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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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Angenehme Umgebung:Der Anbieter sollte sicherzustellen versuchen, dass die Kontakterfahrungfür das Kind und die anderen Parteien so angenehm,bequem und befriedigend wie möglich ist. Begleitpersonensollten als Modell für respektvolles höfliches Verhaltendienen.Wohlergehen des Kindes:In Abhängigkeit von der Vorbedingung der Sicherheit für allebeteiligten Personen ist das emotionale und physische Wohlergehendes Kindes das prinzipielle Anliegen von Kontaktmaßnahmen.Die Intervention der Maßnahme sollte dem Kindnützen und das Kind keiner Gefahr oder Schaden aussetzen.Das Wohlergehen des Kindes hat neben anderem Konsequenzenim Hinblick auf Vertraulichkeit und die Grenzen derVertraulichkeit.Förderung von Eltern-Kind-Interaktionen während desKontakts:Die Maßnahme sollte darauf abzielen, positive Eltern-Kind-Interaktionen während des Kontaktes zu erleichtern. Diesheißt nicht, dass die Maßnahme aktiv oder stillschweigendKontakt befürwortet – wie dargelegt wurde, unterliegt das derEntscheidung anderer. In Fällen, in denen selbstständigeHandhabung von Kontakten ein denkbares Ziel der Parteienist, ist Förderung der Eltern-Kind-Interaktion während desKontakts eindeutig angemessen. Wenn selbstständige Handhabungder Kontakte kein denkbares langfristiges Ziel seinkann oder nicht ist, die Einrichtung jedoch den Fall aufgenommenhat, liegt der Zweck der Kontaktförderung in demVersuch sicherzustellen, dass das Kind soweit wie möglichvom Kontakt profitiert.Förderung einer Lösung von Problemen betreffend dieInteraktion zwischen den Eltern:In Fällen, bei denen die selbstständige Handhabung von Kontaktenein denkbares Ziel der Parteien ist, sollte, wenn möglichund angemessen, angestrebt werden, sich mit den praktischenAspekten der zwischenelterlichen Interaktion zu befassen,welche sich negativ auf den Kontakt auswirken, wobeiman aber innerhalb der Grenzen, der Rolle und der Fachkenntnisder Einrichtung bleibt. Der Prozess sollte jedochnicht forciert werden und es wäre generell unpassend, bezüglichder Verfügbarkeit der Maßnahme ein Zeitlimit zu setzen.Manche Probleme wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Gewalt,unzureichendes Elternverhalten, Geisteskrankheit, Trauerin der Nachscheidungszeit, Depression und Kindesmissbrauchkönnen die Eltern nicht gemeinsam bewältigen, da die Lösunginnerhalb einer Person und nicht bei beiden liegt. Die Anbietermüssen realistisch und sich des Unterschiedes zwischen Problemenbewusst sein, bezüglich derer durch gemeinsame Anstrengungeneine Lösung möglich sein kann und solchen, beidenen die Lösung innerhalb einer der Parteien liegt. Fortbildungdes Personals ist deshalb von wesentlicher Bedeutung.2. Struktur der Einrichtungen2.1 Registrierung, juristische Vorschriftenund Versicherung➔ Registrierung ist eine Standardvorbedingung für jede Einrichtung,welche öffentliche Finanzierung anstrebt und esist von daher auch eine Vorbedingung für Kontakteinrichtungenoder die Gesellschaft, welche die Oberaufsichtüber die Kontaktmaßnahme hat.➔ Die Einrichtung muss die Vorschriften der Gesetzgebungerfüllen, wie z.B. betreffend Gleichberechtigung und Sicherheitam Arbeitsplatz, Rente, Gehälter, Fortbildung etc.➔ Alle Einrichtungen müssen eine Haftpflichtversicherunghaben.2.2 InteressenkonfliktObwohl Kontakteinrichtungen von Gesellschaften in Betriebgehalten werden können, die andere Funktionen haben, solltendiese anderen Funktionen oder die Gesellschaftsformnicht in Widerspruch zu den Möglichkeiten der Einrichtungstehen, die vorliegenden <strong>Standards</strong> zu befolgen oder diesbehindern. Aus folgenden Gründen ist es generell ungünstigfür Kontakteinrichtungen, umfassendere Rollen, wie z.B.Beratung oder Mediation, zu übernehmen:➔ Dies ist die Aufgabe von Fachleuten, welche spezifischesTraining erfordert.➔ Die Einrichtung würde verfügbare Dienste kopieren und➔ eine oder beide Parteien könnten den Glauben daran verlieren,dass die Einrichtung unabhängig im Hinblick auf dieStreitigkeit oder Schwierigkeit ist.Kontakteinrichtungen können Klienten an andere wichtigeDienste überweisen. Wenn die Überweisung an Einrichtungenvollzogen wird, welche der gleichen Gesellschaft angehören,die die Oberaufsicht über die Kontakteinrichtung hat, ist dieseÜberweisung nicht unangemessen, wenn es aus Sicht derKlienten eine klare Unterscheidung zwischen der Kontakteinrichtungund den anderen Diensten gibt. Kontakteinrichtungensollten die Information betreffend die Überweisung zuanderen wichtigen Diensten verfügbar machen.Kontakteinrichtungen sollten Informationen über die Arbeitsweiseder Einrichtung, Grundsätze und Richtlinien sowie Auswahlkriterienmöglichen Überweisungsinstanzen verfügbarmachen, um ihnen beim Treffen effektiver Entscheidungen zuhelfen. Die gleiche Information sollte den möglichen Nutzernder Dienste zur Verfügung gestellt werden.2.3 Berater- oder ManagementgruppeKontakteinrichtungen sollten entweder eine themenspezifischerfahrene und orientierte Management- oder eine Beratergruppehaben. Die ist notwendig, da die Einrichtung wahrscheinlichvon Input und Unterstützung seitens wichtigerStellen profitieren wird und da es von zentraler Bedeutung ist,dass die Kontakteinrichtung stark auf ihre Rolle konzentriertund höchst kritisch bezüglich der Qualität ihres Angebotsbleibt.Der Sachverstand der Mitglieder einer Berater- oder Managementgruppesollte die Kompetenz der Einrichtung fördern, die<strong>Standards</strong> zu erfüllen und eine verantwortliche Dienstleistungvon hoher Qualität anzubieten. Hierbei sollten Personen oderEinrichtungen mit Erfahrung im Hinblick auf die für die Arbeitsweiseder Einrichtung wichtigen Schlüsselfragen einbezogenwerden, wie z.B.:➔ Das Wohlergehen von Kind und Familie➔ Gewalt, Kindesmissbrauch und Sicherheitsfragen➔ Juristische Fragen➔ Angebot der Maßnahme und Zugänglichkeit➔ Administrative FragenDie Verantwortlichkeiten der Berater- oder Managementgruppeund gegenüber der Berater- oder Managementgruppesollten eindeutig sein.33

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