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Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten ... - IFP - Bayern

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VorwortDie positiven Erfahrungen auf internationaler und nationalerEbene, die mit dem <strong>begleiteten</strong> Umgang gemacht worden sind,und die Unterzeichnung des "UN-Übereinkommens über dieRechte des Kindes" haben dazu geführt, dieses Angebot auchin Deutschland im Rahmen der jüngsten Kindschaftsrechtsreformmit Wirkung <strong>zum</strong> 01.07.1998 als Regelleistung einzuführen(§ 1684 Abs. 4 BGB). Mit der wissenschaftlichen Begleitung derUmsetzung dieser neuen Maßnahme in der Praxis hat dasBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) das Staatsinstitut für Frühpädagogik (<strong>IFP</strong>) in Münchenbeauftragt, das mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits-und Jugendforschung (IFK) in Potsdam zusammenarbeitet.Zu den Aufgaben dieses Forschungsprojekts zählt u.a. die Entwicklung"Deutscher <strong>Standards</strong> für den <strong>begleiteten</strong> Umgang",nachdem es in Deutschland auf Bundesebene bislang noch keine<strong>Standards</strong> gibt. Solche <strong>Standards</strong> sind jedoch erforderlich, um dieQualität dieser Maßnahme sicherstellen zu können.Bei den vorliegenden "Deutschen <strong>Standards</strong>" handelt es sich vorerstum vorläufige Empfehlungen:Sie wurden in enger Zusammenarbeit mit vielen Experten aus derPraxis, Administration und Wissenschaft, die Mitglied in der Fachkommissionund/oder im Projektbeirat sind, erstellt. Allen, die amEntstehungsprozess dieser <strong>Standards</strong> bislang mit Rat und Tat mitgewirkthaben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danken. DasAbstimmungsverfahren für die Endfassung der <strong>deutsche</strong>n<strong>Standards</strong> wird bis <strong>zum</strong> Ende des Jahres 2001 fortgesetzt.Daran beteiligt werden nun insbesondere auch die Spitzenverbändeder öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Weitere Korrekturerfordernisseund Änderungsvorschläge sowie neuere Entwicklungenund Praxiserfahrungen können dadurch noch Berücksichtigungfinden.Impressum● Herausgeber:Staatsinstitut für Frühpädagogik,Prinzregentenstraße 24,80538 München● Autoren:Prof. Dr.Dr.Dr. Wassilios Fthenakis,Mechtild Gödde,Eva Reichert-Garschhammer,Waltraut Walbiner● Gestaltung und Satz:Brandl Grafik Design, GilchingDie <strong>Standards</strong> sind formuliert aus der Sicht des Kindes. Sie nehmensowohl die Entscheidungs- als auch die Vollzugsebene inden Blick. Sie beziehen Stellung zu allen wesentlichen fachlichenund rechtlichen Aspekten, die bei der Entscheidung über und derDurchführung von Maßnahmen des <strong>begleiteten</strong> Umgangs zu beachtensind. Sie legen besonderen Wert auf die Prozesssteuerung,belassen jedoch den zuständigen Stellen ausreichend Gestaltungsspielraum.Sie betonen die Notwendigkeit der Zusammenarbeitder beteiligten Stellen und zeigen auf, welche datenschutzrechtlichenVorgaben hierbei zu beachten sind.Wertvolle Orientierungshilfe leisteten die <strong>Standards</strong> andererLänder. Sie sind in übersetzter Form dieser Broschüre im Anhangbeigefügt.● Druck:Fa. Humbach & Nemazal GmbH,Pfaffenhofen/IlmDie Vervielfältigung und Verbreitungder Vorlage "<strong>Vorläufige</strong> <strong>deutsche</strong><strong>Standards</strong> <strong>zum</strong> <strong>begleiteten</strong> Umgang" –auch in Ausschnitten – ist nur mitschriftlicher Genehmigung desStaatsinstituts für Frühpädagogik,München gestattet.München, den 09. Juli 2001Prof. Dr.Dr.Dr. Wassilios E. Fthenakis2. Auflage Dezember 2001© Staatsinstitut für Frühpädagogik,München 2001

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