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Spiegler Modulare Bremsleitungen - KS-Parts

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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltung; Abwehrklausel1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alleRechtsgeschäfte mit uns als Verkäuferin.1.2. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden zur Gänzenicht anerkannt.2. Angebote und Bestellungen2.1. Mangels ausdrücklicher Bestätigung kommt auf ein Angebotdes Bestellers zwischen ihm und uns ein Vertrag zustande,wenn wir ihm die bestellte Ware übersenden.2.2. Auf eine von unserem Angebot abweichende Annahmeerklärungdes Bestellers kommt ein Vertrag nur zustande,wenn seine Annahmeerklärung schriftlich verfaßt ist, einenausdrücklichen Hinweis auf die Abweichung enthält, undwenn wir uns mit der Abweichung schriftlich einverstandenerklärt haben.3. Preise3.1. Unsere Preise richten sich nach der bei Vertragsschluß jeweilsgeltenden Preisliste.3.2. Unsere Preise verstehen sich jeweils inclusive Umsatzsteuer;dies gilt nicht, soweit in unserer für den jeweiligen Vertragmaßgebenden Preisliste etwas anderes angegeben ist.4. Verpackung4.1. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet; derVerpackungspreis ist im Preis gemäß Ziff. 3 nicht enthalten.4.2. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, wenn sowohlan unserem Sitz als auch am Sitz des Bestellers oder am vertraglichenErfüllungsort ein System nach § 6 Abs. 3 der Verordnungüber die Vermeidung von Verpackungsabfällenvom 12.06.1991 eingerichtet ist und die jeweils für die Abfallwirtschaftzuständige oberste Landesbehörde oder dievon ihr bestimmte Behörde dies durch Allgemeinverfügungfestgestellt hat. Der Nachweis, daß die in Satz 1 genanntenVoraussetzungen, unter denen wir nicht Zurücknahme derVerpackung verpflichtet sind, nicht vorliegen, obliegt, soweites um die Verhältnisse an seinem Sitz oder am Erfüllungsortgeht, dem Besteller.5. Lieferzeit5.1. Die Dauer der Lieferzeit richtet sich nach den im Einzelfallgetroffenen Absprachen.5.2. Die Lieferzeit beginnt mit unserer Auftragsannahme oder– bestätigung. Soweit jedoch zur Ausführung des AuftragesUnterlagen und Materialbestellungen des Bestellers erforderlichsind, beginnt die Lieferzeit erst, wenn uns die vom Bestellerzu überlassenen Unterlagen und Materialien vorliegen.5.3. Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen,die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten,so werden wir den Besteller unverzüglich hiervon informieren.Läßt sich in solch einem Fall nicht absehen, daß wir unsereLieferung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedochinnerhalb von vier Monaten beginnen oder fortsetzenwerden können, so können sowohl wir als auch der Bestellervom Vertrag zurücktreten, wenn die Hinderungsgründeauch noch nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilungbestehen. Uns ist ein Rücktritt jedoch nicht gestattet,wenn die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschlußerkennbar waren, sofern sie nicht vom Bestellerzu vertreten sind. Der Besteller kann nicht zurücktreten,wenn er die Hinderungsgründe zu vertreten hat.5.4. Als Hinderungsgründe im Sinne von Ziff. 5.3. gelten nur dievon uns nicht zu vertretene Nichtbelieferung durch Vorlieferanten,ferner von uns nicht zu vertretende Folgen vonBetriebsstörungen durch betriebsinterne und fremde Arbeitskämpfesowie höhere Gewalt, des weiteren alle Hinderungsgründe,die der Besteller zu vertreten hat.6. Auslieferung; Versand; Teillieferung6.1. Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt mangels anderweitigerAbsprache grundsätzlich in unserem Werk in Freiburg.6.2. Der Versand der bestellten Ware erfolgt mangels anderweitigerAbsprache gegen Nachnahme auf Rechnung und Gefahrdes Bestellers; dies gilt auch, wenn der Versand durchuns selbst erfolgt.6.3. Erfolgt der Versand nicht durch uns und wird die Ware beimBesteller beschädigt angeliefert, so hat der Besteller denSchaden unverzüglich bei dem Transportunternehmer anzuzeigenund diesen aufzufordern, den Schadenstatbestandfestzustellen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung unbeschädigtist und der Schaden erst nach dem Auspackenfestgestellt wird. Wir leisten dem Besteller für den TransportSchadensersatz, sobald er uns eine Durchschrift seinerSchadensmitteilung, den Frachtbrief sowie eine Abtretungserklärungüber seine Schadensersatzansprüche anden Transportunternehmer übermittelt hat und wir vomTransportunternehmer Schadensersatz erlangt haben.6.4. Wird die Ware durch uns versendet, so haften wir dem Bestellerfür von uns verschuldete Transportschäden nachMaßgabe der Ziff. 6.3., sobald er uns die Transportschädenangezeigt hat.6.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Annahmefür den Besteller nicht unzumutbar ist.7. Eigentumsvorbehalt7.1. Die Übereignung der von uns gelieferten Ware erfolgt unteraufschiebender Bedingung (Eigentumsvorbehalt); aufschiebendeBedingung ist die Befriedigung aller unserer Forderungenaus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller.Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf denanerkannten Saldo aus einem Kontokorrentverhältniszwischen uns und dem Besteller.7.2. Ist der Besteller weder eine juristische Person des öffentlichenRechts, noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögennoch Kaufmann, so ist aufschiebende Bedingungnach Ziff. 7.1. nur die vollständige Bezahlung unserer Forderungenaus dem Vertrag über den Liefergegenstand; imübrigen gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen diesesAbschnitts entsprechend.7.3. Der Besteller ist verpflichtet, dem Eigentumsvorbehalt gemäßZiff. 7.1. unterliegende Waren (Vorbehaltswaren) aufeigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschädenausreichend zu versichern und pfleglich zu behandeln.Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach,sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangenoder die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellersgegen die vorstehend genannten Gefahren zu versichern.7.4. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegtmangels gegenteiliger ausdrücklicher Erklärung kein Rücktrittvom Vertrag; dies gilt nicht, wenn die Bestimmungendes Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden. In derbloßen Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenfallskein Rücktritt vom Vertrag.7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichenGeschäftsgang zu seinen üblichen Geschäftsbedingungenweiter zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund(Versicherung oder unerlaubte Handlung) bezüglichder Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Bestellerbereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange anuns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltswareohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist;sind die genannten Ansprüche in ein zwischen dem Bestellerund dem Warenabnehmer bestehendes Kontokorrentverhältniseingestellt, so erfaßt die Abtretung dieKontokorrentforderung in Höhe des anerkannten Saldosebenso wie den kausalen Saldo. Die vorstehend erklärtenAbtretungen nehmen wir an.7.6. Der Besteller ist zur Einziehung der nach Ziff. 7.5. an uns abgetretenenForderung ermächtigt. Gerät der Besteller inZahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterungseiner Vermögenslage ein oder droht sie einzutretenmit der Folge, daß die Erfüllung der Verbindlichkeiten desBestellers uns gegenüber gefährdet ist, dann sind wir zurRücknahme der Vorbehaltsware sowie zur Offenlegung derForderungsabtretung gemäß Ziff. 5.5. berechtigt. Als wesentlicheVerschlechterung der Vermögenslage sind insbesondereanzusehen Wechsel- und Scheckproteste, fernerdie Stellung des Antrages auf Eröffnung des Konkurs-, Vergleichs-oder sonstiger Insolvenzverfahren. Wir sind verpflichtet,dem Besteller diese Maßnahmen unter Setzungeiner angemessenen Frist anzudrohen, sofern die Androhungnicht untunlich ist. Sind wir zur Offenlegung derForderungsabtretung berechtigt, hat der Besteller uns dieabgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichenAngaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen.7.7. Geht die in Ziff. 7.5. erklärte Abtretung ins Leere, weil derBesteller mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbarthat, so ist er zur Veräußerung der Vorbehaltswarean diesen Abnehmer nicht berechtigt.7.8. Der Besteller ist nach Maßgabe der folgenden Bedingungenberechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder umzubilden:7.8.1. Bearbeitung und Umbildung werden stets für uns vorgenommen.7.8.2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörendenGegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentuman der neuen Sache im Verhältnis des Wertes derVorbehaltsware zu den anderen mitverarbeiteten Gegenständenzur Zeit der Verarbeitung.7.8.3. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehendeSache gelten im übrigen die Bestimmungen der Ziff. 7.5.-7.7. entsprechend, jedoch hinsichtlich der in Ziff. 7.5. Satz2 genannten Forderungsabtretung mit folgender Maßgabe:Abgetreten werden Forderungen aus der Weiterveräußerungnur in Höhe des Betrages, der auf die abgetreteneForderung bezogen dem Verhältnis des Wertes unseres Miteigentumsanteilszum Gesamtwert der neuen Sache entspricht,höchstens aber in Höhe des Wertes unseres Miteigentumsanteilsan der neuen Sache.7.8.4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörendenGegenständen untrennbar vermischt oder verbunden,so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnisder Vorbehaltsware zu den anderen vermischtenoder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischungoder Verbindung. Erfolgen die Vermischung oderVerbindung in der Weise, daß die Sache des Bestellers alsHauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß derBesteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. DerBesteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentumfür uns; Ziff. 7.7. gilt entsprechend.7.9. