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EDV- und Technologieentwicklung<br />

Schöne neue (Arbeits-)Welt: Videoüberwachung am Arbeitsplatz<br />

Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung<br />

Videoüberwachung gewinnt im Rahmen von Sicherheitskonzepten überall an<br />

Bedeutung und Brisanz: in der Bank, am Flughafen, auf dem Parkplatz, im Supermarkt,<br />

im Briefverteilzentrum.<br />

Videoüberwachung ist die Beobachtung von offenen und geschlossenen Räumen<br />

mit Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen. Sie ermöglicht die Visualisierung<br />

von Identitäten und Verhalten. Hierbei kommen sowohl herkömmliche (Video-)<br />

Überwachungskameras als auch zunehmend moderne Systeme mit Web- bzw.<br />

IP-Kameras sowie zugehöriger Überwachungssoftware zum Einsatz.<br />

Die dauerhafte und verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist<br />

im Grundsatz unzulässig und stellt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte<br />

der Arbeitnehmer/-innen dar (BAG, Beschluss vom 29.06.04). Sie kann nur unter<br />

restriktiven Bedingungen eingesetzt werden. In jedem Fall unterliegt die Einführung<br />

einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz der Mitbestimmung der Interessenvertretung.<br />

Die Videoüberwachung muss in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt<br />

werden.<br />

Im Rahmen des Seminars werden die Auswirkungen von Videoüberwachungssystemen,<br />

die rechtlichen Grundlagen sowie die Handlungsmöglichkeiten der<br />

Interessenvertretung thematisiert.<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

21.03.– 22.03.2011 1600-1103215<br />

Mainz<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 475,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

In Kooperation mit<br />

der TBS Rheinland-Pfalz

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