Protokoll zur Gemeinderatssitzung des ... - Prosselsheim
Protokoll zur Gemeinderatssitzung des ... - Prosselsheim
Protokoll zur Gemeinderatssitzung des ... - Prosselsheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong><br />
am 10.09.2012, um 19.30 Uhr<br />
im Rathaus <strong>Prosselsheim</strong><br />
ö f f e n t l i c h<br />
Vorsitz: Erster Bürgermeister Norbert Eberth<br />
<strong>Protokoll</strong>führerin: VA S. Schmitt<br />
Bürgermeister Eberth eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass <strong>zur</strong> Sitzung ordnungsgemäß<br />
geladen war und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn der Sitzung<br />
sind alle Gemeinderäte neben dem Bürgermeister anwesend.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren<br />
zum Entwurf vom 22. Mai 2012<br />
2. Ortsumgehung für die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong>/Markt Eisenheim: Grundsatzbeschluss<br />
<strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zum Bauabschnitt 1 in Höhe von ca.<br />
600.000 -€ und zum Bauabschnitt 2<br />
3. Tiefbaumaßnahme/Verbesserungsbeiträge, Kanalsanierung – Gesamtsanierung in <strong>Prosselsheim</strong>,<br />
Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre für<br />
<strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />
4. Tiefbaumaßnahme Straßenneu- oder -ausbau anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzeptes<br />
in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept<br />
für die nächsten 5 Jahre für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />
5. Tiefbaumaßnahme Breitbanderschließung mittels Glasfaser für das gesamte Gemeindegebiet<br />
anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzepts in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim<br />
und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />
6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />
Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />
für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />
7. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />
8. Fragen anwesender Bürger<br />
9. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
9.1. Wahl eines Obmanns und Stellvertreters der Feldgeschworenen von Püssensheim<br />
10. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />
1
I. Vor Eintritt in die Tagesordnung<br />
1. Anregungen, Anträge und Genehmigung der Tagesordnung<br />
Sachvortrag:<br />
Die Tagesordnung wird gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> erweitert<br />
bzw. geändert.<br />
Ergänzung <strong>des</strong> TOP 6.:<br />
6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />
Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />
für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />
Alle anderen Tagesordnungspunkte nach TOP 6 werden in den laufenden Nummern entsprechend<br />
geändert.<br />
Beschluss:<br />
Der Tagesordnung wird einschließlich der im Sachvortrag genannten Änderung zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
2. Annahme der Gemeinderatsprotokolle<br />
Genehmigung der gemeinsamen öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates von <strong>Prosselsheim</strong><br />
und Eisenheim vom 30.07.2012<br />
Beschluss:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der gemeinsamen öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates von <strong>Prosselsheim</strong><br />
und Eisenheim vom 30.07.2012 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
Genehmigung der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.08.2012<br />
Beschluss:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.08.2012 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
2
II. Eintritt in die Tagesordnung<br />
1. Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren<br />
zum Entwurf vom 22. Mai 2012<br />
Sachvortrag:<br />
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen.<br />
Der LEP-E erhält eine neue Struktur. Es wird nicht mehr in einen überfachlichen Teil A und<br />
einen fachlichen Teil B unterschieden. Den Festlegungen ist ein Leitbild <strong>zur</strong> räumlichen Entwicklung<br />
Bayerns (Bayern 2025) vorangestellt. Darüber hinaus sind die Ziele konsequent in<br />
„Ist-Form" und die Grundsätze in „Soll-Form" formuliert.<br />
