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Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Fahrerlaubnisse - SVR

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A U F S ÄT Z E | Geiger, <strong>Aktuelle</strong> <strong><strong>Recht</strong>sprechung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> <strong>Fahrerlaubnisse</strong>dass <strong>der</strong> Betreffende unter dem Einfluss des Rauschmittels amStraßenverkehr teilgenommen hat. Dabei ist zu beachten, dassdie Nachweisgrenze <strong>der</strong>zeit bei etwa 0,5 ng/ml THC liegt. Dassbei einem solchen Wert eine Ahndung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeitnicht möglich ist, 43 steht <strong>der</strong> Annahmeeiner cannabisbedingten Beeinträchtigung bei einem Wertvon 1,0 ng/ml nicht entgegen. 44 Es ist ein entscheiden<strong>der</strong> Unterschied,ob ein Verkehrsteilnehmer wegen eines Fehlverhaltensmit einem Bußgeld belegt wird o<strong>der</strong> ob im Rahmen <strong>der</strong>präventiven Gefahrenabwehr Maßnahmen getroffen werden,die auf den Schutz <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verkehrsteilnehmer abzielen.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beruft sich für seineAnsicht, erst ab einem Wert von 2,0 ng/ml THC sei <strong>der</strong> Nachweisfür mangelndes Trennvermögen erbracht, auf das im Beschlussdes Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 45 zitierteGutachten des Prof. Dr. Krüger vom 15. August 2001, dasallerdings nicht mehr dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Wissenschaftentspricht; danach ist für THC-Konzentrationen unter 2,0ng/ml im Blut, insbeson<strong>der</strong>e solchen an <strong>der</strong> Nachweisgrenze(damals 1,0 ng/ml), davon auszugehen, dass keine Risikoerhöhungfür den Straßenverkehr stattfindet. Nach den im Urteildes Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz 46 zitierten Ausführungendes von ihm gehörten Sachverständigen kann <strong>der</strong>zeitim Hinblick auf eine bestimmte Konzentration von THCim Blut kein Grenzwert als wissenschaftlich gesichert angesehenwerden, bei dem von einem Drogeneinfluss ausgegangenwerden kann, durch den die Verkehrssicherheit beeinträchtigtist. Es können jedoch nach dieser Quelle jedenfalls bei einerTHC-Konzentration von 2,0 ng/ml Blut bei ca. 50 % <strong>der</strong> CannabiskonsumentenBeeinträchtigungen festgestellt werden,die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben.Hierbei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um Antriebssteigerungen,die zu einer erhöhten Risikobereitschaft führen, sowie uminadäquate Weitstellung <strong>der</strong> Pupillen, die mit einer Herabsetzung<strong>der</strong> allgemeinen Sehschärfe einhergeht und zusammenmit <strong>der</strong> verzögerten Reaktion auf sich verän<strong>der</strong>nde Lichtverhältnissebei den betroffenen Kraftfahrzeugführern, insbeson<strong>der</strong>ebei Nachtfahrten, zu ausgeprägten Blendeffekten führt.Hieraus lässt sich jedoch nicht sicher schließen, welche Folgenbei Werten von 1,0 ng/ml auftreten. Außerdem gibt esneuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Die im Beschluss desBaden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof vom 27.März 2006 47 wie<strong>der</strong>gegebene Studie, die an <strong>der</strong> UniversitätMaastricht erstellt wurde, kommt <strong>zum</strong> Ergebnis, dass auchbei THC-Konzentrationen unter 1,0 ng/ml im Blut noch Störungenim feinmotorischen Bereich feststellbar waren. Die in<strong>der</strong> Fachliteratur veröffentlichten Ergebnisse dieser Studie bestätigendas allerdings nicht. Danach waren bei Messwerten

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