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Verkaufs- und Lieferbedingungen der PRAKLA Bohrtechnik GmbH ...

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<strong>Verkaufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong> <strong>GmbH</strong>(<strong>PRAKLA</strong>)Stand 05.04.2013§ 1 Wi<strong>der</strong>sprechende AGBsAllgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellerswerden, auch wenn sie von diesem zeitlich späterverwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von<strong>PRAKLA</strong> nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie denvorliegenden <strong>Lieferbedingungen</strong> nicht wi<strong>der</strong>sprechen.Einan<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechende Allgemeine Geschäftsbedingungenberühren die Wirksamkeit des abgeschlossenenVertrages nicht. Bei wi<strong>der</strong>sprechendenBedingungen gilt die gesetzliche Regelung.§ 2 Angebot, Vertragsschluss,Angebotsunterlagen1. Die Bestellung des K<strong>und</strong>en stellt ein bindendesAngebot dar, das <strong>PRAKLA</strong> durch Zusendung einerAuftragsbestätigung o<strong>der</strong> durch Beginn <strong>der</strong> Auftragsausführungannehmen kann. Vorher von <strong>PRAKLA</strong>abgegebene Angebote sind freibleibend <strong>und</strong> kostenlos,sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde.2. Inhalt <strong>und</strong> Umfang des Vertrages bestimmen sich nach<strong>der</strong> schriftlichen Auftragsbestätigung von <strong>PRAKLA</strong>,sofern diese erteilt wird. Vorbehaltlich abweichen<strong>der</strong>Vereinbarungen sind für den Verwendungszweck dieAngaben in den Angeboten <strong>der</strong> <strong>PRAKLA</strong> maßgeblich.Den Angeboten zugr<strong>und</strong>e liegende Unterlagen werdennur bei ausdrücklicher Einbeziehung Vertragsinhalt.Än<strong>der</strong>ungen sind vorbehalten, soweit dadurch <strong>der</strong>Vertragszweck nicht gefährdet ist <strong>und</strong> die Än<strong>der</strong>ungennicht gr<strong>und</strong>legen<strong>der</strong> Art sind.3. Für sämtliche Rechte <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen des K<strong>und</strong>engegen <strong>PRAKLA</strong> ist die Abtretung o<strong>der</strong> sonstige Übertragungausgeschlossen. Dies gilt auch für alle zukünftigenFor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Rechte. <strong>PRAKLA</strong> kann einerAbtretung o<strong>der</strong> Übertragung im Einzelfall schriftlichzustimmen.4. Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei o<strong>der</strong> nachVertragsschluss getroffen werden, bedürfen <strong>der</strong> Schriftform.Mündliche Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich,wenn sie durch <strong>PRAKLA</strong> schriftlich bestätigt werden.5. Technische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand;sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlicherfolgen. Sie entheben den K<strong>und</strong>en nicht von <strong>der</strong> Verpflichtungeiner sach- <strong>und</strong> fachgemäßen Verwendung<strong>der</strong> Produkte von <strong>PRAKLA</strong>.§ 3 Lieferumfang1. Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Verbrauchs- <strong>und</strong>Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit sie nichtausdrücklich in <strong>der</strong> Auftragsbestätigung als verbindlichbezeichnet sind. Abän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Verbesserungenhinsichtlich Konstruktion, Materialverwendung <strong>und</strong>Ausführung bleiben <strong>PRAKLA</strong> vorbehalten, soweitdadurch keine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Brauchbarkeit desLiefergegenstandes eintritt.2. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit <strong>und</strong> Rechtzeitigkeitvom K<strong>und</strong>en zu beschaffen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zu erstellen<strong>der</strong>Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Wurdendiese elektronisch an <strong>PRAKLA</strong> versandt, sind sienur verbindlich, wenn <strong>der</strong>en vollständiger Eingangausdrücklich von <strong>PRAKLA</strong> bestätigt wurde.3. Der K<strong>und</strong>e ist auch dann Auftraggeber <strong>und</strong> Vertragspartnervon <strong>PRAKLA</strong>, soweit eine Lieferung an Drittevereinbart ist.