Die Inhalte <strong>des</strong> LEP werden erheblich gestrafft. Die Festlegungen stellen im einzelnen noch<br />
stärker auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung<br />
Bayerns - demographischer Wandel, Klimawandel, einschließlich <strong>des</strong> Umbaus der Energieversorgung,<br />
und verstärkter räumlicher Wettbewerb - ab. Hinsichtlich der einzelnen Festlegungen<br />
wird auf den LEP-E verwiesen.<br />
Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung <strong>des</strong><br />
LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, zum LEP-E einschließlich <strong>des</strong> Umweltberichts<br />
bis zum 21. September 2012 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />
Verkehr und Technologie Stellung zu nehmen. Dabei sollten Hinweise, Anregungen oder<br />
Einwendungen möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Festlegungen erfolgen.<br />
Der LEP-E kann im Internet unter www.lan<strong>des</strong>entwicklunq.bavern.de eingesehen werden.<br />
Das BayLpIG bestimmt, dass die Gemeinden und Landkreise nicht mehr über die Regionalen<br />
Planungsverbände, sondern direkt gegenüber der obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde Stellung<br />
nehmen.<br />
Im groben umfasst der Entwurf <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Folgen<strong>des</strong>:<br />
Leistungsfähige und sichere Straßeninfrastruktur<br />
Das Netz der Bun<strong>des</strong>fernstraßen sowie der Staats- und Kommunalstraßen soll leistungsfähig<br />
erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.<br />
Bei der Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur soll der Ausbau <strong>des</strong> vorhandenen Straßennetzes<br />
bevorzugt vor dem Neubau erfolgen.<br />
Radverkehr<br />
Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.<br />
Das überregionale „Bayernnetz für Radler“ soll weiterentwickelt werden.<br />
Wirtschaft/Bodenschätze<br />
Abbau- und Folgefunktionen<br />
Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Gewinnung von Bodenschätzen<br />
sollen so gering wie möglich gehalten werden.<br />
Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, soweit möglich<br />
Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden.<br />
3
Land- und Forstwirtschaft<br />
Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen<br />
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige<br />
Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Wald und Waldfunktionen<br />
Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und lan<strong>des</strong>kulturell oder ökologisch<br />
besonders bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt<br />
werden.<br />
Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden.<br />
Beitrag zu Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />
Eine vielfältige land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung soll zum Erhalt und <strong>zur</strong><br />
Pflege der Kulturlandschaft beitragen.<br />
Gebiete für eine nachhaltige Bergland- und Bergwaldwirtschaft sollen erhalten werden.<br />
Energieversorgung<br />
Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur<br />
Die Energieversorgung soll durch den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur weiterhin<br />
sichergestellt werden. Hierzu gehören insbesondere<br />
• Anlagen der Energieerzeugung und -umwandlung,<br />
• Energienetze sowie<br />
• Energiespeicher.<br />
Erneuerbare Energien sollen verstärkt erschlossen und genutzt werden.<br />
Windkraft<br />
In den Regionalplänen können im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten ergänzend<br />
Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden.<br />
Photovoltaik<br />
In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen<br />
festgelegt werden.<br />
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert<br />
werden.<br />
Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum <strong>des</strong><br />
Menschen erhalten und entwickelt werden.<br />
Erhalt freier Landschaftsbereiche<br />
In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden.<br />
Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst<br />
vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.<br />
Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen insbesondere<br />
nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet<br />
werden.<br />
4
Regionale Grünzüge und Grünstrukturen<br />
Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden<br />
Grünstrukturen mit Verbindung <strong>zur</strong> freien Landschaft entwickelt werden.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Schutz <strong>des</strong> Wassers<br />
Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktion im Naturhaushalt auf Dauer<br />
erfüllen kann.<br />
Schutz <strong>des</strong> Grundwassers<br />
Grundwasser soll bevorzugt der Trinkwasserversorgung dienen.<br />
Tiefengrundwasser soll besonders geschont und nur für höherwertige Zwecke genutzt werden.<br />
Beratung:<br />
2. Bürgermeister Öchsner weist darauf hin, dass infolge<strong>des</strong>sen, dass Volkach und Gerolzhofen<br />
als Mittelzentren ausgewiesen werden, die Staatsstraße 2260 und somit auch die geplante<br />
Ortsumgehung <strong>Prosselsheim</strong> eine wichtige übergeordnete Bedeutung erhält.<br />
Somit wäre die Einstufung in die Dringlichkeit 2 im Regionalplan nicht zutreffend.<br />
Beschluss:<br />
Die Verordnung über das Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
Folgender Hinweis / Anregung ist veranlasst:<br />
Infolge<strong>des</strong>sen, dass Volkach und Gerolzhofen als Mittelzentren ausgewiesen werden, erhält<br />
die Staatsstraße 2260 und somit auch die geplante Ortsumgehung <strong>Prosselsheim</strong> eine wichtige<br />
übergeordnete Bedeutung. Somit ist die Einstufung in die Dringlichkeit 2 im Regionalplan<br />
nicht zutreffend.<br />
Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />
2. Ortsumgehung für die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> / Markt Eisenheim: Grundsatzbeschluss<br />
<strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zum Bauabschnitt 1 in Höhe von ca.<br />
600.000 € und zum Bauabschnitt 2<br />
Sachvortrag:<br />
In Weiterführung der gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> und<br />
dem Markt Eisenheim am 30.07.2012 informiert der Bürgermeister, dass mit den Detailplanungen<br />
seitens der Staatl. Bauamtes erst begonnen werden kann, wenn der entsprechende<br />
Grundsatzbeschluss <strong>zur</strong> Sonderbaulast der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> gefasst ist.<br />
Der derzeitige Sachstand sieht vor, dass die beiden Bauabschnitte gemeinsam gebaut werden<br />
und somit der Bauabschnitt 1 nicht vorgezogen wird.<br />
5
Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt sieht folgenden Grundsatzbeschluss vor:<br />
„In einer gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinden Eisenheim und <strong>Prosselsheim</strong> am<br />
30.07.2012 wurde eine Voruntersuchung einer Ortsumgehung von <strong>Prosselsheim</strong> durch das<br />
Staatl. Bauamt Würzburg vorgestellten. Der erste Bauabschnitt dieser Voruntersuchung soll<br />
in kommunaler Sonderbaulast durch die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> verwirklicht werden. Die<br />
Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> stimmt dieser Voruntersuchung und der Umsetzung <strong>des</strong> ersten Bauabschnittes<br />
im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast zu.“<br />
Beratung:<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Markt Eisenheim noch eine gemeinsame nichtöffentliche<br />
Sitzung der beiden Gemeinderäte wünscht.<br />
Im Gemeinderat befürwortet man den Bau der Umgehungsstraße, allerdings ist man nicht<br />
davon überzeugt, dass es bei den 600.000 Euro bleibt.<br />
Es wird die Frage gestellt, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt und diskutiert, ob es von Vorteil<br />
gewesen wäre, bezüglich der Umgehungsstraße eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.<br />
Ferner wird erwähnt, dass im Zuge der Ortsumgehung und der damit verbundenen Unternehmensflurbereinigung<br />
auch die beantragte Dorferneuerung verwirklicht werden kann.<br />
Beschluss:<br />
1. In einer gemeinsamen <strong>Gemeinderatssitzung</strong> der Gemeinden Eisenheim und <strong>Prosselsheim</strong><br />
am 30.07.2012 wurde eine Voruntersuchung einer Ortsumgehung von <strong>Prosselsheim</strong><br />
