise ist es günstig, den Bericht unter dem Namendes Kindes aufzubewahren. Berichte sollten sicher aufbewahrtwerden.3.4 StatistikenStatistiken sollten im Hinblick auf mögliche Anfragen, zu Evaluierungszweckenund im Hinblick auf Abrechnungen aufbewahrtwerden. Statistische Erhebungen sollten die Vertraulichkeitgegenüber dem Klienten nicht verletzen.3.5 EvaluierungEvaluierung sollte kontinuierlich durchgeführt werden undeher als Schlüsselfunktion denn als mögliche oder verzichtbareTätigkeit betrachtet werden. Evaluierung ist von zentralerBedeutung für die Qualitätssicherung. Evaluierung sollte dasUrteil der Konsumenten beinhalten.4. Vorgehensweise – Fragen betreffenddie Vorbereitung der Tätigkeit4.1 Ressourcen und FunktionenDie Ressourcen (einer Einrichtung) werden weitgehend die Artder Dienstleistungen bestimmen, welche angeboten werdenkönnen sowie die Anzahl von Klienten, denen Beistand geleistetwerden kann. Bei der Suche nach Ressourcen sollte dieEinrichtung bestrebt sein sicherzustellen, dass die unterschiedlichenBedürfnisse der Klienten in Rechnung gezogenwerden – und insbesondere die sprachlichen Anforderungender Klienten. Einrichtungen sollten dem Anreiz widerstehen,sich übermäßig auszudehnen und sollten stattdessen sicherstellen,dass ihr mögliches Angebot von hoher Qualität ist.Einrichtungen sollten die Art von Beistand zu identifizierenversuchen, welcher am dringendsten gebraucht wird, um mitverfügbaren Ressourcen auf die Bereiche mit dem umfassendstenBedarf abzuzielen.4.2 RäumlichkeitenWie bereits gesagt, bieten nicht alle KontakteinrichtungenUmgang vor Ort an. Wenn eine Maßnahme vor Ort durchgeführtwerden soll, sollten die Räumlichkeiten für die intendiertenZiele der Maßnahme geeignet sein, z.B. geeignet fürÜbergabesituationen und/oder für begleitende Kontakte. ImHinblick auf letzteres sollten die Räumlichkeiten für den Falltypusgeeignet sein, welche die Einrichtung aufnehmen will(z.B. betreffend Alter der Kinder), gemütlich und zugänglichfür Klienten mit unterschiedlichen Anforderungen (z.B. bei Behinderung)und geeignet für das Ausmaß notwendiger Kontaktüberwachungsein, welche angeboten wird etc. WennKindesübergaben durchgeführt werden sollen, sollten in derEinrichtung getrennte Eingänge und Wartebereiche für beideEltern verfügbar sein und auf abgestufte Ankunfts- und Abfahrtszeitengeachtet werden.4.3 HandlungsmanualAlle Einrichtungen sollten ein Handlungsmanual haben, welchesdetailliertere Richtlinien im Hinblick auf die speziell angebotenenDienste beinhaltet. Das Manual sollte Formulare,Handlungsprotokolle, administrative Vorgehensweisen etc.beinhalten.4.4 SicherheitFür die meisten Einrichtungen sind folgende primären Sicherheitsarrangementszu berücksichtigen:➔ Der Aufnahme- und Revisionsprozess betreffend den Fall(d.h. Überprüfung und fallgerechter Zuschnitt derBeaufsichtigung➔ Die Begleitung selbst➔ Ausbildung des Personals➔ Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen➔ Grundriss der RäumlichkeitenManche Einrichtungen sehen es als vorteilhaft an, währenddes Angebots von <strong>begleiteten</strong> Umgangskontakten einenWächter auf dem Gelände zu haben. In diesem Fall solltegeeignetes Training angeboten werden. Das Personal solltesich seiner Rolle als Garant für Sicherheit und der Grenzendieser Rolle bewusst sein. Die Einrichtungen sollten übererprobte Richtlinien für kritische Vorfälle verfügen. Alle Sicherheitsmaßnahmensollten so unaufdringlich wie möglich sein.Die Sicherheit betreffende Anforderungen variieren zwischenden Fällen. Ressourcen und Sicherheitsbedürfnisse beeinflussenEntscheidungen bezüglich des Falltypus, der aufgenommenwerden kann.Einrichtungen sind juristisch nicht in der Lage, einen Besuchselternteilphysisch daran zu hindern, entgegen der zwischenden Parteien getroffenen Vereinbarung oder einer gerichtlichenAnordnung ein Kind aus der Kontakteinrichtung zu entfernen.Begleitpersonen sollten nicht dahingehend instruiertoder es sollte nicht von ihnen erwartet werden, eine Personphysisch an der Mitnahme eines Kindes zu hindern.Die Einrichtungen sollten eine schriftliche Vereinbarung mitder Polizei anfertigen. Diese sollte beinhalten, welchen Beistandund welche Reaktion die Einrichtung von der Polizeierwarten kann, inkl. der Priorität, welcher die Polizei Anfragenbetreffend Beistand einräumen wird.Bevor eine kriminelle Handlung begangen wurde (dies impliziertden Bruch einer Anordnung betreffend Verhinderunghäuslicher Gewalt) oder das Kind entgegen einer Anordnungbetreffend das Kindeswohl mitgenommen wird, wird die Polizeigenerell nicht die juristische Autorität haben, einen Besuchselternteildaran zu hindern, mit dem Kind wegzugehen.Die Polizei kann jedoch darauf vorbereitet werden nachzuforschen,ob ein Kind zu Unrecht aus einer Einrichtung entferntoder nach dem Kontakt nicht zurückgebracht wurde, wenn34

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