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Protokoll zur Gemeinderatssitzung des ... - Prosselsheim

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<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong><br />

am 10.09.2012, um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus <strong>Prosselsheim</strong><br />

ö f f e n t l i c h<br />

Vorsitz: Erster Bürgermeister Norbert Eberth<br />

<strong>Protokoll</strong>führerin: VA S. Schmitt<br />

Bürgermeister Eberth eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass <strong>zur</strong> Sitzung ordnungsgemäß<br />

geladen war und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn der Sitzung<br />

sind alle Gemeinderäte neben dem Bürgermeister anwesend.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren<br />

zum Entwurf vom 22. Mai 2012<br />

2. Ortsumgehung für die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong>/Markt Eisenheim: Grundsatzbeschluss<br />

<strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zum Bauabschnitt 1 in Höhe von ca.<br />

600.000 -€ und zum Bauabschnitt 2<br />

3. Tiefbaumaßnahme/Verbesserungsbeiträge, Kanalsanierung – Gesamtsanierung in <strong>Prosselsheim</strong>,<br />

Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre für<br />

<strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />

4. Tiefbaumaßnahme Straßenneu- oder -ausbau anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzeptes<br />

in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept<br />

für die nächsten 5 Jahre für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />

5. Tiefbaumaßnahme Breitbanderschließung mittels Glasfaser für das gesamte Gemeindegebiet<br />

anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzepts in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim<br />

und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />

6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />

Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />

für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />

7. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />

8. Fragen anwesender Bürger<br />

9. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

9.1. Wahl eines Obmanns und Stellvertreters der Feldgeschworenen von Püssensheim<br />

10. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />

1


I. Vor Eintritt in die Tagesordnung<br />

1. Anregungen, Anträge und Genehmigung der Tagesordnung<br />

Sachvortrag:<br />

Die Tagesordnung wird gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> erweitert<br />

bzw. geändert.<br />

Ergänzung <strong>des</strong> TOP 6.:<br />

6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />

Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />

für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />

Alle anderen Tagesordnungspunkte nach TOP 6 werden in den laufenden Nummern entsprechend<br />

geändert.<br />

Beschluss:<br />

Der Tagesordnung wird einschließlich der im Sachvortrag genannten Änderung zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

2. Annahme der Gemeinderatsprotokolle<br />

Genehmigung der gemeinsamen öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates von <strong>Prosselsheim</strong><br />

und Eisenheim vom 30.07.2012<br />

Beschluss:<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der gemeinsamen öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates von <strong>Prosselsheim</strong><br />

und Eisenheim vom 30.07.2012 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

Genehmigung der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.08.2012<br />

Beschluss:<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.08.2012 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

2


II. Eintritt in die Tagesordnung<br />

1. Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren<br />

zum Entwurf vom 22. Mai 2012<br />

Sachvortrag:<br />

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen.<br />

Der LEP-E erhält eine neue Struktur. Es wird nicht mehr in einen überfachlichen Teil A und<br />

einen fachlichen Teil B unterschieden. Den Festlegungen ist ein Leitbild <strong>zur</strong> räumlichen Entwicklung<br />

Bayerns (Bayern 2025) vorangestellt. Darüber hinaus sind die Ziele konsequent in<br />

„Ist-Form" und die Grundsätze in „Soll-Form" formuliert.<br />

Die Inhalte <strong>des</strong> LEP werden erheblich gestrafft. Die Festlegungen stellen im einzelnen noch<br />

stärker auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung<br />

Bayerns - demographischer Wandel, Klimawandel, einschließlich <strong>des</strong> Umbaus der Energieversorgung,<br />

und verstärkter räumlicher Wettbewerb - ab. Hinsichtlich der einzelnen Festlegungen<br />

wird auf den LEP-E verwiesen.<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung <strong>des</strong><br />

LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, zum LEP-E einschließlich <strong>des</strong> Umweltberichts<br />

bis zum 21. September 2012 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie Stellung zu nehmen. Dabei sollten Hinweise, Anregungen oder<br />

Einwendungen möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Festlegungen erfolgen.<br />

