HESSEN
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Neu<br />
Ene meene muh und raus bist du<br />
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anpassungsqualifizierungen<br />
Betriebe und Arbeitsmethoden verändern sich. Arbeitsmittel werden moderner. Eine<br />
neue EDV wird eingeführt, Englisch soll „Amtssprache“ im Betrieb werden. Wer bisher<br />
Spezialist für ein Produkt war, soll zukünftig auch noch diverse Dienstleistungen mit<br />
verkaufen ...<br />
Beispiele für betriebliche Veränderungsprozesse gibt es viele. Die neu entstehenden<br />
Arbeitsplätze sind mit dem, was vor Jahren gelernt wurde, oft nicht zu bewältigen.<br />
Nicht selten denken Arbeitgeber, sie müssten nur ein bis zwei Mitarbeiter/-innen<br />
schulen lassen, die das den anderen dann schon „beibringen“.<br />
Spätestens jetzt beginnt für die nicht ausreichend qualifizierten Kolleginnen und<br />
Kollegen eine Abwärtsspirale aus Überforderung, sog. Schlechtleistung, Kritikgesprächen,<br />
steigender Anspannung, noch mehr Überforderung ...<br />
Der Betriebsrat muss hier handeln! Die Mitbestimmung erstreckt sich von der Bildungsmaßnahme<br />
selbst über die anzuwendenden Methoden bis hin zur Höhe der<br />
Beträge, die für Anpassungsqualifizierungen zur Verfügung gestellt werden müssen.<br />
Sie geht damit über die Mitbestimmungsrechte bei der Berufsbildung weit hinaus.<br />
Der Betriebsrat hat nicht nur für Verteilungsgerechtigkeit bei der Berufsbildung zu<br />
sorgen, sondern dafür, dass Beschäftigte dauerhaft qualifiziert eingesetzt werden<br />
können.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Maßnahmen des Arbeitgebers, die dieses Mitbestimmungsrecht auslösen<br />
� Ab wann und bis wann qualifiziert werden muss<br />
� Ist das nicht schon im Tarifvertrag geregelt?<br />
� Warum eine Bildungsbedarfsanalyse?<br />
� Wichtige Regelungsinhalte: Dauer, Methodik und Kosten<br />
� Das Verfahren der Mitbestimmung gemäß § 97 Abs. 2 BetrVG<br />
� Strategien entwickeln anhand von Praxisbeispielen<br />
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
24.03.2011 1600-1103241<br />
Frankfurt am Main<br />
13.12.2011 1600-1112131<br />
Frankfurt am Main<br />
Zielgruppe<br />
Betriebsratsmitglieder,<br />
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.<br />
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