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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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V. Anhang<strong>Vorläufige</strong> <strong>Standards</strong> der Australian and New ZealandAssociation of Childrens Contact Services von derGesellschaft verabschiedet und herausgegeben am11. März 1995Erklärender KommentarI. Die GesellschaftDie Australian and New Zealand Association of ChildrensContact Services wurde bei einem Eröffnungstreffen inLaunceston, Tasmanien, im April 1994 begründet. Ihre Zielesind:➔ Förderung einer genauen Analyse der Rolle und derEinschränkungen bei Kontaktmaßnahmen für Kinder➔ Aufklärungsarbeit betreffend Informationen im Zusammenhangmit Kontaktmaßnahmen für Kinder➔ Begründung eines Netzwerks für Einrichtungen, die mit derBegründung oder Durchführung von Kontaktmaßnahmenfür Kinder befasst sind➔ Aufrufe an die Regierungen betreffend die Finanzierung vonKontaktmaßnahmen für Kinder➔ Identifizierung von Mindeststandards➔ Beratung betreffend FinanzierungskriterienII.ZielDie Gesellschaft beschloss nach ihrer Eröffnungsversammlung<strong>Standards</strong> zu entwickeln, die konzentrierte Diskussionbetreffend Schlüsselfragen zu fördern und die Begründungvon Maßnahmen mit hohem Niveau zu erleichtern. Die Gesellschaftbeschloss zudem anzustreben, dass eine Verknüpfungder <strong>Standards</strong> mit Finanzierungskriterien seitens derRegierung und außerhalb der Regierung gewährleistet wird.III. Entwicklung der <strong>Standards</strong>Ein Entwurf der <strong>Standards</strong> wurde von der Gesellschaft imSeptember 1994 veröffentlicht. Das Konzept wurde von JudyHarrison vorbereitet und teilweise von den Legal Aid andFamily Services gefördert. LAFS war in das Projekt involviert,um ein klareres Bild über die angestrebte Arbeitsweise derDienste zu erhalten.In Vorbereitung des Entwurfs wurden Materialien derAssociation List of Holdings durchgesehen. Diese implizierenProgrammleitlinien und Dokumentationen bereits tätigerDienste in Australien und Neuseeland; die Evaluierung desAdelaide Access Change Over Service, der seit 12 Monatenarbeitete (1983/84) sowie von Literatur betreffend Programmeund Entwicklungen in den USA, England und Kanada.Das Konzept wurde in Umlauf gebracht und Schlüsselelementewurden in Workshop-Gruppen bei der ersten NationalenKonferenz der Gesellschaft in Adelaide vom 15. bis 17.Oktober 1994 diskutiert. Kommentare <strong>zum</strong> Entwurf der <strong>Standards</strong>wurden bis <strong>zum</strong> Dezember 94 berücksichtigt. Der Entwurfder <strong>Standards</strong> wurde dann <strong>zum</strong> Vorschlag für vorläufige<strong>Standards</strong> aufgestuft. Diese wurden im Januar 1995 herausgegebenund in Umlauf gebracht. Kommentare zu den vorläufigen<strong>Standards</strong> wurden bis <strong>zum</strong> 6. März 1995 aufgenommen.Beim Treffen der Gesellschaft vom 11. März 1995 wurdendie vorliegenden vorläufigen <strong>Standards</strong> genehmigt.IV. Die <strong>Standards</strong>Die <strong>Standards</strong> reflektieren die Tatsache, dass Dienste undInteressengruppen in Australien und Neuseeland im Hinblickauf begleitete Umgangskontakte sich noch deutlich in einemLernstadium befinden. In der Konsequenz beinhalten die30<strong>Standards</strong> erläuternde Materialien wie auch spezifizierendeQualitätskriterien. Im weiteren sollte festgehalten werden,dass ein Unterschied zwischen diesen <strong>Standards</strong>, die hauptsächlichauf Prinzipien und Fragen der Qualitätssicherungabzielen und einer Handlungsanleitung besteht. Letzterewürde Tipps für und Details der Vorgehensweise, den Inhaltvon Trainingsprogrammen für das Personal und möglicherweiseFortbildungsmaterialien beinhalten. Die Gesellschafthofft, in gebührender Zeit eine vorläufige Handlungsanleitungzu erstellen und strebt an, letztlich das Format der <strong>Standards</strong>so anpassen zu können, dass es eine kompaktere Aussagebezüglich der Ziele der Maßnahme und der Strategien zurErreichung dieser Ziele beinhaltet. Der Prozess der Weiterentwicklungder <strong>Standards</strong> wird fortgesetzt. Die Gesellschaft hatbeschlossen, dass vor einer erneuten Durchsicht der vorläufigen<strong>Standards</strong> eine längere Erprobungsperiode eingeschobenwerden sollte.V. Qualität und FlexibilitätWährend man hofft, dass die <strong>Standards</strong> eine gute Praxisarbeitfördern werden, wäre es nicht wünschenswert, wenn siedie Entwicklung unterschiedlicher Modelle behindern würden.Deshalb sind die <strong>Standards</strong> in allgemeinen Begriffen formuliert,mit der Absicht, dass sie, unabhängig vom Modell oderdem Umfang der angebotenen Maßnahme, für verschiedeneEinrichtungen passend sind.VI. Sicherheit und Wohlergehen des KindesIn den vorläufigen <strong>Standards</strong> wird die Position vertreten, dass,wenn Sicherheit ein Problem darstellt (hiermit ist die Sicherheitdes Kindes, des verletzlichen Elternteils und der Begleitpersongemeint), die Sicherheit an erster Stelle der Gesichtspunktesteht. Sie stellt eine Vorbedingung dar.Wenn die Vorbedingung der Sicherheit erfüllt ist, ist das Wohlergehendes Kindes auf allen Stufen und insbesondere beider Entscheidung, ob Begleitung angeboten wird und aufwelche Weise diese geleistet werden soll, von vorrangigerBedeutung (diese Position wurde kürzlich gleichfalls bei derEntwicklung von <strong>Standards</strong> für begleitete Umgangskontakteseitens der kalifornischen Gesetzgebung vertreten).Unter den Mitgliedern der Gesellschaft, in der Literatur undgenerell gibt es eine Vielzahl von Standpunkten, wann Kontaktim Interesse eines Kindes ist und bezüglich der Umstände,unter denen begleiteter Kontakt wünschenswert oder hilfreichsein kann. Dies sind primäre Fragen für die Eltern, dieGerichte und die Kinderschutzeinrichtungen und es ist festzuhalten,dass die Gesellschaft die Diskussion über diese Fragenaktiv fördert und sicherlich nicht von dem Grundsatz abweicht,dass Kontakt in allen Fällen im Interesse der Kinder ist.Während andere darüber entscheiden werden, ob ein Antragauf <strong>begleiteten</strong> Umgang gestellt wird, wird die Kontakteinrichtungentscheiden, ob sie darauf vorbereitet und im Stande ist,die Anfrage zu erfüllen. Kontaktmaßnahmen sind eine Dienstleistungnur für geeignete Fälle. Während die Maßnahme begleiteterUmgangskontakte eine wichtige Funktion hat, bestehenauch wesentliche Einschränkungen und es ist Hoffnungund Absicht der Gesellschaft, dass beide anerkannt undgründlich erforscht werden.VII. Eingliederung der <strong>Standards</strong>in FinanzierungskriterienIm Mai 1995 verkündete die Bundesregierung von Australiendie Genehmigung eines Programms von 5,3 Millionen Dollar

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