Der LEP-E kann im Internet unter www.lan<strong>des</strong>entwicklunq.bavern.de eingesehen werden.<br />

Das BayLpIG bestimmt, dass die Gemeinden und Landkreise nicht mehr über die Regionalen<br />

Planungsverbände, sondern direkt gegenüber der obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde Stellung<br />

nehmen.<br />

Im groben umfasst der Entwurf <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Folgen<strong>des</strong>:<br />

Leistungsfähige und sichere Straßeninfrastruktur<br />

Das Netz der Bun<strong>des</strong>fernstraßen sowie der Staats- und Kommunalstraßen soll leistungsfähig<br />

erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.<br />

Bei der Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur soll der Ausbau <strong>des</strong> vorhandenen Straßennetzes<br />

bevorzugt vor dem Neubau erfolgen.<br />

Radverkehr<br />

Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.<br />

Das überregionale „Bayernnetz für Radler“ soll weiterentwickelt werden.<br />

Wirtschaft/Bodenschätze<br />

Abbau- und Folgefunktionen<br />

Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Gewinnung von Bodenschätzen<br />

sollen so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, soweit möglich<br />

Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden.<br />

3


Land- und Forstwirtschaft<br />

Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen<br />

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige<br />

Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Wald und Waldfunktionen<br />

Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und lan<strong>des</strong>kulturell oder ökologisch<br />

besonders bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt<br />

werden.<br />

Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden.<br />

Beitrag zu Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

Eine vielfältige land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung soll zum Erhalt und <strong>zur</strong><br />

Pflege der Kulturlandschaft beitragen.<br />

Gebiete für eine nachhaltige Bergland- und Bergwaldwirtschaft sollen erhalten werden.<br />

Energieversorgung<br />

Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur<br />

Die Energieversorgung soll durch den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur weiterhin<br />

sichergestellt werden. Hierzu gehören insbesondere<br />

• Anlagen der Energieerzeugung und -umwandlung,<br />

• Energienetze sowie<br />

• Energiespeicher.<br />

Erneuerbare Energien sollen verstärkt erschlossen und genutzt werden.<br />

Windkraft<br />

In den Regionalplänen können im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten ergänzend<br />

Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden.<br />

Photovoltaik<br />

In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen<br />

festgelegt werden.<br />

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert<br />

werden.<br />

Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum <strong>des</strong><br />

Menschen erhalten und entwickelt werden.<br />

Erhalt freier Landschaftsbereiche<br />

In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden.<br />

Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst<br />

vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.<br />

Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen insbesondere<br />

nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet<br />

werden.<br />

4


Regionale Grünzüge und Grünstrukturen<br />

Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden<br />

Grünstrukturen mit Verbindung <strong>zur</strong> freien Landschaft entwickelt werden.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Schutz <strong>des</strong> Wassers<br />

Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktion im Naturhaushalt auf Dauer<br />

erfüllen kann.<br />

Schutz <strong>des</strong> Grundwassers<br />

Grundwasser soll bevorzugt der Trinkwasserversorgung dienen.<br />

Tiefengrundwasser soll besonders geschont und nur für höherwertige Zwecke genutzt werden.<br />

Beratung:<br />

2. Bürgermeister Öchsner weist darauf hin, dass infolge<strong>des</strong>sen, dass Volkach und Gerolzhofen<br />

als Mittelzentren ausgewiesen werden, die Staatsstraße 2260 und somit auch die geplante<br />

Ortsumgehung <strong>Prosselsheim</strong> eine wichtige übergeordnete Bedeutung erhält.<br />

Somit wäre die Einstufung in die Dringlichkeit 2 im Regionalplan nicht zutreffend.<br />

Beschluss:<br />

Die Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

Folgender Hinweis / Anregung ist veranlasst:<br />

Infolge<strong>des</strong>sen, dass Volkach und Gerolzhofen als Mittelzentren ausgewiesen werden, erhält<br />

die Staatsstraße 2260 und somit auch die geplante Ortsumgehung <strong>Prosselsheim</strong> eine wichtige<br />

