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24. § 112 GWB - Mündliche Verhandlung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 01.03.2010kurze Entscheidungsfrist des <strong>§</strong> 113 Abs. 1 Satz 1 <strong>GWB</strong> (vgl. <strong>§</strong> 114 Abs. 2 Satz 3 <strong>GWB</strong>)gilt (OLG Düsseldorf, B. v. 02.03.2005 - Az.: VII - Verg 70/04)<strong>24.</strong>4.5 Literatur3363• Kaiser, Christoph, Der EuGH und der Anspruch auf rechtliches Gehör, NZBau 2004,139<strong>24.</strong>5 Entscheidung nach Lage der Akten<strong>24.</strong>5.1 Ermessensentscheidung3364Ob die Vergabekammer bei Vorliegen der in <strong>§</strong> <strong>112</strong> Abs. 1 Satz 3 <strong>GWB</strong> genanntenVoraussetzungen von einer mündlichen <strong>Verhandlung</strong> absieht, liegt in ihrem pflichtgemäßenErmessen; dabei wird sie auch zu berücksichtigen haben, ob von einer mündlichen<strong>Verhandlung</strong> neue Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führenkönnen (BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01; VK Schleswig-Holstein, B. v.05.07.2007 - Az.: VK-SH 13/07; B. v. 28.11.2006 - Az.: VK-SH 25/06; B. v. 17.03.2006 -Az.: VK-SH 02/06; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; B. v. 31.05.2005 - Az.: VK-SH09/05; B. v. 07.03.2005 - Az.: VK-SH 03/05; B. v. 10.02.2005 - VK-SH 02/05; B. v.02.02.2005 - Az.: VK-SH 01/05; VK Südbayern, B. v. 19.02.2008 - Az.: Z3-3-3194-1-02-01/08).<strong>24.</strong>5.2 Voraussetzungen3365Eine Entscheidung nach Lage der Akten ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des <strong>§</strong><strong>112</strong> Abs. 1 Satz 3 vorliegen. Ansonsten werden die Beteiligten in den auch imVergabekammerverfahren gültigen Rechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und einfaires Verfahren verletzt (OLG Thüringen, B. v. 9.9.2002 - Az.: 6 Verg 4/02).<strong>24.</strong>5.2.1 Entscheidung nach Lage der Akten bei Zustimmung der Beteiligten3366Eine Entscheidung nach Lage der Akten kann bei Zustimmung aller Beteiligten erfolgen (VKArnsberg, B. v. 15.2.2002 - Az.: VK 2-01/2002; 1. VK Sachsen, B. v. 21.04.2008 - Az.:1/SVK/021-08, 1/SVK/021-08-G).<strong>24.</strong>5.2.2 Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit3367<strong>§</strong> <strong>112</strong> Abs. 1 Satz 3 <strong>GWB</strong> gestattet eine Entscheidung nach Lage der Akten beiUnzulässigkeit des Antrags. Die Anwendung der Vorschrift erfordert nicht, dass der

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