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Ein Beitrag zur rechnerischen Bestimmung von ...

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Diplomarbeit Grundlagen<br />

2.4.3.4. Vierte Nullungsbedingung – Zusatzbestimmung<br />

Um auch eine mögliche Gefährdung durch sehr kleine Erdschlussübergangswiderstände<br />

bei Erdschluss eines Außenleiters gegen Erde (wie bei der 2.<br />

Nullungsbedingung beschrieben) zu vermeiden, schreibt die 4. Bedingung vor, alle<br />

guten Erder im Netzbereich mit dem PEN-Leiter zu verbinden<br />

(Hauptpotentialausgleich).<br />

In der ÖVE/ON E8001-1 entfällt diese Zusatzbestimmung durch die generelle<br />

Forderung eines Hauptpotentialausgleichs (ÖVE/ON E8001-1 Punkt 15.1).<br />

2.4.3.5. Nullungsverordnung lt. BGBl. 322/1998<br />

Gegenstand dieser Verordnung ist die Erhöhung der Zuverlässigkeit <strong>von</strong><br />

Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren in elektrischen Anlagen und die<br />

längerfristige Vereinheitlichung der diesbezüglichen Vorgangsweise in den<br />

öffentlichen Verteilungsnetzen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) mit<br />

der Nennspannung 400/230 V und in den daran unmittelbar angeschlossenen<br />

elektrischen Verbraucheranlagen bis zum 31.12.2008. Ausgenommen sind<br />

Restbereiche, wo die Umstellung auf Nullung technisch praktisch nicht oder nur<br />

schwer möglich ist (Beeinflussungsprobleme, extreme Netzausläufer).<br />

2.5. Zusammenschluss <strong>von</strong> HS- und NS-Erdung<br />

(in Anlehnung an ÖVE EH41-§23)<br />

(siehe Anhang: ÖVE EH41 Tabelle 23-1)<br />

<strong>Bestimmung</strong>en der ÖVE EH41 für den Zusammenschluss werden auch in<br />

der ÖVE/ON E8001-1 übernommen.<br />

Neuerungen durch ÖVE/ÖNORM E 8383 werden im Anhang beschrieben.<br />

2.5.1. Begriffsdefinitionen<br />

Gebiete mit geschlossener Bebauung und Industrie: sind Gebiete, in denen durch<br />

die Dichte der Bebauung (Fundamenterder) oder durch Versorgungseinrichtungen<br />

mit Erderwirkung (z.B. metallenes Wasserrohrsystem) die Gesamtheit der<br />

vorhandenen Erder wie ein Maschenerder wirkt. Unter dieser Voraussetzung ist<br />

eine einwandfreie Trennung der Erdungen (Beeinflussung) nicht möglich.<br />

Sonstige Gebiete: sind alle Gebiete, die nicht in den Bereich „Gebiete mit<br />

geschlossener Bebauung“ fallen.<br />

Gabbauer Anton Seite 19

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