durch das Staatl. Bauamt Würzburg vorgestellt. Der erste Bauabschnitt dieser Voruntersuchung<br />
soll in kommunaler Sonderbaulast mit der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> verwirklicht<br />
werden. Die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> stimmt dieser Voruntersuchung und der Umsetzung<br />
<strong>des</strong> ersten Bauabschnittes im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast in Höhe von ca.<br />
600.000 € entsprechend dem Plan vom 30.07.2012 zu.<br />
2. Am Bauabschnitt 2 erfolgt von Seiten der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> keine finanzielle Beteiligung.<br />
Für die benötigten Flächen (Grunderwerb) und Ausgleichsflächen ist der Freistaat<br />
Bayern sachlich und finanziell zuständig.<br />
3. Für den Bauabschnitt 2 ist unbedingt eine Flurneuordnung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung<br />
durch den Freistaat Bayern durchzuführen, der die Wirtschaftlichkeit<br />
und Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstückszuschnitte berücksichtigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 : 1 angen.<br />
3. Tiefbaumaßnahme / Verbesserungsbeiträge, Kanalsanierung – Gesamtsanierung in<br />
<strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />
für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />
Sachvortrag:<br />
Dem Gemeinderat liegt ein Sanierungskonzept für Kanäle in der Neubaustraße, Friedhofstraße,<br />
Hadergasse, Froschgasse, Hofstraße und der Amtskellerei samt Kostenschätzung in<br />
Höhe von ca. 1.364.305 €/brutto vor. Diese Kostenschätzung beinhaltet den Neubau/die<br />
Sanierung der Hauptkanäle und die öffentlichen Grundstücksanschlüsse, sowie die Straßenwiederherstellung<br />
für den Bereich <strong>des</strong> offenen Grabens der Kanalsanierung/<strong>des</strong> Kanalneubaus.<br />
Die Kanäle in den eben genannten Straßenzügen haben eine Schadensklassifizierung<br />
von 4 – 5.<br />
6
Bei Schäden der Klasse 5 handelt es sich weitgehend um Ausbrüche, durch die ein Fremdwassereintritt<br />
stattfindet. Bei der Schadensklasse 4 sind vorwiegend starke Versätze im Bereich<br />
von Rohrverbindungen und Ausbiegungen vorzufinden, die ebenfalls einen Fremdwassereintritt<br />
verursachen.<br />
Im Zuge der Gesamtsanierung sollte der Gemeinderat dieses Konzept grundsätzlich beschließen.<br />
Sie ist sodann die Grundlage für eine Verbesserungsbeitragssatzung und die Erhebung<br />
der Verbesserungsbeiträge.<br />
Gleichzeitig sollte der Gemeinderat für die künftige Finanzplanung eine Aussage treffen, ob<br />
für die oben genannten Straßen auch ein Straßenneubau/eine Straßenerneuerung notwendig<br />
wird. Ob auch eine Wasserleitungserneuerung vorzunehmen ist, muss mittels Schürfe<br />
geprüft werden, da der Zustand der Wasserleitung nicht bekannt ist.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem fünfjährigen Sanierungskonzept vom 22.08.2012 <strong>des</strong> Ingenieurbüros<br />
Braun grundsätzlich zu. Die Kosten sind in die Finanzplanung aufzunehmen. In einer<br />
der nächsten Sitzungen ist über eine Höhe der Verbesserungsbeiträge und die weiteren<br />
Verfahrensschritte durch Herrn Hammer vom Satzungsbüro Müller zu informieren.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
4. Tiefbaumaßnahme, Straßenneu- oder -ausbau anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzeptes<br />
in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim und Seligenstadt, Sanierungskonzept<br />
für die nächsten 5 Jahre für <strong>Prosselsheim</strong>, Grundsatzbeschluss<br />
Sachvortrag:<br />
In Weiterführung der Sitzung vom 10.09.2012, TOP 3 sollte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss<br />
fassen, ob die Straßen Neubaustraße, Friedhofstraße, Hadergasse, Froschgasse,<br />
Hofstraße und die Amtskellerei anlässlich der Kanalsanierung erneut ausgebaut werden<br />
müssen.<br />
Sollte dies der Fall sein, so wird die Verwaltung prüfen, wie die Voraussetzungen für eine<br />
Umlegung der Kosten entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung sind. Dazu wird es<br />
notwendig sein, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um den Straßenuntergrund zu untersuchen<br />
und eine Kostenschätzung anzustellen.<br />
Beratung:<br />