übergeordnete Bedeutung. Somit ist die Einstufung in die Dringlichkeit 2 im Regionalplan<br />

nicht zutreffend.<br />

Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />

2. Ortsumgehung für die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> / Markt Eisenheim: Grundsatzbeschluss<br />

<strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zum Bauabschnitt 1 in Höhe von ca.<br />

600.000 € und zum Bauabschnitt 2<br />

Sachvortrag:<br />

In Weiterführung der gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> und<br />

dem Markt Eisenheim am 30.07.2012 informiert der Bürgermeister, dass mit den Detailplanungen<br />

seitens der Staatl. Bauamtes erst begonnen werden kann, wenn der entsprechende<br />

Grundsatzbeschluss <strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> gefasst ist.<br />

Der derzeitige Sachstand sieht vor, dass die beiden Bauabschnitte gemeinsam gebaut werden<br />

und somit der Bauabschnitt 1 nicht vorgezogen wird.<br />

5


Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt sieht folgenden Grundsatzbeschluss vor:<br />

„In einer gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinden Eisenheim und <strong>Prosselsheim</strong> am<br />

30.07.2012 wurde eine Voruntersuchung einer Ortsumgehung von <strong>Prosselsheim</strong> durch das<br />

Staatl. Bauamt Würzburg vorgestellten. Der erste Bauabschnitt dieser Voruntersuchung soll<br />

in kommunaler Sonderbaulast durch die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> verwirklicht werden. Die<br />

Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> stimmt dieser Voruntersuchung und der Umsetzung <strong>des</strong> ersten Bauabschnittes<br />

im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast zu.“<br />

Beratung:<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Markt Eisenheim noch eine gemeinsame nichtöffentliche<br />

Sitzung der beiden Gemeinderäte wünscht.<br />

Im Gemeinderat befürwortet man den Bau der Umgehungsstraße, allerdings ist man nicht<br />

davon überzeugt, dass es bei den 600.000 Euro bleibt.<br />

Es wird die Frage gestellt, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt und diskutiert, ob es von Vorteil<br />

gewesen wäre, bezüglich der Umgehungsstraße eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.<br />

Ferner wird erwähnt, dass im Zuge der Ortsumgehung und der damit verbundenen Unternehmensflurbereinigung<br />

auch die beantragte Dorferneuerung verwirklicht werden kann.<br />

Beschluss:<br />

1. In einer gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinden Eisenheim und <strong>Prosselsheim</strong><br />

am 30.07.2012 wurde eine Voruntersuchung einer Ortsumgehung von <strong>Prosselsheim</strong><br />

durch das Staatl. Bauamt Würzburg vorgestellt. Der erste Bauabschnitt dieser Voruntersuchung<br />

soll in kommunaler Sonderbaulast mit der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> verwirklicht<br />

werden. Die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> stimmt dieser Voruntersuchung und der Umsetzung<br />

<strong>des</strong> ersten Bauabschnittes im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast in Höhe von ca.<br />

600.000 € entsprechend dem Plan vom 30.07.2012 zu.<br />

2. Am Bauabschnitt 2 erfolgt von Seiten der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> keine finanzielle Beteiligung.<br />

Für die benötigten Flächen (Grunderwerb) und Ausgleichsflächen ist der Freistaat<br />

Bayern sachlich und finanziell zuständig.<br />

3. Für den Bauabschnitt 2 ist unbedingt eine Flurneuordnung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung<br />

durch den Freistaat Bayern durchzuführen, der die Wirtschaftlichkeit<br />

und Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstückszuschnitte berücksichtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 1 angen.<br />

3. Tiefbaumaßnahme / Verbesserungsbeiträge, Kanalsanierung – Gesamtsanierung in<br />

<strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />

für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />

Sachvortrag:<br />

Dem Gemeinderat liegt ein Sanierungskonzept für Kanäle in der Neubaustraße, Friedhofstraße,<br />

Hadergasse, Froschgasse, Hofstraße und der Amtskellerei samt Kostenschätzung in<br />

Höhe von ca. 1.364.305 €/brutto vor. Diese Kostenschätzung beinhaltet den Neubau/die<br />