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen <strong>und</strong>sonstigen Unterlagen behält sich <strong>PRAKLA</strong> Eigentums<strong>und</strong>Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichenUnterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e <strong>der</strong>ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von <strong>PRAKLA</strong>.§ 4 Preis <strong>und</strong> Zahlung1. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verladung<strong>und</strong> Verpackung durch <strong>PRAKLA</strong>, bei Ersatzteilen ohneEinbau (Ex Works, Incoterms ®2010). Zu den Preisenkommt die Mehrwertsteuer in <strong>der</strong> am Tag <strong>der</strong> Lieferunggeltenden gesetzlichen Höhe hinzu.2. Bei Lieferungen im Wert ab EUR 25.000,00 werden50 % des Kaufpreises bei Bestellung <strong>und</strong> 50 % beiMeldung <strong>der</strong> Versandbereitschaft bezahlt, im Auslandsgeschäft50 % des Kaufpreises bei Bestellung<strong>und</strong> 50 % über ein unwi<strong>der</strong>rufliches <strong>und</strong> von <strong>PRAKLA</strong>bestätigtes Akkreditiv bei einer erstrangigen deutschenBankadresse.Bei Lieferungen unter diesem Wert innerhalb Deutschlandshat Zahlung ohne Abzug innerhalb 30 Tagennach Rechnungsdatum zu erfolgen. Eine Skontierungvon 2 % innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum istnur dann möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbartwurde. Lieferungen ins Ausland müssen gr<strong>und</strong>sätzlichvor Auslieferung bezahlt sein.3. Bei Erhöhung <strong>der</strong> Preise zwischen Vertragsabschluss<strong>und</strong> Lieferung ist <strong>PRAKLA</strong> berechtigt, die erhöhtenPreise zu verlangen, sofern die vertragsgemäße Lieferungmehr als vier Monate nach Vertragsabschlusserfolgen soll <strong>und</strong> <strong>PRAKLA</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhöhungnicht in Lieferverzug befindet. Soweit Preissteigerungenvon mehr als 20 % geltend gemachtwerden, kann <strong>der</strong> Besteller vom Vertrag zurücktreten.Nimmt <strong>der</strong> Besteller die angebotene Ware nicht zu demin <strong>der</strong> Auftragsbestätigung genannten Termin ab, sogelten die Preise zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Lieferung.4. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen o<strong>der</strong> beiUmständen, die <strong>PRAKLA</strong> nach Vertragsabschluss bekanntwerden <strong>und</strong> die geeignet sind, die Kreditwürdigkeitdes Bestellers zu min<strong>der</strong>n, werden sämt-<strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong> <strong>GmbH</strong>Moorbeerenweg 331228 PeineTelefon +49 5171 9055-0Telefax +49 5171 9055-100info@prakla.dewww.prakla.deGESCHÄFTSFÜHRERDipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Alfred WidmannGESCHÄFTSLEITUNGDipl.-Ing. Ulrich PelleterChristian PostSITZ DER GESELLSCHAFT31228 PeineRegistergericht Hildesheim HRB 101645USt-IdNr.: DE 814105747Steuernr.: 38/206/07880BANKVERBINDUNGENDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 045 237 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE15 2032 0500 4989 0452 37BIC/SWIFT: DABA DEHHNord / LBKto.: 200 299 089 (BLZ: 250 500 00)IBAN: DE48 2505 0000 0200 2990 89BIC: NOLA DE2HUSD-KontoDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 177 184 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE62 2032 0500 4989 1771 84BIC/SWIFT: DABA DEHHReg No. 1008Reg No. Q1-0788Reg No. TS-0625


liche For<strong>der</strong>ungen von <strong>PRAKLA</strong>, ohne Rücksicht aufSt<strong>und</strong>ung o<strong>der</strong> die Laufzeit hereingenommener Wechsel,sofort fällig. <strong>PRAKLA</strong> ist dann berechtigt, nochausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungo<strong>der</strong> Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablaufeiner angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreteno<strong>der</strong> Schadenersatz wegen Nichterfüllungzu verlangen <strong>und</strong> unbeschadet <strong>der</strong> vorstehendenRechte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Wareauf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen o<strong>der</strong> die Aufrechnungetwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nurstatthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig o<strong>der</strong>rechtskräftig festgestellt sind <strong>und</strong> sein Gegenanspruchim Falle <strong>der</strong> Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnisberuht.6. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 %p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. DieGeltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibtvorbehalten. Dem Besteller bleibt <strong>der</strong> Nachweis vorbehalten,dass <strong>PRAKLA</strong> als Folge des Zahlungsverzugskein o<strong>der</strong> ein wesentlich geringerer Schaden entstandenist.§ 5 LieferzeitWird <strong>der</strong> Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert,ist <strong>PRAKLA</strong> berechtigt, nach Setzung <strong>und</strong> fruchtlosemAblauf einer angemessenen Frist an<strong>der</strong>weitigüber den Liefergegenstand zu verfügen <strong>und</strong> den Bestellermit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.§ 6 Abnahme, Gefahrübergang <strong>und</strong> ErfüllungSofern nichts an<strong>der</strong>es ausdrücklich vereinbart ist, gilt<strong>der</strong> Liefergegenstand als „ab Werk“ verkauft, auchdann wenn <strong>PRAKLA</strong> frachtfreie Lieferung übernommenhat. Die Gefahr geht mit <strong>der</strong> Verladung im Werk aufden Besteller über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferungals erfüllt. Teillieferungen sind zulässig, soweitsich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.Beanstandungen von Teillieferungen entbindennicht von <strong>der</strong> Verpflichtung, die Restmenge <strong>der</strong> bestelltenWare vertragsgemäß abzunehmen.Die Abnahme erfolgt in allen Fällen im Werk unverzüglichnach Meldung <strong>der</strong> Abnahmebereitschaft. Die Kosteneines Sachverständigen trägt <strong>der</strong> Besteller. Ist eineAbnahme „vor Ort“ vereinbart <strong>und</strong> kann diese nichtinnerhalb von 60 Tagen abgeschlossen werden, so giltdie Ware als geliefert/die Lieferung als erfüllt.§ 7 Mängelansprüche1. Der Besteller hat offensichtliche Mängel spätestensinnerhalb von 8 Tagen nach Erhalt <strong>der</strong> Lieferung zurügen. Ist in dem Vertrag eine gemeinsame Abnahmedes Liefergegenstandes vereinbart, so sind offensichtlicheMängel sofort zu rügen.Verborgene Mängel sind entsprechend unverzüglichnach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf<strong>der</strong> gesetzlichen Mängelhaftungsfrist zu rügen.Ist <strong>der</strong> Besteller Kaufmann, gilt § 377 HGB.2. Die Mängelhaftungsfrist beginnt im Fall <strong>der</strong> Vereinbarungeiner gemeinsamen Abnahme mit dieser, soweitsie tatsächlich durchgeführt wird; ansonsten mit <strong>der</strong>Übergabe. Sie beträgt bei neuen Sachen ein Jahr abAblieferung; dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetzgem. § 438 I Nr. 2 (Bauwerke <strong>und</strong> Sachen für Bauwerke),§ 479 I (Rückgriffsanspruch) <strong>und</strong> § 634 a I Nr. 2(Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. VorstehendeVerjährungsverkürzung in Abweichung von§ 438 I Nr. 3 BGB gilt ferner nicht für den Fall <strong>der</strong> Arglist,für die in § 8 geregelten Schadenersatzansprüche,sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichenVerjährungsvorschriften.3. Mängelansprüche stehen dem Besteller nur nachfolgenden Bestimmungen zu:a) <strong>PRAKLA</strong> ist berechtigt, alle diejenigen Teile o<strong>der</strong>Leistungen wahlweise unentgeltlich nachzubessern,neu zu liefern o<strong>der</strong> neu zu erbringen, die innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen,sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt desGefahrenübergangs vorlag. Zunächst ist <strong>PRAKLA</strong>stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessenerFrist zu gewähren. Besteht nach demInhalt des diesen Bedingungen zugr<strong>und</strong>e liegendenVertrages kein Recht von <strong>PRAKLA</strong> Ersatz zu lieferno<strong>der</strong> ist die Mängelbeseitigung trotz mindestenszweimaligen Nachbesserungsversuchen endgültigerfolglos, so kann <strong>der</strong> Besteller – unbeschadet etwaigerSchadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreteno<strong>der</strong> die Vergütung min<strong>der</strong>n.Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einemunerheblichen Mangel.b) <strong>PRAKLA</strong> ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllungdavon abhängig zu machen, dass <strong>der</strong> Bestellerden fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedochberechtigt, einen im Verhältnis zum Mangelangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.c) Bei gebrauchten Geräten <strong>und</strong> Materialien steht demBesteller das Recht zu, vor Absendung eine Besichtigung<strong>und</strong> Prüfung auf seine Kosten vorzunehmen.Mit Auslieferung des gebrauchten Liefergegenstandesgelten die Verpflichtungen von<strong>PRAKLA</strong> als vollständig <strong>und</strong> ordentlich erfüllt. SpätereReklamationen werden nicht anerkannt. DieLieferung erfolgt unter Ausschluss <strong>der</strong> Mängelhaftung,wenn nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>esschriftlich zugesagt ist. Für den Fall des Verbrauchsgüterkaufsüber gebrauchte Sachen beträgtdie Mängelhaftungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.d) Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz bzw.Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nurnach Maßgabe von § 8, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.§ 8 Haftung1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich <strong>der</strong>nachfolgenden Bestimmungen nichts an<strong>der</strong>es ergibt,haftet <strong>PRAKLA</strong> bei einer Verletzung von vertraglichen<strong>und</strong> außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigengesetzlichen Vorschriften.<strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong> <strong>GmbH</strong>Moorbeerenweg 331228 PeineTelefon +49 5171 9055-0Telefax +49 5171 9055-100info@prakla.dewww.prakla.deGESCHÄFTSFÜHRERDipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Alfred WidmannGESCHÄFTSLEITUNGDipl.-Ing. Ulrich PelleterChristian PostSITZ DER GESELLSCHAFT31228 PeineRegistergericht Hildesheim HRB 101645USt-IdNr.: DE 814105747Steuernr.: 38/206/07880BANKVERBINDUNGENDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 045 237 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE15 2032 0500 4989 0452 37BIC/SWIFT: DABA DEHHNord / LBKto.: 200 299 089 (BLZ: 250 500 00)IBAN: DE48 2505 0000 0200 2990 89BIC: NOLA DE2HUSD-KontoDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 177 184 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE62 2032 0500 4989 1771 84BIC/SWIFT: DABA DEHHReg No. 1008Reg No. Q1-0788Reg No. TS-0625


2. Auf Schadenersatz haftet <strong>PRAKLA</strong> – gleich aus welchemRechtsgr<strong>und</strong> – bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit.Bei einfacher Fahrlässigkeit einschließlich <strong>der</strong>Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen von <strong>PRAKLA</strong> haftet<strong>PRAKLA</strong> nura) für Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung des Lebens, desKörpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit;b) für Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von<strong>PRAKLA</strong> jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;c) für Schäden aus Unmöglichkeit <strong>und</strong> Verzug wegen<strong>der</strong> Verletzung von Kardinalspflichten.3. Die sich aus 2. ergebenden Haftungsbeschränkungengelten nicht, soweit <strong>PRAKLA</strong> einen Mangel arglistigverschwiegen o<strong>der</strong> eine Garantie für die Beschaffenheit<strong>der</strong> Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt fürAnsprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einemMangel besteht, kann <strong>der</strong> Besteller nur zurücktreteno<strong>der</strong> kündigen, wenn <strong>PRAKLA</strong> die Pflichtverletzung zuvertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers(insbeson<strong>der</strong>e gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen<strong>und</strong> Rechtsfolgen.5. Soweit die Schadenersatzhaftung <strong>PRAKLA</strong> gegenüberausgeschlossen o<strong>der</strong> eingeschränkt ist, gilt dies auchim Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung<strong>der</strong> Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter<strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen von <strong>PRAKLA</strong>.