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten denNennbetrag unserer zu sichernden Forderung um mehr als20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zurFreigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.8. Gefahrenübergang8.1. Die Gefahr geht mit der Absendung der Liefergegenständeauf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.8.2. Auf Wunsch des Bestellers werden sie auf seine Kostendurch uns gegen Verlust- und Beschädigungsrisikenversichert.8.3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die derBesteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tagder Versandbereitschaft auf den Besteller über.9. Gewährleistung9.1. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen mit der Maßgabe, daß der Bestellernur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangenkann.9.2. Solange wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung oderErsatzlieferung innert angemessener Frist nachkommen,hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütungoder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.Schlägt die Nachbesserung fehl, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechtedes Bestellers wieder auf.10. Zahlungsbedingungen10.1. Der Besteller ermächtigt uns, bei Rechnungsstellung denZeitpunkt für die Leistung des Rechnungsbetrages im Sinnedes § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Tage nach Rechnungsdatumzu bestimmen; dieses Leistungsdatum ist aufder Rechnung aufgedruckt.10.2. Ziff. 10.1. gewährt dem Besteller keinen Anspruch auf diedort genannte Festlegung des Leistungszeitpunktes; dieVorschrift steht daher insbesondere einem Versand perNachnahme nicht entgegen. Hat uns der Besteller Abbuchungsermächtigungerteilt, können wir von dieserErmächtigung schon vor dem auf der Rechnung nach 10.1.aufgedruckten Zeitpunkt für die Leistung des RechnungsbetragesGebrauch machen.10.3. Im Falle des Verzuges des Bestellers berechnen wir Zinsenin Höhe von 4% über dem Diskontsatz der DeutschenBundesbank. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibtuns, der eines niedrigeren Schadens dem Besteller vorbehalten.11. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht11.1. Der Besteller kann mit seinen Forderungen gegen unsereForderung nur aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftigfestgestellt oder unbestritten sind. Zählt der Bestellernicht zu den in Ziff. 7.2 genannten Personen, gilt dasselbeauch für uns.11.2. Bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des öffentlichenRechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowieKaufleuten – gegenüber letzteren allerdings nur dann,wenn das Rechtsgeschäft zum Betriebe ihres Handelsgewerbesgehört – ist jegliches Zurückbehaltungsrecht desBestellers ausgeschlossen; ausgenommen von diesem Ausschlußist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestritteneroder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.12. Haftung12.1. Wir haften für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichenVertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzlichesVerhalten zur Last fällt, haften wir nur für den vorhersehbarenSchaden.12.2. Im übrigen – also nicht in den in 12.1. genannten Fällen –sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldenbei Vertragsschluß einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrundder Verwendung dieser Zahlungsbedingungen, ausVerletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Information,Unterweisung etc.) wegen Verzugs und aus unerlaubterHandlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegenuns ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden ist durch einenunserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.12.3. Bei Verträgen der in Ziff. 11.2. genannten Art ist über die Haftungsbeschränkungder Ziff. 12.2. hinaus auch die Haftungfür grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen,sofern es sich nicht um das Verschulden leitenderErfüllungsgehilfen handelt oder wir eine wesentlicheVertragspflicht verletzt haben.13. Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertragesberührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenund den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An dieStelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung,welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamenam nächsten kommt.14. Rechtswahl; Erfüllungsort; Gerichtsstand14.1. Auf Verträge mit uns findet ausschließlich deutsches RechtAnwendung.14.2. Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.14.3. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mitKaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtsoder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Freiburg imBreisgau. Dasselbe gilt für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgenmit anderen Auftragnehmern, die weder Bürger einesVertragsstaates des EuGVÜ sind noch in solch einemStaat ihren Sitz haben.14.4. Ziff. 14.3. findet auch auf Scheck- und Wechselverfahren Anwendung.15. Irrtümer oder technische Änderungen bleiben vorbehalten.16. Alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt.17. Alle Preise gültig bis 31.12.200355

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