Sanierung der Hauptkanäle und die öffentlichen Grundstücksanschlüsse, sowie die Straßenwiederherstellung<br />

für den Bereich <strong>des</strong> offenen Grabens der Kanalsanierung/<strong>des</strong> Kanalneubaus.<br />

Die Kanäle in den eben genannten Straßenzügen haben eine Schadensklassifizierung<br />

von 4 – 5.<br />

6


Bei Schäden der Klasse 5 handelt es sich weitgehend um Ausbrüche, durch die ein Fremdwassereintritt<br />

stattfindet. Bei der Schadensklasse 4 sind vorwiegend starke Versätze im Bereich<br />

von Rohrverbindungen und Ausbiegungen vorzufinden, die ebenfalls einen Fremdwassereintritt<br />

verursachen.<br />

Im Zuge der Gesamtsanierung sollte der Gemeinderat dieses Konzept grundsätzlich beschließen.<br />

Sie ist sodann die Grundlage für eine Verbesserungsbeitragssatzung und die Erhebung<br />

der Verbesserungsbeiträge.<br />

Gleichzeitig sollte der Gemeinderat für die künftige Finanzplanung eine Aussage treffen, ob<br />

für die oben genannten Straßen auch ein Straßenneubau/eine Straßenerneuerung notwendig<br />

wird. Ob auch eine Wasserleitungserneuerung vorzunehmen ist, muss mittels Schürfe<br />

geprüft werden, da der Zustand der Wasserleitung nicht bekannt ist.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem fünfjährigen Sanierungskonzept vom 22.08.2012 <strong>des</strong> Ingenieurbüros<br />

Braun grundsätzlich zu. Die Kosten sind in die Finanzplanung aufzunehmen. In einer<br />

der nächsten Sitzungen ist über eine Höhe der Verbesserungsbeiträge und die weiteren<br />

Verfahrensschritte durch Herrn Hammer vom Satzungsbüro Müller zu informieren.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

4. Tiefbaumaßnahme, Straßenneu- oder -ausbau anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzeptes<br />

in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept<br />

für die nächsten 5 Jahre für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />

Sachvortrag:<br />

In Weiterführung der Sitzung vom 10.09.2012, TOP 3 sollte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss<br />

fassen, ob die Straßen Neubaustraße, Friedhofstraße, Hadergasse, Froschgasse,<br />

Hofstraße und die Amtskellerei anlässlich der Kanalsanierung erneut ausgebaut werden<br />

müssen.<br />

Sollte dies der Fall sein, so wird die Verwaltung prüfen, wie die Voraussetzungen für eine<br />

Umlegung der Kosten entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung sind. Dazu wird es<br />

notwendig sein, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um den Straßenuntergrund zu untersuchen<br />

und eine Kostenschätzung anzustellen.<br />

Beratung:<br />

Im Gemeinderat ist man der Meinung, dass man die Sanierung dieser Straßen in das Gesamtkonzept<br />

mit der Dorferneuerung einbringen sollte und nicht nur für die nächsten 5 Jahre.<br />

Man sollte erst die Entwicklung der Sanierung abwarten, um zu entscheiden, ob die Straßen<br />

dann entsprechend verbessert werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen der Dorferneuerung<br />

verschoben.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

7


5. Tiefbaumaßnahme, Breitbanderschließung mittels Glasfaser für das gesamte Gemeindegebiet<br />

anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzepts in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim<br />

und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />

Sachvortrag:<br />

In Weiterführung der Sitzung vom 10.09.2012, TOP 3 sollte der Gemeinderat überlegen, ob<br />

die Gemeinde im Zuge <strong>des</strong> Straßenausbaus der Neubaustraße, Friedhofstraße, Hadergasse,<br />

Froschgasse, Hofstraße und der Amtskellerei anlässlich der Kanalsanierung Leerrohre für<br />

zukünftige Breitbandkabel in die Straße einführt.<br />

Dazu sollte ein Breitbandgesamtkonzept erstellt werden. Hierfür sind von der Verwaltung<br />

noch verschiedene Kostenangebote einzuholen.<br />

Beratung:<br />

Es wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, für evtl. Installationen von Photovoltaikanlagen<br />

Leerrohre mit zu verlegen.<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.<br />

