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134<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

Teil 1: Rechtliche Grundlagen, betriebliche Regelung<br />

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, so<br />

hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu klären,<br />

wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene<br />

betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und<br />

mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden<br />

Kündigung vorbeugen.<br />

Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind gefordert, die betriebliche Umsetzung<br />

der Gesetzesvorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich<br />

gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im<br />

alten Stil auszugrenzen.<br />

Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und<br />

gibt Hinweise zu ihrer betrieblichen Umsetzung sowie zur Entwicklung betrieblicher<br />

Regelungen, es informiert über die arbeitsrechtlichen Folgen.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken<br />

� Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung<br />

� Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Krankheits- und Kündigungsprävention,<br />

personenbedingte Kündigung<br />

� Betriebliches Eingliederungsmanagement, Klärungsverfahren nach<br />

§ 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte,<br />

Wiedereingliederung<br />

� Präventionsauftrag und Eingliederungsmanagement: Präventionspflicht<br />

des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.Ä.,<br />

Zusammenarbeit mit Servicestellen<br />

� Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung<br />

� Datenschutz beim BEM<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

16.03.2011 1600-1103161<br />

Frankfurt am Main<br />

11.05.2011 1600-1105111<br />

Mainz<br />

19.09.2011 1600-1109194<br />

Mosbach<br />

03.11.2011 1600-1111031<br />

Frankfurt am Main<br />

05.12.2011 1600-1112054<br />

Mainz<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder<br />

der Schwerbehinderten-/<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV,<br />

§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.<br />

Bemerkungen<br />

Diese Veranstaltung<br />

wird mit 7 Stunden für<br />

die CDMP-Weiterbildung<br />

anerkannt<br />

(CDMP: Certified Disability<br />

Management Professional).

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