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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE - vLw NRW eV

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8FortbildungenFortbildungen in der Organisation durch den vlbsFortbildung für das 2. Halbjahr 2013/2014Verbindliche Hinweise für die TeilnahmeDie Fortbildungsveranstaltung(en) Ihrer Wahl bitte in den Anmeldecoupon eintragen und einsenden an:vlbs-Geschäftsstelle, Ernst-Gnoß-Straße 22, 40219 Düsseldorf, Fax: 0211 4920182oder per Mail an: huber@vlbs.de1. AnmeldungAus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich nur schriftlich mit dem beigefügten Coupon bei der vlbs-Geschäftsstelle anzumelden. Sieerhalten in der Regel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine Anmeldebestätigung mit weiteren Hinweisen.Bei Veranstaltungen mit Kostenbeteiligung ist Ihre Anmeldung nur dann verbindlich, wenn Sie uns gleichzeitig die anhängende Einzugsermächtigungerteilt haben. Die zu entrichtenden Seminargebühren werden dann von Ihrem Konto abgebucht.Melden Sie sich bitte rechtzeitig an! Wir benötigen einen Planungszeitraum von 6 – 8 Wochen. Werden die erforderlichen Teilnehmerzahlen (inder Regel 10 Personen) nicht erreicht, können die Veranstaltungen nicht stattfinden!2. Sonderurlaub/DienstunfallschutzDas Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit Erlass vom 19.07.96 (20-23 Nr. 3) und der Ergänzung vom 24.09.96 (IB 6.42.4/01.01) dasVerfahren der Anerkennung von Angeboten sowie die Genehmigung von Sonderurlaub und Dienstunfallschutz neu geregelt. Eine Änderung derGenehmigungskriterien ist bisher – auch nach Änderung des Schulgesetzes – nicht vorgesehen. Danach entfällt das zentrale Anerkennungsverfahrendurch das MSW bzw. die Bezirksregierungen. Die Schulleitungen prüfen, ob ein Angebot eines weiteren Trägers im Interesse der Lehrerfortbildungliegt und die Voraussetzungen für die Teilnahme von Lehrkräften an dieser Veranstaltung gegeben ist.Der Sonderurlaub bis zu 5 Tagen je Kalenderjahr und der Dienstunfallschutz – auch in der unterrichtsfreien Zeit am Wochenende – werden durchdie Schulleitungen genehmigt. Die Veranstaltungen der Verbände sind eine dienstliche Veranstaltung im Sinne der unfallversicherungsrechtlichenVorschriften (Dienstunfallschutz), wenn die Schulleitung sie als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend bewertet. Bei Sonderurlaubsablehnung(Widerspruchsverfahren) oder Überschreitung des Kontingentes von 5 Tagen je Kalenderjahr bleibt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen.Die Bewertung der Veranstaltungsangebote durch die Schulleitungen soll sich an Kriterien orientieren, die den Schul- und Unterrichtsbezugder jeweiligen Veranstaltung betreffen. Fügen Sie Ihrem Antrag an die Schulleitung bitte den Ausschreibungstext der Veranstaltungals Anlage bei. Bei inhaltlichen und themenbezogenen Fragen zu vlbs-Veranstaltungen können Sie sich auch direkt mit der Fortbildungsbeauftragtendes vlbs in Verbindung setzen:Marayle KüpperKronenstr. 947829 Krefeld02151 579325vorzugsweise: kuepper@glockenspitz.deThemenvorschläge können ebenfalls direkt dorthin weitergeleitet werden.3. KostenbeteiligungDie Kosten für Teilnahme, Übernachtung und Verpflegung sind bei den jeweiligen Ankündigungen aufgeführt. Fehlt ein entsprechenderHinweis, werden anfallende Kosten nicht automatisch durch vlbs/<strong>vLw</strong> getragen. Reisekosten werden nicht erstattet.4. AnmeldebedingungenBei Verhinderung ist eine umgehende Abmeldung erforderlich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € einbehalten. Wenn IhreAbmeldung später als zwei Wochen vor Seminarbeginn eintrifft, sind die vollen Seminargebühren zu entrichten.Wir behalten uns vor, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten Veranstaltungen abzusagen. Bereitsgezahlte Gebühren werden dann erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Referenten oderVerschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung.5. TeilnahmebescheinigungSie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie zur Ergänzung Ihrer Personalakte und/oder zur steuerlichen Geltendmachung Ihrer finanziellenAufwendungen beim Finanzamt einreichen können.6. RedaktionsschlussVerbindlicher Redaktionsschluss für das vlbs-Fortbildungsprogramm im 2. Halbjahr 2014 ist der 01.03.2014. Veranstaltungsvorschläge müssenbis zu diesem Termin der Fortbildungsbeauftragten Marayle Küpper vorliegen.Sollten sich Veränderungen zum Fortbildungsprogramm ergeben, veröffentlichen wir diese in den monatlich erscheinenden Verbandszeitschriften.<strong>DIE</strong> <strong>KAUFMÄNNISCHE</strong> <strong>SCHULE</strong> 08/13

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