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146<br />

EDV- und Technologieentwicklung<br />

Elektronische Zeiterfassung und Zugangskontrolle<br />

Grundlagen und Bausteine für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung<br />

Moderne Systeme zur Zeiterfassung sind inzwischen nicht mehr nur digitale Stechuhren;<br />

sie sind komplexer und leistungsfähiger geworden. Zugangs- und Zeitdaten<br />

können inzwischen über sog. biometrische Daten (z.B. Fingerabdruck) oder Chipkarten<br />

(RFID, Legic Chips) erfasst werden, die weitaus mehr leisten als altgediente<br />

Magnetkarten. Diese Daten können über vordefinierte Schnittstellen an weiterverarbeitende<br />

Systeme (Personaleinsatzplanung, Zeitwirtschaft, Office-Komponenten,<br />

Controlling) weitergegeben werden. Dies bietet neue Möglichkeiten zur (verdeckten)<br />

Kontrolle der Arbeitnehmer/-innen.<br />

An dieser Stelle ist der Betriebs-/Personalrat gefordert. Es ist nicht damit getan, alte<br />

Vereinbarungen weiterlaufen zu lassen. Neue, komplexere Systeme brauchen auch<br />

neue, aktuelle Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Typische Regelungsaspekte sind z.B.:<br />

Mitbestimmungsrechte, Datenschutz, Benutzerrechte, Auswertungen, Konfliktregelungen.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Eckpunkte und wesentliche Aspekte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen bei Einführung<br />

und Änderung von Systemen zur Zeiterfassung und Zugangskontrolle<br />

� Vorführung von Beispielsystemen zur Zeiterfassung und Zugangskontrolle<br />

� Erfahrungen aus der arbeitnehmerorientierten Beratung<br />

� Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung<br />

� Praxisbeispiele<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

29.11.– 30.11.2011 1600-1111291<br />

Kirkel<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder der<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 475,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

In Kooperation mit der<br />

Beratungsstelle BEST der<br />

Arbeitskammer des Saarlandes<br />

und des DGB Saar

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