VorwortDie positiven Erfahrungen auf internationaler und nationalerEbene, die mit dem <strong>begleiteten</strong> Umgang gemacht worden sind,und die Unterzeichnung des "UN-Übereinkommens über dieRechte des Kindes" haben dazu geführt, dieses Angebot auchin Deutschland im Rahmen der jüngsten Kindschaftsrechtsreformmit Wirkung <strong>zum</strong> 01.07.1998 als Regelleistung einzuführen(§ 1684 Abs. 4 BGB). Mit der wissenschaftlichen Begleitung derUmsetzung dieser neuen Maßnahme in der Praxis hat dasBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) das Staatsinstitut für Frühpädagogik (<strong>IFP</strong>) in Münchenbeauftragt, das mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits-und Jugendforschung (IFK) in Potsdam zusammenarbeitet.Zu den Aufgaben dieses Forschungsprojekts zählt u.a. die Entwicklung"Deutscher <strong>Standards</strong> für den <strong>begleiteten</strong> Umgang",nachdem es in Deutschland auf Bundesebene bislang noch keine<strong>Standards</strong> gibt. Solche <strong>Standards</strong> sind jedoch erforderlich, um dieQualität dieser Maßnahme sicherstellen zu können.Bei den vorliegenden "Deutschen <strong>Standards</strong>" handelt es sich vorerstum vorläufige Empfehlungen:Sie wurden in enger Zusammenarbeit mit vielen Experten aus derPraxis, Administration und Wissenschaft, die Mitglied in der Fachkommissionund/oder im Projektbeirat sind, erstellt. Allen, die amEntstehungsprozess dieser <strong>Standards</strong> bislang mit Rat und Tat mitgewirkthaben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danken. DasAbstimmungsverfahren für die Endfassung der <strong>deutsche</strong>n<strong>Standards</strong> wird bis <strong>zum</strong> Ende des Jahres 2001 fortgesetzt.Daran beteiligt werden nun insbesondere auch die Spitzenverbändeder öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Weitere Korrekturerfordernisseund Änderungsvorschläge sowie neuere Entwicklungenund Praxiserfahrungen können dadurch noch Berücksichtigungfinden.Impressum● Herausgeber:Staatsinstitut für Frühpädagogik,Prinzregentenstraße 24,80538 München● Autoren:Prof. Dr.Dr.Dr. Wassilios Fthenakis,Mechtild Gödde,Eva Reichert-Garschhammer,Waltraut Walbiner● Gestaltung und Satz:Brandl Grafik Design, GilchingDie <strong>Standards</strong> sind formuliert aus der Sicht des Kindes. Sie nehmensowohl die Entscheidungs- als auch die Vollzugsebene inden Blick. Sie beziehen Stellung zu allen wesentlichen fachlichenund rechtlichen Aspekten, die bei der Entscheidung über und derDurchführung von Maßnahmen des <strong>begleiteten</strong> Umgangs zu beachtensind. Sie legen besonderen Wert auf die Prozesssteuerung,belassen jedoch den zuständigen Stellen ausreichend Gestaltungsspielraum.Sie betonen die Notwendigkeit der Zusammenarbeitder beteiligten Stellen und zeigen auf, welche datenschutzrechtlichenVorgaben hierbei zu beachten sind.Wertvolle Orientierungshilfe leisteten die <strong>Standards</strong> andererLänder. Sie sind in übersetzter Form dieser Broschüre im Anhangbeigefügt.● Druck:Fa. Humbach & Nemazal GmbH,Pfaffenhofen/IlmDie Vervielfältigung und Verbreitungder Vorlage "<strong>Vorläufige</strong> <strong>deutsche</strong><strong>Standards</strong> <strong>zum</strong> <strong>begleiteten</strong> Umgang" –auch in Ausschnitten – ist nur mitschriftlicher Genehmigung desStaatsinstituts für Frühpädagogik,München gestattet.München, den 09. Juli 2001Prof. Dr.Dr.Dr. Wassilios E. Fthenakis2. Auflage Dezember 2001© Staatsinstitut für Frühpädagogik,München 2001
Kurzdarstellung des BMFSFJ-Projekts"Entwicklung von Interventionen im Scheidungsgeschehen:Beaufsichtigter und begleiteter Umgang"Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend gefördert. Mit seiner Durchführung ist dasStaatsinstitut für Frühpädagogik (<strong>IFP</strong>), München beauftragt, dasmit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschungan der Universität Potsdam (IFK) zusammenarbeitet.Die wissenschaftliche Leitung hat Prof. Dr.Dr.Dr. W.E. Fthenakis.Seine Laufzeit beträgt drei Jahre; es hat am 01.10.1999 begonnenund wird am 30.09.2002 enden.Ausgangslage ist, dass seit In-Kraft-Treten der Kindschaftsrechtsreformein Anwachsen der Maßnahme des beaufsichtigte und<strong>begleiteten</strong> Umgangs zu verzeichnen ist. In zunehmendem Umfangmachen Familiengerichte von der Möglichkeit der Anordnungdieser Maßnahme Gebrauch. Jugendämter, Einrichtungen desDeutschen Kinderschutzbundes, Familien- und Erziehungsberatungsstellensowie spezialisierte Scheidungsberatungsstellen führenUmgangsbegleitungen, auch in außergerichtlichen Kontexten,durch. Bislang fehlen jedoch Qualitätsstandards für den <strong>begleiteten</strong>Umgang. Mit dem Forschungsprojekt soll diese Lücke, auchin Anlehnung an die einschlägigen internationalen Entwicklungen,geschlossen werden. Folgende Fragestellungen werden bearbeitet:● Welche Indikationen bzw. Kontra-Indikationen für <strong>begleiteten</strong>Umgang lassen sich unterscheiden?