6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />

Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />

für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />

Sachvortrag:<br />

Der Bürgermeister informiert über die Schadens- und Regulierungssumme der Versicherung<br />

<strong>des</strong> Brandschadens im Gemeindehaus in Püssensheim gemäß dem eMail von Herrn Konrad<br />

vom 04.09.2012, das den Gemeinderäten vorliegt.<br />

Brand am 08.08.2012 im Gemeindehaus Püssensheim, Brunnenstraße 6<br />

Information zum Sachstand, allgemein:<br />

In der Nacht zum 8. August verursachte ein Brand im Erdgeschoss (Saal) einen Brandschaden<br />

im Gemeindehaus, der am Mittwoch, 08.08.2012, von Herrn Norbert Brand festgestellt wurde.<br />

Bgm. Eberth benachrichtigte die Polizei. Die Landpolizei Würzburg nahm den Brand auf. Wie<br />

sich im Nachhinein herausstellte, wurde der Schaden seitens der Polizei als zu gering eingestuft<br />

und <strong>des</strong>halb nicht an die Kripo weitergemeldet.<br />

Bgm. Eberth setzte <strong>des</strong> Weiteren die Verwaltung in Kenntnis, woraufhin die Gebäudebrandversicherung<br />

informiert wurde.<br />

Die Versicherung beauftragte den Sachverständigen Herrn Peter. Dieser setzte sich mit der<br />

Gemeinde bzw. der Verwaltung in Verbindung und erläuterte die Vorgehensweise.<br />

8


Eine jetzige direkte Kontaktaufnahme seitens der Verwaltung und <strong>des</strong> Sachverständigen mit<br />

der Kripo ergab am 15.08.2012 die Auskunft, dass seitens der Kripo wegen <strong>des</strong> verstrichenen<br />

Zeitraumes von einer Woche seit dem Brand keine weiteren Ermittlungen <strong>zur</strong> Schadenursache<br />

durchgeführt werden. Da der Versicherer ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung<br />

hat, wurde der Sachverständige den Auftrag zu recherchieren. Seitens der Verwaltung wurden<br />

ihm Informationen zum Schließplan und Bautagebücher weitergegeben.<br />

Am Donnerstag, 16.08.2012 nahm der Sachverständige bei einem Ortstermin den Brandschaden<br />

auf (Schadenschätzung 50.000 bis 60.000 €), zusammen mit Herrn Kornbausch von<br />

der Firma Polygonvatro. Dieser sagte zu, gleich am nächsten Tag mit der Durchführung der<br />

schadenmindernden Sofortmaßnahmen zu beginnen, so dass die drei darauffolgenden Tage<br />

eine Sofort-Reinigung durchgeführt wurde (Rechnung in Höhe von 8.559,91 € Übernahme<br />

durch die Versicherung).<br />

Am Mittwoch, 29.08.2012, hatte erneut ein Ortstermin stattgefunden, bei dem<br />

Herr Lindner (Reinigungsfirma Polygonvatro GmbH),<br />

Herr Peter (Sachverständiger der Brandversicherung),<br />

Frau Kolmstetter (Architekturbüro Schlereth & Buzzi),<br />

Herr Konrad und Frau Eberth (VGem. Estenfeld) und<br />

Norbert Brand, Christian Bach, Norbert Eberth (Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong>)<br />

anwesend waren.<br />

Hier wurde unter Vorlage der 1. Kostenberechnung der Firma Polygonvatro gemeinsam besprochen,<br />

welche Schäden saniert, gereinigt, ersatzbeschafft oder verworfen werden.<br />

Am Freitag, 31.08.2012 fand nochmals ein Besprechungstermin im Rathaus Estenfeld statt,<br />

um Details abzuklären, woraufhin dann eine neue Kostenberechnung von der Firma Polygonvatro<br />

für Entkernung und Reinigung vorgelegt wurde. Hierfür wurde nach Absprache mit<br />

dem Sachverständigen Herrn Peter der Auftrag erteilt. (Der Auftrag für die weiteren Arbeiten<br />

kann erst erteilt werden, nachdem Entkernung und Reinigung abgeschlossen ist.)<br />