Im Gemeinderat ist man der Meinung, dass man die Sanierung dieser Straßen in das Gesamtkonzept<br />
mit der Dorferneuerung einbringen sollte und nicht nur für die nächsten 5 Jahre.<br />
Man sollte erst die Entwicklung der Sanierung abwarten, um zu entscheiden, ob die Straßen<br />
dann entsprechend verbessert werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen der Dorferneuerung<br />
verschoben.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
7
5. Tiefbaumaßnahme, Breitbanderschließung mittels Glasfaser für das gesamte Gemeindegebiet<br />
anlässlich <strong>des</strong> Kanal-Gesamtsanierungskonzepts in <strong>Prosselsheim</strong>, Püssensheim<br />
und Seligenstadt, Sanierungskonzept für die nächsten 5 Jahre<br />
Sachvortrag:<br />
In Weiterführung der Sitzung vom 10.09.2012, TOP 3 sollte der Gemeinderat überlegen, ob<br />
die Gemeinde im Zuge <strong>des</strong> Straßenausbaus der Neubaustraße, Friedhofstraße, Hadergasse,<br />
Froschgasse, Hofstraße und der Amtskellerei anlässlich der Kanalsanierung Leerrohre für<br />
zukünftige Breitbandkabel in die Straße einführt.<br />
Dazu sollte ein Breitbandgesamtkonzept erstellt werden. Hierfür sind von der Verwaltung<br />
noch verschiedene Kostenangebote einzuholen.<br />
Beratung:<br />
Es wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, für evtl. Installationen von Photovoltaikanlagen<br />
Leerrohre mit zu verlegen.<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.<br />
6. Gemeindeeigene Gebäude: Brandfall im Gemeindehaus Püssensheim, Regulierung und<br />
Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss und Angebot<br />
für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5<br />
Sachvortrag:<br />
Der Bürgermeister informiert über die Schadens- und Regulierungssumme der Versicherung<br />
<strong>des</strong> Brandschadens im Gemeindehaus in Püssensheim gemäß dem eMail von Herrn Konrad<br />
vom 04.09.2012, das den Gemeinderäten vorliegt.<br />
Brand am 08.08.2012 im Gemeindehaus Püssensheim, Brunnenstraße 6<br />
Information zum Sachstand, allgemein:<br />
In der Nacht zum 8. August verursachte ein Brand im Erdgeschoss (Saal) einen Brandschaden<br />
im Gemeindehaus, der am Mittwoch, 08.08.2012, von Herrn Norbert Brand festgestellt wurde.<br />
Bgm. Eberth benachrichtigte die Polizei. Die Landpolizei Würzburg nahm den Brand auf. Wie<br />
sich im Nachhinein herausstellte, wurde der Schaden seitens der Polizei als zu gering eingestuft<br />
und <strong>des</strong>halb nicht an die Kripo weitergemeldet.<br />
Bgm. Eberth setzte <strong>des</strong> Weiteren die Verwaltung in Kenntnis, woraufhin die Gebäudebrandversicherung<br />
informiert wurde.<br />
Die Versicherung beauftragte den Sachverständigen Herrn Peter. Dieser setzte sich mit der<br />
Gemeinde bzw. der Verwaltung in Verbindung und erläuterte die Vorgehensweise.<br />
8
Eine jetzige direkte Kontaktaufnahme seitens der Verwaltung und <strong>des</strong> Sachverständigen mit<br />
der Kripo ergab am 15.08.2012 die Auskunft, dass seitens der Kripo wegen <strong>des</strong> verstrichenen<br />
Zeitraumes von einer Woche seit dem Brand keine weiteren Ermittlungen <strong>zur</strong> Schadenursache<br />
durchgeführt werden. Da der Versicherer ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung<br />
hat, wurde der Sachverständige den Auftrag zu recherchieren. Seitens der Verwaltung wurden<br />
ihm Informationen zum Schließplan und Bautagebücher weitergegeben.<br />
Am Donnerstag, 16.08.2012 nahm der Sachverständige bei einem Ortstermin den Brandschaden<br />
auf (Schadenschätzung 50.000 bis 60.000 €), zusammen mit Herrn Kornbausch von<br />
der Firma Polygonvatro. Dieser sagte zu, gleich am nächsten Tag mit der Durchführung der<br />
schadenmindernden Sofortmaßnahmen zu beginnen, so dass die drei darauffolgenden Tage<br />
eine Sofort-Reinigung durchgeführt wurde (Rechnung in Höhe von 8.559,91 € Übernahme<br />
durch die Versicherung).<br />
Am Mittwoch, 29.08.2012, hatte erneut ein Ortstermin stattgefunden, bei dem<br />
Herr Lindner (Reinigungsfirma Polygonvatro GmbH),<br />
Herr Peter (Sachverständiger der Brandversicherung),<br />
Frau Kolmstetter (Architekturbüro Schlereth & Buzzi),<br />
Herr Konrad und Frau Eberth (VGem. Estenfeld) und<br />
