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Verkaufs- und Lieferbedingungen der PRAKLA Bohrtechnik GmbH ...

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liche For<strong>der</strong>ungen von <strong>PRAKLA</strong>, ohne Rücksicht aufSt<strong>und</strong>ung o<strong>der</strong> die Laufzeit hereingenommener Wechsel,sofort fällig. <strong>PRAKLA</strong> ist dann berechtigt, nochausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungo<strong>der</strong> Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablaufeiner angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreteno<strong>der</strong> Schadenersatz wegen Nichterfüllungzu verlangen <strong>und</strong> unbeschadet <strong>der</strong> vorstehendenRechte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Wareauf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen o<strong>der</strong> die Aufrechnungetwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nurstatthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig o<strong>der</strong>rechtskräftig festgestellt sind <strong>und</strong> sein Gegenanspruchim Falle <strong>der</strong> Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnisberuht.6. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 %p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. DieGeltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibtvorbehalten. Dem Besteller bleibt <strong>der</strong> Nachweis vorbehalten,dass <strong>PRAKLA</strong> als Folge des Zahlungsverzugskein o<strong>der</strong> ein wesentlich geringerer Schaden entstandenist.§ 5 LieferzeitWird <strong>der</strong> Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert,ist <strong>PRAKLA</strong> berechtigt, nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosemAblauf einer angemessenen Frist an<strong>der</strong>weitigüber den Liefergegenstand zu verfügen <strong>und</strong> den Bestellermit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.§ 6 Abnahme, Gefahrübergang <strong>und</strong> ErfüllungSofern nichts an<strong>der</strong>es ausdrücklich vereinbart ist, gilt<strong>der</strong> Liefergegenstand als „ab Werk“ verkauft, auchdann wenn <strong>PRAKLA</strong> frachtfreie Lieferung übernommenhat. Die Gefahr geht mit <strong>der</strong> Verladung im Werk aufden Besteller über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferungals erfüllt. Teillieferungen sind zulässig, soweitsich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.Beanstandungen von Teillieferungen entbindennicht von <strong>der</strong> Verpflichtung, die Restmenge <strong>der</strong> bestelltenWare vertragsgemäß abzunehmen.Die Abnahme erfolgt in allen Fällen im Werk unverzüglichnach Meldung <strong>der</strong> Abnahmebereitschaft. Die Kosteneines Sachverständigen trägt <strong>der</strong> Besteller. Ist eineAbnahme „vor Ort“ vereinbart <strong>und</strong> kann diese nichtinnerhalb von 60 Tagen abgeschlossen werden, so giltdie Ware als geliefert/die Lieferung als erfüllt.§ 7 Mängelansprüche1. Der Besteller hat offensichtliche Mängel spätestensinnerhalb von 8 Tagen nach Erhalt <strong>der</strong> Lieferung zurügen. Ist in dem Vertrag eine gemeinsame Abnahmedes Liefergegenstandes vereinbart, so sind offensichtlicheMängel sofort zu rügen.Verborgene Mängel sind entsprechend unverzüglichnach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf<strong>der</strong> gesetzlichen Mängelhaftungsfrist zu rügen.Ist <strong>der</strong> Besteller Kaufmann, gilt § 377 HGB.2. Die Mängelhaftungsfrist beginnt im Fall <strong>der</strong> Vereinbarungeiner gemeinsamen Abnahme mit dieser, soweitsie tatsächlich durchgeführt wird; ansonsten mit <strong>der</strong>Übergabe. Sie beträgt bei neuen Sachen ein Jahr abAblieferung; dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetzgem. § 438 I Nr. 2 (Bauwerke <strong>und</strong> Sachen für Bauwerke),§ 479 I (Rückgriffsanspruch) <strong>und</strong> § 634 a I Nr. 2(Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. VorstehendeVerjährungsverkürzung in Abweichung von§ 438 I Nr. 3 BGB gilt ferner nicht für den Fall <strong>der</strong> Arglist,für die in § 8 geregelten Schadenersatzansprüche,sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichenVerjährungsvorschriften.3. Mängelansprüche stehen dem Besteller nur nachfolgenden Bestimmungen zu:a) <strong>PRAKLA</strong> ist berechtigt, alle diejenigen Teile o<strong>der</strong>Leistungen wahlweise unentgeltlich nachzubessern,neu zu liefern o<strong>der</strong> neu zu erbringen, die innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen,sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt desGefahrenübergangs vorlag. Zunächst ist <strong>PRAKLA</strong>stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessenerFrist zu gewähren. Besteht nach demInhalt des diesen Bedingungen zugr<strong>und</strong>e liegendenVertrages kein Recht von <strong>PRAKLA</strong> Ersatz zu lieferno<strong>der</strong> ist die Mängelbeseitigung trotz mindestenszweimaligen Nachbesserungsversuchen endgültigerfolglos, so kann <strong>der</strong> Besteller – unbeschadet etwaigerSchadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreteno<strong>der</strong> die Vergütung min<strong>der</strong>n.Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einemunerheblichen Mangel.b) <strong>PRAKLA</strong> ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllungdavon abhängig zu machen, dass <strong>der</strong> Bestellerden fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedochberechtigt, einen im Verhältnis zum Mangelangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.c) Bei gebrauchten Geräten <strong>und</strong> Materialien steht demBesteller das Recht zu, vor Absendung eine Besichtigung<strong>und</strong> Prüfung auf seine Kosten vorzunehmen.Mit Auslieferung des gebrauchten Liefergegenstandesgelten die Verpflichtungen von<strong>PRAKLA</strong> als vollständig <strong>und</strong> ordentlich erfüllt. SpätereReklamationen werden nicht anerkannt. DieLieferung erfolgt unter Ausschluss <strong>der</strong> Mängelhaftung,wenn nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>esschriftlich zugesagt ist. Für den Fall des Verbrauchsgüterkaufsüber gebrauchte Sachen beträgtdie Mängelhaftungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.d) Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz bzw.Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nurnach Maßgabe von § 8, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.§ 8 Haftung1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich <strong>der</strong>nachfolgenden Bestimmungen nichts an<strong>der</strong>es ergibt,haftet <strong>PRAKLA</strong> bei einer Verletzung von vertraglichen<strong>und</strong> außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigengesetzlichen Vorschriften.<strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong> <strong>GmbH</strong>Moorbeerenweg 331228 PeineTelefon +49 5171 9055-0Telefax +49 5171 9055-100info@prakla.dewww.prakla.deGESCHÄFTSFÜHRERDipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Alfred WidmannGESCHÄFTSLEITUNGDipl.-Ing. Ulrich PelleterChristian PostSITZ DER GESELLSCHAFT31228 PeineRegistergericht Hildesheim HRB 101645USt-IdNr.: DE 814105747Steuernr.: 38/206/07880BANKVERBINDUNGENDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 045 237 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE15 2032 0500 4989 0452 37BIC/SWIFT: DABA DEHHNord / LBKto.: 200 299 089 (BLZ: 250 500 00)IBAN: DE48 2505 0000 0200 2990 89BIC: NOLA DE2HUSD-KontoDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 177 184 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE62 2032 0500 4989 1771 84BIC/SWIFT: DABA DEHHReg No. 1008Reg No. Q1-0788Reg No. TS-0625

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