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Org-Befehl_Schießen_09 03 2013

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Landeskommando BADEN-WÜRTTEMBERGStellvertreter des KommandeursundChef des StabesNürnberger Strasse 184Theodor-Heuss-Kaserne7<strong>03</strong>74 StuttgartTel. : (0711) 5210 – 4<strong>03</strong>0Fax: (0711) 5210 – 4<strong>03</strong>4BwFw: 5200LKdoBWStOffzResConA@Bundeswehr.orgStuttgart, 22.01.<strong>2013</strong><strong>Befehl</strong> für dieDienstliche VeranstaltungADARes Wach-und Sicherungsdienstvom 08.<strong>03</strong>. bis <strong>09</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>auf der StOSchAnl „Im Bernet“in SINDELFINGENBezug: 1. Grundsatzbefehl für die Freiwillige Reservistenarbeit vom 21.02.20122. DVag-Antrag vom 16.08.20123. ZDv 3/12 „Schießen mit Handwaffen“4. ZDv 44/10 „Schießsicherheit“5. Benutzungsbestimmungen StandortschießanlageAnlg.:1. Dienstplan2. Teilnehmermeldebogen1. AllgemeinesIm Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit, Bereich Förderungmilitärischer Fähigkeiten, sind Reservisten der Bundeswehr in den Inhalten dermilitärischen Grundfertigkeiten auszubilden und in Übung zu halten.2. AuftragLandeskommando Baden-Württemberg führt im Rahmen der beorderungsunabhängigenReservistenarbeit mit Unterstützung der Kreisgruppe Mittlerer-Neckarvom 08.<strong>03</strong>.- <strong>09</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> auf der Standortschießanlage „Im Bernet“ in SINDEL-FINGEN ein Wachschießen mit Parallelausbildung durch.3. Durchführunga) Durchführender FwResFläche:StFw GeibelNürnberger Straße 1847<strong>03</strong>74 StuttgartTel.: (0711) 5210 4048Fax: (0711) 5210 4<strong>03</strong>4email: fwresstuttgart@bundeswehr.orgb) Leitender: Major d.R. Jörg Hildenbrandc) Dienstaufsicht: N.N.


-2-d) Teilnehmer:- Reservisten aus dem Bereich LKdo BW- Reservisten / Soldaten ausländischer StreitkräfteDie Teilnahme ausländischer Streitkräfte wird ausschließlich (auf AntragFwRes Stuttgart) durch LKdo BW genehmigt. Die Liste der ausländischenEinheiten/Vereinigungen ist bis zum 14.02.<strong>2013</strong>, Gästeliste ist bis zum14.02.<strong>2013</strong> beim FwRes Stuttgart vorzulegen.e) Meldekopf:Standortschießanlage „Im Bernet“ Sindelfingenf) Zeit:Funktionspersonal 08.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> 08:00 – 23:00 Uhrschießende Abteilung 08.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> 16:00 – 23:00 UhrFunktionspersonal <strong>09</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> 07:30 – 18:00 Uhrschießende Abteilung <strong>09</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> 07:30 – 18:00 UhrEnde der DVag <strong>09</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> 18:00 Uhrg) Anzug/Ausrüstung:Feldanzug TD gem. ZDV 37/10, witterungsbedingte Ergänzungen, Gefechtshelm,Hüft- und Schultergurt, Gehörschutz.Die Nutzung nicht dienstlicher Bekleidung und Ausrüstung kann einen Ausschlussvon der DVag zur Folge haben. Der Leitende ist hierfür verantwortlich.h) Material/Gerät:Wird gem. Anforderung des Leitenden durch FwRes Stuttgart beschafft.VdRBw Kreisgruppe Mittlerer Neckar wird gebeten 2 Soldaten der Reserve fürden Waffen- und Materialtransport (Abholung und Rückführung) als Arbeitskommandoabzustellen. Die beiden Reservisten werden im Rahmen einerDVag zu den jeweiligen Tagen zugezogen.Der Leitende meldet bis zum 20.02.<strong>2013</strong> die Namen der beiden Reservistenbeim zuständigen FwRes Fläche.i) Personen-/Materialtransporte:Sicherstellung durch Reservisten die im Besitz einer gültigen FahrerlaubnisBw und zivil sind und diese vorweisen können.j) Verpflegung:Regionalmanager 6, Truppenküche Calw wird gebeten, Truppenverpflegunggemäß Anforderung FwRes Stuttgart für die teilnehmenden Reservisten bereitzustellen. Die unentgeltliche Bereitstellung von Verpflegung für Gäste aus dem Auslanderfolgt auf der Basis ausgewogener Gegenseitigkeit (BMVg Fü S I 6 –Az 48-10-20/45-04-01 vom 30.08.1991). Zivile Gäste und Förderer erhalten Verpflegung, wenn vorab eine Übernahmeerklärungdurch den zuständigen <strong>Org</strong>Ltr des VdRBw vorgelegt wurde.