Norbert Brand, Christian Bach, Norbert Eberth (Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong>)<br />
anwesend waren.<br />
Hier wurde unter Vorlage der 1. Kostenberechnung der Firma Polygonvatro gemeinsam besprochen,<br />
welche Schäden saniert, gereinigt, ersatzbeschafft oder verworfen werden.<br />
Am Freitag, 31.08.2012 fand nochmals ein Besprechungstermin im Rathaus Estenfeld statt,<br />
um Details abzuklären, woraufhin dann eine neue Kostenberechnung von der Firma Polygonvatro<br />
für Entkernung und Reinigung vorgelegt wurde. Hierfür wurde nach Absprache mit<br />
dem Sachverständigen Herrn Peter der Auftrag erteilt. (Der Auftrag für die weiteren Arbeiten<br />
kann erst erteilt werden, nachdem Entkernung und Reinigung abgeschlossen ist.)<br />
Über die bekannten Kosten <strong>des</strong> Brandschadens am Inventar und am Gebäude wurden die<br />
Gemeinderäte per E-mail vom 04.09.2012 informiert.<br />
Die Abwicklung <strong>des</strong> Brandschadens muss immer zwingend mit dem Sachverständigen der<br />
Versicherung, Herrn Peter, abgesprochen werden. Erst nach Rücksprache darf die Gemeinde<br />
Arbeiten beauftragen.<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschaden bestmöglichst abzuwickeln.<br />
Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />
Beschluss:<br />
Die Regulierung und Neu- bzw. Ersatzbeschaffung aufgrund <strong>des</strong> Brandschadens, Grundsatzbeschluss<br />
und Angebot für eine neue Decke im Versammlungsraum 1, 2 und 5 wird im nichtöffentlichen<br />
Teil behandelt.<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.<br />
9
7. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />
Sitzung vom 13. August 2012<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.1. Schreinerarbeiten - Innentüren<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Schreinerarbeiten - Innentüren wird an den wirtschaftlichsten<br />
Anbieter, die Firma Schreinerei Werner Eichelbrönner, Wipfelder Straße 9, 97523 Schwanfeld<br />
zum Preis von 9.894,26 Euro brutto gemäß Angebot vom 11.07.2012 erteilt.<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.2. Fliesenarbeiten<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Fliesenarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />
Firma CNT Fliesenfachbetrieb GmbH, Hauptstraße 13, 97520 Röthlein zum Preis von 8.087,12<br />
Euro brutto gemäß Angebot vom 08.07.2012 erteilt.<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.3. Parkettarbeiten<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Parkettarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />
Firma Bernhard Steigerwald, Zum Weingarten 17 a, 97941 Tauberbischofsheim zum Preis von<br />
5.084,99 Euro brutto gemäß Angebot vom 12.07.2012 erteilt.<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.4. Schlosserarbeiten<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Schlosserarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />
Firma Adolf Röding, Kunstschmiede Metallbau, An der Oberen Mühle 16, 97273 Kürnach zum<br />
Preis von 29.490,58 Euro brutto gemäß Angebot vom 23.07.2012 erteilt.<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.5. Gebäudereinigungsarbeiten<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Gebäudereinigungsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten<br />
Anbieter, die Firma MIR, Gebäudereinigung und Dienstleistungs-GmbH, Heideweg 7 c, 97525<br />
Schwebheim zum Preis von 1.308,29 Euro brutto gemäß Angebot vom 24.07.2012 erteilt.<br />
10
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.6. WC-Trennwände<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme WC-Trennwände wird an den wirtschaftlichsten Anbieter, die<br />
Firma Besler-Stammberger GmbH, Sanitärtrennwände, Obere Hauptstraße 26, 97241<br />
Bergtheim zum Preis von 2.939,30 Euro brutto gemäß Angebot vom 25.07.2012 erteilt.<br />
2. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Vergaben<br />
2.7. Bodenbelagsarbeiten<br />
angenommen:<br />
Der Auftrag für die Maßnahme Bodenbelagsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter,<br />
die Firma Hannweber GmbH, Eichgasse 1, 97227 Dettelbach zum Preis von 3.748,12 Euro<br />
brutto gemäß Angebot vom 31.07.2012 erteilt.<br />
3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />
