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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE - vLw NRW eV

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2AusschüsseAll diese Aspekte bedeuten notwendige Reisetätigkeit vonLehrkräften an Berufskollegs mit ihren Schülerinnen undSchülern.Zur Historie: Die Verbände haben mitgetragen, dass ein Wechselder Berechnungsbasis von Schülerzahlen auf Lehrerstellenerprobt werden soll. Diesem Ansatz konnte der <strong>vLw</strong> folgen.Die Bewertungssätze waren allerdings nicht Gegenstand derBeratungen.Zur Zukunft: Dem <strong>vLw</strong> wurde jetzt zugesagt, dass im Frühjahr2014 die derzeitigen Bewertungssätze auf den Prüfstandkommen. Das ist gut so. Allerdings heißt dies auch, dass dieBerufskollegs aus haushaltstechnischen Gründen mit einerVeränderung wahrscheinlich erst ab 2015 rechnen können.Der <strong>vLw</strong> drängt darauf, dass die Gespräche frühzeitig angegangenwerden, denn bereits im Sommer werden wieder dieersten Buchungen für das Kalenderjahr 2015 erfolgen.Für jetzt gilt, dass alle Kolleginnen und Kollegen in den Berufskollegsauch ihre Anträge stellen. Die Haushaltsmittel, die denBerufskollegs für das jeweilige Haushaltsjahr zustehen, könnennicht auf das Folgejahr übertragen werden! Es sei an dieserStelle auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anträgeinnerhalb von sechs Monaten gestellt werden müssen, daansonsten der durch die Schulleitung zugesagte Rechtsansprucherlischt.Es ist die Jahreszeit, in der es nicht nur schummerig ist, sondernauch die, in der wir am Morgen unseren Partnerinnen und Partnernsowie Familien im künstlichen Licht einen guten Tagwünschen und denselben bei künstlichem Licht Revue passierenlassen.Einen Trost gibt es: es geht auch schon wieder aufwärts! Wir strebendem Licht wieder entgegen!Licht, Lichter werden uns vielzählig in der Vorweihnachtszeit undrund um die Feiertage begleiten.Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern, unseren Mitgliedern,eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start in das neueJahr 2014.Elke VormfenneAUSSCHUSS RECHT UND BESOLDUNG<strong>vLw</strong>-Newsletter schon abonniert?Erhalten Sie die neuesten Informationen als erstes!Besonders wichtig für alle, die aktuell nicht oder nicht mehr imaktiven Dienst sind, sei es durch Elternzeit, Erkrankung,Auslandseinsatz oder als Pensionär/Pensionärin. AbonnierenSie den <strong>vLw</strong>-Newsletter!Wie? Gehen Sie auf die Startseite des <strong>vLw</strong> unter www.vlw-nrw.de. Auf der Startseite unter dem letzten aktuellen Artikel stehtdas Kästchen zur Anmeldung:Bitte geben Sie dort eine gültige E-Mail-Adresse an unddrücken den Knopf „anmelden“ und binnen weniger Sekundenerhalten Sie dort die Meldung, dass Ihre Mailadresseaufgenommen wurde und Sie ab sofort den Newsletter mitallen wichtigen Informationen erhalten.Foto: Stefanie Hofschläger/pixelio.deMonika MarxAusschuss Recht und Besoldung<strong>DIE</strong> <strong>KAUFMÄNNISCHE</strong> <strong>SCHULE</strong> 08/13

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