● Welche Interventionen sind, in Abhängigkeit von diesenIndikationen, erfolgversprechend?● Wie sollte längerfristig ein bedarfsgerechtes und qualitätssicherndesAngebot in der Praxis aussehen?Das Projekt gliedert sich im Einzelnen in folgende Teilvorhaben:(1) Erhebungen an den Familiengerichten sollen Erkenntnisse darüberliefern, welche Erwartungen von dieser Seite aus an dieMaßnahme des <strong>begleiteten</strong> Umgangs gerichtet werden undwelche Erfahrungen bisher vorliegen. Nach einer explorativenVorstudie werden eine bundesweite Einstellungsbefragung derFamilienrichter/innen sowie eine standardisierte Einzelfalldokumentationdurchgeführt.(2) Über eine Befragung der Anbieter von begleitetem Umgang inden am Projekt beteiligten Bundesländern wird das derzeitigeAngebot von begleitetem Umgang ermittelt.(3) Zentraler Bestandteil des Projekts ist eine 18-monatige Praxisphase,in der an den Instituten selbst Umgangsbegleitungendurchgeführt werden.(4) Diese Praxisphase wird wissenschaftlich begleitet, so dass dieerprobten Interventionen auf ihre Wirksamkeit hin überprüftwerden können.(5) Die Durchführung des Projekts erfolgt in enger Kooperation mitder Praxis. Jugendämter und Anbieter von begleitetem Umgangwerden direkt in die Fallarbeit einbezogen, indem sie(a) Fälle, die an den Instituten bearbeitet werden, mit begleitenoder aber (b) in ihren Einrichtungen selbst Fälle durchführen,die ebenfalls an der wissenschaftlichen Begleituntersuchungteilnehmen.(6) In enger Kooperation mit der Praxis werden darüber hinaus<strong>deutsche</strong> <strong>Standards</strong> erarbeitet, die – auch in Anlehnung an dieinternationale Entwicklung – einen verbindlichen Rahmen fürdie Maßnahme des <strong>begleiteten</strong> Umgangs liefern.(7) Die Umsetzung der Erfahrungen in die Praxis wird durch dieErarbeitung von Leitfäden gestützt, die über verschiedeneMedien (Broschüren, Handbücher, CD-ROMS, Internet-Seiten)vertrieben werden sollen.Projektmitarbeiter/innendes <strong>IFP</strong> (München)• Prof. Dr.Dr.Dr. WassiliosFthenakis(Projektleitung)• Dr. Jörg Fichtner• Mechtild Gödde• Wilfried Griebel• Eva Reichert-Garschhammer• Stefan Thurisch• Waltraut WalbinerProjektmitarbeiter/innendes IFK (Potsdam)• Peter Dietrich• Ute Hermann• PD Dr. Dietmar SturzbecherMitglieder des Projektbeirats• Jochem BaltzDeutscher Verein für öffentlicheund private Fürsorge(Frankfurt)• Reglindis BöhmPräsidentin des LandesgerichtsKassel a.D.• Andreas HilligerMinisterium für Bildung,Jugend und Sport des LandesBrandenburg (Potsdam)• Dr. Doris Kloster-HarzFachanwältin für Familienrecht(München)• Dr. Bernhard KnittelBayer. Staatsministerium derJustiz (München)• Ilona KöhlerAllgemeiner SozialdienstPotsdam• Dr. Peter KoeppelRechtsanwalt (München)• Gabriela Lerch WolfrumBayer. Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung,Familie und Frauen (München)• Klaus MenneBundeskonferenz fürErziehungsberatung (Fürth)• Hannelore OehmeMinisterium der Justiz und fürEuropaangelegenheiten desLandes Brandenburg• Prof. Dr. UlrichSchmidt-DenterPsychologisches Institutder Universität Köln• Dr. Gerhard SchomburgBundesministerium der Justiz(Berlin)• Prof. Dr. Dieter SchwabJuristische Fakultätder Universität Regensburg• Prof. Dr. Sabine WalperInstitut für Pädagogikder Ludwig-Maximilians-Universität München• Heinz-Hermann WernerStadtjugendamt Mannheim• Dr. Reinhard WiesnerBundesministerium für Familie,Senioren, Frauenund Jugend (Bonn)Mitglieder derFachkommission• Jochem BaltzDeutscher Verein für öffentlicheund private Fürsorge(Frankfurt)• Jürgen BloßRichter am FamiliengerichtNürnberg• Friedhelm GüthoffDeutscher Kinderschutzbund– Landesverband NRW(Wuppertal)• Achim Haid-LohEvang. Zentralinstitut fürFamilienberatung (Berlin)• Wolfgang HelbigRichter am FamiliengerichtErding• Ingrid JannAllgemeiner SozialdienstMünchen• Dr. Doris Kloster-HarzFachanwältin für Familienrecht(München)• Klaus KohlmannRichter am FamiliengerichtNürnberg• Gabriela Lerch-WolfrumBayer. Staatsministeriumfür Arbeit und Sozialordnung,Familie und Frauen (München)• Klaus MenneBundeskonferenz fürErziehungsberatung (Fürth)• Katrin Normann-KossakFamiliennotruf München• Volker SgolikStadtjugendamt Regensburg• Elisabeth WäslerKreisjugendamt Dachau• Heinz-Hermann WernerStadtjugendamt Mannheim• Gisela WiesenthalAllgemeiner SozialdienstNürnberg• Claudius VerghoFamilienberatung bei Trennungund Scheidung amAmtsgericht Regensburg