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Neu<br />

Ene meene muh und raus bist du<br />

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anpassungsqualifizierungen<br />

Betriebe und Arbeitsmethoden verändern sich. Arbeitsmittel werden moderner. Eine<br />

neue EDV wird eingeführt, Englisch soll „Amtssprache“ im Betrieb werden. Wer bisher<br />

Spezialist für ein Produkt war, soll zukünftig auch noch diverse Dienstleistungen mit<br />

verkaufen ...<br />

Beispiele für betriebliche Veränderungsprozesse gibt es viele. Die neu entstehenden<br />

Arbeitsplätze sind mit dem, was vor Jahren gelernt wurde, oft nicht zu bewältigen.<br />

Nicht selten denken Arbeitgeber, sie müssten nur ein bis zwei Mitarbeiter/-innen<br />

schulen lassen, die das den anderen dann schon „beibringen“.<br />

Spätestens jetzt beginnt für die nicht ausreichend qualifizierten Kolleginnen und<br />

Kollegen eine Abwärtsspirale aus Überforderung, sog. Schlechtleistung, Kritikgesprächen,<br />

steigender Anspannung, noch mehr Überforderung ...<br />

Der Betriebsrat muss hier handeln! Die Mitbestimmung erstreckt sich von der Bildungsmaßnahme<br />

selbst über die anzuwendenden Methoden bis hin zur Höhe der<br />

Beträge, die für Anpassungsqualifizierungen zur Verfügung gestellt werden müssen.<br />

Sie geht damit über die Mitbestimmungsrechte bei der Berufsbildung weit hinaus.<br />

Der Betriebsrat hat nicht nur für Verteilungsgerechtigkeit bei der Berufsbildung zu<br />

sorgen, sondern dafür, dass Beschäftigte dauerhaft qualifiziert eingesetzt werden<br />

können.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Maßnahmen des Arbeitgebers, die dieses Mitbestimmungsrecht auslösen<br />

� Ab wann und bis wann qualifiziert werden muss<br />

� Ist das nicht schon im Tarifvertrag geregelt?<br />

� Warum eine Bildungsbedarfsanalyse?<br />

� Wichtige Regelungsinhalte: Dauer, Methodik und Kosten<br />

� Das Verfahren der Mitbestimmung gemäß § 97 Abs. 2 BetrVG<br />

� Strategien entwickeln anhand von Praxisbeispielen<br />

Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

24.03.2011 1600-1103241<br />

Frankfurt am Main<br />

13.12.2011 1600-1112131<br />

Frankfurt am Main<br />

Zielgruppe<br />

Betriebsratsmitglieder,<br />

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.<br />

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