HESSEN
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58<br />
Betriebsverfassungsrecht<br />
Betriebsänderung: Interessen der Arbeitnehmer/-innen wirkungsvoll<br />
durchsetzen<br />
Betriebsänderung erkennen – Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln –<br />
Beschäftigung sichern<br />
Eine Vielzahl von Unternehmen ist von Umstrukturierungen betroffen. Dabei stehen<br />
die Betriebsräte vor der schwierigen Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten in<br />
Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vertreten.<br />
Ziel der Verhandlungen ist es, für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen<br />
Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile oder eine Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen<br />
zu erzielen. Am wichtigsten für die Beschäftigten ist der Erhalt des Arbeitsplatzes.<br />
Deshalb gehört es auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, Ideen zur Beschäftigungssicherung<br />
zu entwickeln. Da der Betriebsrat häufig genug nur noch auf Unternehmensentscheidungen<br />
reagieren kann, ist es wichtig, frühzeitig entsprechende Tendenzen<br />
zu erkennen, um geeignete Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen zu<br />
können.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Begriff der Betriebsänderung<br />
� Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung<br />
� Wer profitiert vom Interessenausgleich?<br />
� Interessenausgleich und Nachteilsausgleich<br />
� Inhalte des Sozialplans<br />
� Sozialauswahl<br />
� Zumutbarkeitsregeln<br />
� Abfindungen (Berechnungsmethoden, Steuern, Anrechnung auf Arbeitslosengeld)<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
21.03.– 23.03.2011 1600-1103212<br />
Steinbach<br />
14.09.– 16.09.2011 1600-1109141<br />
Kassel<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 630,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.