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Prof. Dr. Gerd Glaeske

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Im Unterschied zu allen anderen Suchtstoffen….‣ …tragen Arzneimittel einen Indikationsanspruch, sie sollenhelfen‣ …werden Arzneimittel von ExpertInnen (Ärzte, Apotheker)verordnet oder verkauft‣ …ist eine Beratung / Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungobligatorische Anforderung und Teil der Behandlung(ansonsten u.U. fahrlässige Körperverletzung)Der Beipackzettel entlastet die ExpertInnen nicht‣ ist die Arzneimittelabhängigkeit eine unerwünschte Wirkung‣ …ist die Arzneimittelabhängigkeit eine unerwünschte Wirkung,die zumeist auf zu lange Verordnungen oder zu wenigSorgfalt bei der Aufklärung zurückzuführen ist

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