Über die bekannten Kosten <strong>des</strong> Brandschadens am Inventar und am Gebäude wurden die<br />

Gemeinderäte per E-mail vom 04.09.2012 informiert.<br />

Die Abwicklung <strong>des</strong> Brandschadens muss immer zwingend mit dem Sachverständigen der<br />

Versicherung, Herrn Peter, abgesprochen werden. Erst nach Rücksprache darf die Gemeinde<br />

Arbeiten beauftragen.<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschaden bestmöglichst abzuwickeln.<br />

Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />

Beschluss:<br />

Die Regulierung und Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss<br />

und Angebot für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5 wird im nichtöffentlichen<br />

Teil behandelt.<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.<br />

9


7. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />

Sitzung vom 13. August 2012<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.1. Schreinerarbeiten - Innentüren<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Schreinerarbeiten - Innentüren wird an den wirtschaftlichsten<br />

Anbieter, die Firma Schreinerei Werner Eichelbrönner, Wipfelder Straße 9, 97523 Schwanfeld<br />

zum Preis von 9.894,26 Euro brutto gemäß Angebot vom 11.07.2012 erteilt.<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.2. Fliesenarbeiten<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Fliesenarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />

Firma CNT Fliesenfachbetrieb GmbH, Hauptstraße 13, 97520 Röthlein zum Preis von 8.087,12<br />

Euro brutto gemäß Angebot vom 08.07.2012 erteilt.<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.3. Parkettarbeiten<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Parkettarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />

Firma Bernhard Steigerwald, Zum Weingarten 17 a, 97941 Tauberbischofsheim zum Preis von<br />

5.084,99 Euro brutto gemäß Angebot vom 12.07.2012 erteilt.<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.4. Schlosserarbeiten<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Schlosserarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />

Firma Adolf Röding, Kunstschmiede Metallbau, An der Oberen Mühle 16, 97273 Kürnach zum<br />

Preis von 29.490,58 Euro brutto gemäß Angebot vom 23.07.2012 erteilt.<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.5. Gebäudereinigungsarbeiten<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Gebäudereinigungsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten<br />

Anbieter, die Firma MIR, Gebäudereinigung und Dienstleistungs-GmbH, Heideweg 7 c, 97525<br />

Schwebheim zum Preis von 1.308,29 Euro brutto gemäß Angebot vom 24.07.2012 erteilt.<br />

10


2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.6. WC-Trennwände<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme WC-Trennwände wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />

Firma Besler-Stammberger GmbH, Sanitärtrennwände, Obere Hauptstraße 26, 97241<br />

Bergtheim zum Preis von 2.939,30 Euro brutto gemäß Angebot vom 25.07.2012 erteilt.<br />

2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />

2.7. Bodenbelagsarbeiten<br />

angenommen:<br />

Der Auftrag für die Maßnahme Bodenbelagsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter,<br />

die Firma Hannweber GmbH, Eichgasse 1, 97227 Dettelbach zum Preis von 3.748,12 Euro<br />

brutto gemäß Angebot vom 31.07.2012 erteilt.<br />

3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />

3.1. - 1. Nachtragsangebot der Firma Ebert (Heizung, Lüftung, Sanitär): 2 Stellmotoren für<br />

die SCHAKO-Jalousienklappe in der großen Feuerwehrhalle<br />

zugestimmt:<br />

Dem 1. Nachtragsangebot der Firma A. Ebert GmbH, Gulbranssonstraße 18, 97525 Schwebheim,<br />

vom 09.07.2012 für 2 Stellmotoren für die SCHAKO-Jalousienklappe in der großen Feuerwehrhalle<br />

in Höhe von brutto 723,76 Euro wird zugestimmt.<br />

3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />

3.2. - 2. Nachtragsangebot der Firma Ebert (Heizung, Lüftung, Sanitär): Erneuerung der<br />

Verteilung - Hauswasseranschluss im Keller<br />

zugestimmt:<br />

Dem 2. Nachtragsangebot der Firma A. Ebert GmbH, Gulbranssonstraße 18, 97525 Schwebheim,<br />

vom 11.07.2012 für die Erneuerung der Verteilung - Hauswasseranschluss im Keller in<br />