-3-k) San-Versorgung:Die Sanitätsdienstliche Versorgung während der Veranstaltung wird durch eineneingeteilten Einsatzersthelfer A und der zivilen Rettungsstelle sichergestellt.l) Ablauf: siehe Dienstplan (Anhang)m)UnterkunftSammelunterkunft wird auf der StOSchAnl zur Verfügung gestellt,Schlafsäcke und ISO-Matte sind mitzuführen.n) Anmeldung:Die Anmeldung der Reservisten aus dem LKdo BW hat auf dem MeldebogenBesAnRes Anlage A6 über die zuständigen FwRes Fläche zu erfolgen.Die Anzahl der teilnehmenden Reservisten ist begrenzt (max. 50). Die Teilnehmermeldungenwerden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt,bei Überschreitung der max. Teilnehmerzahl entscheidet LKdo BW über dieTeilnahme.Anmeldeschluss: 20.02.<strong>2013</strong>Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.Ohne Zuziehung keine Teilnahmeo) <strong>Befehl</strong>sgebungen / Zuziehungen:- Der Leitende ist für die Veranstaltung gem. § 5 VorgesetztenverordnungVorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung. Er hat die Befugnis denTeilnehmern <strong>Befehl</strong>e zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigsind.- Der durchführende FwRes ist für die Planung und <strong>Org</strong>anisation der DVagverantwortlich. Im Rahmen dieses Aufgabenbereichs ist er Vorgesetztergemäß §3 Vorgesetztenverordnung.- Die teilnehmenden Reservisten aus dem Bereich LKdo BW werden durchdie für Sie zuständigen FwRes Fläche, nach Rücksprache mit dem durchführendenFwRes, zugezogen.4. Einsatzunterstützunga) KSK Calw, S 4 Abteilung UstgKr wird gebeten Waffen und Gerät gem. AnforderungFwRes Stuttgart bereitzustellen.b) KSK Calw wird gebeten die Standortschießanlage gem. Schießbahnanforderung/Schießbefehlbereitzustellen.c) KasOffz Stuttgart wird gebeten den gemeldeten Reservisten gem. Anforderung(Formblatt) FwRes Stuttgart gegen Vorlage Personalausweis die notwendigeSicherungsmunition und Waffe auszugeben.


-4-5. SicherheitsbestimmungenVor der DVag sind die Sicherheitsbestimmungen durch den Leitenden bekanntzu geben:- den Weisungen des Funktions- und Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten- beim Schießen ist der vorgeschriebene Gehörschutz zu tragen- Rauchen im Wald und offenes Feuer sind verboten- Abfälle und Munitionsteile sind umweltbewusst zu beseitigen bzw. zu entsorgen- während der DVag besteht Alkoholverbot6. VerwaltungsbestimmungenDie dienstliche Veranstaltung ist ein besonderes Dienstgeschäft gem. ErlassBMVg – FüS I 1 - Az 21-01-11 vom 18.<strong>03</strong>.20<strong>09</strong> in der jeweils gültigen Fassung.Die reisekostenrechtliche Abfindung erfolgt gem. Erlass BMVg – PSZ III 7- Az 21-01-11/21-<strong>03</strong>-11 vom 22.12.2005 in der jeweils gültigen Fassung.Notwendige Dienstreisen werden hiermit angeordnet.Für teilnehmende Reservisten der Deutschen Bundeswehr ist die Veranstaltungzur Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 Soldatengesetz erklärt.Die an der Veranstaltung teilnehmenden Reservisten erhalten auf Antrag dienotwendigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und dem Ort der Zuziehung nachMaßgabe des Bundesreisekostengesetztes in der jeweils gültigen Fassung.An der DVag teilnehmende ausländische Reservisten befreundeter und verbündeterStreitkräfte können an der unentgeltlich Truppenverpflegung teilnehmengem. BMVg Fü S I 6 –Az 48-10-20/45-04-01 vom 30.08.1991.Zivile Gäste und Förderer erhalten Verpflegung, wenn vorab eine Übernahmeerklärungdurch den zuständigen <strong>Org</strong>Ltr des VdRBw vorgelegt wurde. Die Kostendafür gehen zu Lasten des VdRBw e.V. nach den jeweils gültigen Sätzen.Gemeinschaftsunterkunft und Truppenverpflegung wird unentgeltlich bereitgestellt.Eine Nichtinanspruchnahme führt zu keiner höheren Abfindung.7. Der Personalrat wurde beteiligtStOffzResAngel StOServiceStgtIm Original gezeichnetVerteiler:LKdo BW FrwResArb1xLKdo BW S41xBohnertBwDLZ Ellwangen StOService Stgt 1xOberst KSK S 4 Abteilung UstgKr 1xTruppenküche Calw1xRegionalmanager 61xLeitender1xErsatzleitender1xGeschäftsstellen VdRBw je 1xRK-Vorsitzendeje 1x

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