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98<br />

Arbeitsrecht<br />

Herausforderung atypische und prekäre Beschäftigung<br />

Unsichere Beschäftigungsverhältnisse verhindern<br />

Atypische Beschäftigungsformen, also solche jenseits des „Normalarbeitsverhältnisses“,<br />

nehmen immer mehr zu. Teilzeit, geringfügige Beschäftigung (Mini- und Midi-Jobs),<br />

Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Praktika, Ein-Euro-Jobs, „selbstständige“<br />

Tätigkeiten, Werkverträge sind die vielen Stichworte dazu.<br />

Atypische Beschäftigung wird schnell prekär, d.h. die Betroffenen brauchen mehrere<br />

Jobs, um leben zu können, sie sind sozial unzureichend abgesichert, langfristige<br />

Planung ist für sie kaum möglich. Dies wirkt zurück auf die übrigen Beschäftigungsverhältnisse,<br />

aber auch auf die Arbeitsorganisation im Betrieb. Die betriebliche<br />

Interessenvertretung ist somit mehrfach gefordert. Dabei stellen sich viele Fragen:<br />

Für wen ist die Interessenvertretung überhaupt zuständig? Welche Rechte und<br />

Ansprüche haben atypisch Beschäftigte? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?<br />

Welche Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten bestehen?<br />

Das Seminar gibt einen Überblick über bestehende gesetzliche Regelungen und<br />

die Unterschiede zwischen den einzelnen Beschäftigungsarten. Darüber hinaus<br />

werden die Konsequenzen für die Betroffenen und die Betriebe beschrieben.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Die einzelnen Arten der Beschäftigung (z.B. Teilzeit, „freiwilliges Praktikum“,<br />

Befristung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Ein-Euro-Job)<br />

� Die Absicherung und Ausgestaltung der (atypischen) Beschäftigungsverhältnisse<br />

� Auswirkungen auf die Betroffenen<br />

� Auswirkungen auf die Betriebe<br />

� Aufgaben, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten<br />

� Neueste Rechtsprechung<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

14.03.– 15.03.2011 1600-1103144<br />

Gladenbach<br />

26.09.– 27.09.2011 1600-1109265<br />

Mosbach<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder der<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 450,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.

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