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58<br />

Betriebsverfassungsrecht<br />

Betriebsänderung: Interessen der Arbeitnehmer/-innen wirkungsvoll<br />

durchsetzen<br />

Betriebsänderung erkennen – Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln –<br />

Beschäftigung sichern<br />

Eine Vielzahl von Unternehmen ist von Umstrukturierungen betroffen. Dabei stehen<br />

die Betriebsräte vor der schwierigen Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten in<br />

Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vertreten.<br />

Ziel der Verhandlungen ist es, für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen<br />

Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile oder eine Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen<br />

zu erzielen. Am wichtigsten für die Beschäftigten ist der Erhalt des Arbeitsplatzes.<br />

Deshalb gehört es auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, Ideen zur Beschäftigungssicherung<br />

zu entwickeln. Da der Betriebsrat häufig genug nur noch auf Unternehmensentscheidungen<br />

reagieren kann, ist es wichtig, frühzeitig entsprechende Tendenzen<br />

zu erkennen, um geeignete Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen zu<br />

können.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Begriff der Betriebsänderung<br />

� Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung<br />

� Wer profitiert vom Interessenausgleich?<br />

� Interessenausgleich und Nachteilsausgleich<br />

� Inhalte des Sozialplans<br />

� Sozialauswahl<br />

� Zumutbarkeitsregeln<br />

� Abfindungen (Berechnungsmethoden, Steuern, Anrechnung auf Arbeitslosengeld)<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

21.03.– 23.03.2011 1600-1103212<br />

Steinbach<br />

14.09.– 16.09.2011 1600-1109141<br />

Kassel<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 630,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.

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