3.1. - 1. Nachtragsangebot der Firma Ebert (Heizung, Lüftung, Sanitär): 2 Stellmotoren für<br />
die SCHAKO-Jalousienklappe in der großen Feuerwehrhalle<br />
zugestimmt:<br />
Dem 1. Nachtragsangebot der Firma A. Ebert GmbH, Gulbranssonstraße 18, 97525 Schwebheim,<br />
vom 09.07.2012 für 2 Stellmotoren für die SCHAKO-Jalousienklappe in der großen Feuerwehrhalle<br />
in Höhe von brutto 723,76 Euro wird zugestimmt.<br />
3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />
3.2. - 2. Nachtragsangebot der Firma Ebert (Heizung, Lüftung, Sanitär): Erneuerung der<br />
Verteilung - Hauswasseranschluss im Keller<br />
zugestimmt:<br />
Dem 2. Nachtragsangebot der Firma A. Ebert GmbH, Gulbranssonstraße 18, 97525 Schwebheim,<br />
vom 11.07.2012 für die Erneuerung der Verteilung - Hauswasseranschluss im Keller in<br />
Höhe von brutto 1.670,81 Euro wird zugestimmt.<br />
3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />
3.3. - 1. Nachtragsangebot der Firma Krause (Kunststoff-Fenster): 2 aufgesetzte Sprossen<br />
mit Schlagleisten und Ausbildung als Galgensprosse an den Fenstern im EG<br />
zugestimmt:<br />
Dem 1. Nachtragsangebot der Firma A. Krause, Glasermeister, Neue Straße 3, 07422 Bad<br />
Blankenburg vom 19.06.2012 für 2 aufgesetzte Sprossen mit Schlagleisten und Ausbildung als<br />
Galgensprosse an den Fenstern im EG in Höhe von brutto 1.514,16 Euro wird zugestimmt.<br />
11
3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />
3.4. - 1. Nachtragsangebot der Firma Eichelbrönner (Schreiner - Innentüren): Schiebetüre in<br />
der Wand laufend<br />
zugestimmt:<br />
Dem 1. Nachtragsangebot der Firma Schreinerei Werner Eichelbrönner, Wipfelder Straße 9,<br />
97523 Schwanfeld, vom 26.07.2012 für Schiebetüre in der Wand laufend sowie neue Drückergarnituren<br />
an der Haupteingangstüre und an den zwei bestehenden Innentüren (Küche/Versammlung<br />
1) in Höhe von brutto 523,60 Euro wird zugestimmt.<br />
3. Gemeindeeigene Gebäude: Sanierung <strong>des</strong> Gemeindehauses Püssensheim: Nachtragsangebote<br />
3.5. - 1. Nachtragsangebot der Firma Schmid (Putz/Maler/Trockenbau): Verkleidung der<br />
Außenwandflächen im WC-Bereich mit einer Vorsatzschale sowie die Beplankung der Fensterleibungen<br />
zugestimmt:<br />
Dem 1. Nachtragsangebot der Firma Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KG,<br />
Rudolf-Diesel-Straße 6, 97424 Schweinfurt, vom 19.07.2012 für Verkleidung der Außenwandflächen<br />
im WC-Bereich mit einer Vorsatzschale sowie die Beplankung der Fensterleibungen in<br />
Höhe von brutto 632,60 Euro wird zugestimmt.<br />
8. Fragen anwesender Bürger<br />
8.1. Anfrage von Herrn Helmut Hufnagel<br />
Herr Helmut Hufnagel fragt an, welche Kabel in der Gartenstraße verlegt worden sind.<br />
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich hier um Leerrohre für Breitband handelt.<br />
8.2. Anfrage von Herrn Albert Elflein<br />
Herr Albert Elflein fragt an, wie die Vorschriften bezüglich eines Kontrollschachtes sind.<br />
Es wird hierauf geantwortet, dass diese Aussage durch das Ing.-Büro Braun gegeben werden<br />
kann. Von dort aus wurden dem Anlieger wohl unterschiedliche Antworten gegeben.<br />
Frau Lang wird sich diesbezüglich mit dem Ing. Braun in Verbindung setzen.<br />
12
9. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
9.1. Wahl eines Obmanns und Stellvertreters der Feldgeschworenen von Püssensheim<br />
Sachvortrag:<br />
Der Bürgermeister berichtet von einem Schreiben der Feldgeschworenen vom 31.07.2012,<br />
wonach das Ergebnis der Wahl vom 29.07.2012 mitgeteilt wird und die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong><br />
um Bestätigung gebeten wird.<br />
Zum Obmann der Feldgeschworenen wurde Herr Rudolf Weickert, Dorfstraße 1 und zum<br />
Stellvertreter Herr Erwin Sauer, Brunnenstraße 2 gewählt.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> bestätigt, dass Herr Rudolf Weickert, Dorfstraße 1 zum Obmann<br />
der Feldgeschworenen Püssensheim und Herr Erwin Sauer, Brunnenstraße 2, zum Stellvertreter<br />
gewählt wurde.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
Ende <strong>des</strong> öffentlichen Teils um 21.05 Uhr.<br />
Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.<br />
Norbert Eberth Sigrid Schmitt<br />
1. Bürgermeister Schriftführerin<br />
13