Höhe von brutto 1.670,81 Euro wird zugestimmt.<br />

3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />

3.3. - 1. Nachtragsangebot der Firma Krause (Kunststoff-Fenster): 2 aufgesetzte Sprossen<br />

mit Schlagleisten und Ausbildung als Galgensprosse an den Fenstern im EG<br />

zugestimmt:<br />

Dem 1. Nachtragsangebot der Firma A. Krause, Glasermeister, Neue Straße 3, 07422 Bad<br />

Blankenburg vom 19.06.2012 für 2 aufgesetzte Sprossen mit Schlagleisten und Ausbildung als<br />

Galgensprosse an den Fenstern im EG in Höhe von brutto 1.514,16 Euro wird zugestimmt.<br />

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3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />

3.4. - 1. Nachtragsangebot der Firma Eichelbrönner (Schreiner - Innentüren): Schiebetüre in<br />

der Wand laufend<br />

zugestimmt:<br />

Dem 1. Nachtragsangebot der Firma Schreinerei Werner Eichelbrönner, Wipfelder Straße 9,<br />

97523 Schwanfeld, vom 26.07.2012 für Schiebetüre in der Wand laufend sowie neue Drückergarnituren<br />

an der Haupteingangstüre und an den zwei bestehenden Innentüren (Küche/Versammlung<br />

1) in Höhe von brutto 523,60 Euro wird zugestimmt.<br />

3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />

3.5. - 1. Nachtragsangebot der Firma Schmid (Putz/Maler/Trockenbau): Verkleidung der<br />

Außenwandflächen im WC-Bereich mit einer Vorsatzschale sowie die Beplankung der Fensterleibungen<br />

zugestimmt:<br />

Dem 1. Nachtragsangebot der Firma Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KG,<br />

Rudolf-Diesel-Straße 6, 97424 Schweinfurt, vom 19.07.2012 für Verkleidung der Außenwandflächen<br />

im WC-Bereich mit einer Vorsatzschale sowie die Beplankung der Fensterleibungen in<br />

Höhe von brutto 632,60 Euro wird zugestimmt.<br />

8. Fragen anwesender Bürger<br />

8.1. Anfrage von Herrn Helmut Hufnagel<br />

Herr Helmut Hufnagel fragt an, welche Kabel in der Gartenstraße verlegt worden sind.<br />

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich hier um Leerrohre für Breitband handelt.<br />

8.2. Anfrage von Herrn Albert Elflein<br />

Herr Albert Elflein fragt an, wie die Vorschriften bezüglich eines Kontrollschachtes sind.<br />

Es wird hierauf geantwortet, dass diese Aussage durch das Ing.-Büro Braun gegeben werden<br />

kann. Von dort aus wurden dem Anlieger wohl unterschiedliche Antworten gegeben.<br />

Frau Lang wird sich diesbezüglich mit dem Ing. Braun in Verbindung setzen.<br />

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9. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

9.1. Wahl eines Obmanns und Stellvertreters der Feldgeschworenen von Püssensheim<br />

Sachvortrag:<br />

Der Bürgermeister berichtet von einem Schreiben der Feldgeschworenen vom 31.07.2012,<br />

wonach das Ergebnis der Wahl vom 29.07.2012 mitgeteilt wird und die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong><br />

um Bestätigung gebeten wird.<br />

Zum Obmann der Feldgeschworenen wurde Herr Rudolf Weickert, Dorfstraße 1 und zum<br />

Stellvertreter Herr Erwin Sauer, Brunnenstraße 2 gewählt.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> bestätigt, dass Herr Rudolf Weickert, Dorfstraße 1 zum Obmann<br />

der Feldgeschworenen Püssensheim und Herr Erwin Sauer, Brunnenstraße 2, zum Stellvertreter<br />

gewählt wurde.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

Ende <strong>des</strong> öffentlichen Teils um 21.05 Uhr.<br />

Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.<br />

Norbert Eberth Sigrid Schmitt<br />

1. Bürgermeister Schriftführerin<br />

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