§ 9 Eigentumsvorbehalt1. <strong>PRAKLA</strong> behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstandvor, bis sämtliche For<strong>der</strong>ungen gegen denBesteller aus <strong>der</strong> Geschäftsverbindung ohne Rücksichtauf <strong>der</strong>en Rechtsgr<strong>und</strong> o<strong>der</strong> Entstehungszeitpunktbeglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelneo<strong>der</strong> sämtliche For<strong>der</strong>ungen in eine laufende Rechnungaufgenommen wurden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Saldo gezogen<strong>und</strong> anerkannt ist.Barzahlungen, Scheckzahlungen <strong>und</strong> Banküberweisungen,die gegen Übersendung eines von <strong>PRAKLA</strong>ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen,gelten erst dann als Zahlungen, wenn <strong>der</strong> Wechsel vondem Bezogenen eingelöst <strong>und</strong> <strong>PRAKLA</strong> somit aus <strong>der</strong>Wechselhaftung befreit ist.2. Bei <strong>der</strong> Verarbeitung <strong>der</strong> Waren o<strong>der</strong> Erzeugnisse von<strong>PRAKLA</strong> durch den Besteller erwirbt <strong>PRAKLA</strong> unterAusschluss von § 950 BGB Eigentum an den neu entstehendenSachen.Bei <strong>der</strong> Verbindung o<strong>der</strong> Vermischung mit an<strong>der</strong>enMaterialien <strong>und</strong> Stoffen gelten die gesetzlichen Vorschriften<strong>der</strong> §§ 947 <strong>und</strong> 948 BGB.3. <strong>PRAKLA</strong> ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kostendes Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser<strong>und</strong>sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht <strong>der</strong>Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossenhat.4. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt:Der Besteller ist ermächtigt, die gelieferten Waren imRahmen seines gewöhnlichen Geschäftsganges inBetrieb zu nehmen <strong>und</strong> zu nutzen. Jede an<strong>der</strong>weitigeVerfügung über die gelieferte Ware (etwa Weiterverkauf,Vermietung, Verpfändung, sicherungsweise Übereignungusw.) ist dem Besteller nur mit ausdrücklichervorheriger Zustimmung von <strong>PRAKLA</strong> gestattet.Der Besteller tritt bereits jetzt, soweit zulässig, alleFor<strong>der</strong>ungen ab, die ihm aus <strong>der</strong> Weiterveräußerunggegen den Dritten erwachsen, <strong>und</strong> zwar gleichgültig,ob die Vorbehaltsware ohne o<strong>der</strong> nach Verarbeitungweiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser For<strong>der</strong>ungenist <strong>der</strong> Besteller auch nach <strong>der</strong> Abtretung berechtigt.Die Befugnis von <strong>PRAKLA</strong>, die For<strong>der</strong>ungen selbsteinzuziehen bleibt hiervon unberührt. Solange <strong>der</strong>Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<strong>PRAKLA</strong> nachkommt, verzichtet diese auf das Rechtzur Selbsteinziehung.<strong>PRAKLA</strong> kann verlangen, dass <strong>der</strong> Besteller die abgetretenenFor<strong>der</strong>ungen bekannt gibt, alle zur Durchsetzungerfor<strong>der</strong>lichen Angaben macht, die dazugehörigenUnterlagen aushändigt <strong>und</strong> den Drittschuldnern dieAbtretung offen legt.Wird die Vorbehaltsware zusammen mit an<strong>der</strong>en Waren,die nicht im Eigentum von <strong>PRAKLA</strong> stehen, weiterverkauft,so gilt die For<strong>der</strong>ung des Bestellers gegenden Dritten in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> zwischen <strong>PRAKLA</strong> <strong>und</strong>dem Besteller vereinbarten Lieferpreise als abgetreten.5. <strong>PRAKLA</strong> verpflichtet sich, die ihr zustehendenSicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zusichernden For<strong>der</strong>ungen, soweit diese noch nicht beglichensind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl<strong>der</strong> freizugebenden Sicherheiten obliegt <strong>PRAKLA</strong>.§ 10 WährungZahlungen haben in EURO zu erfolgen.§ 11 GerichtsstandAls Gerichtsstand auch für Wechsel-, Scheck- <strong>und</strong>Urk<strong>und</strong>enprozesse wird, soweit dies nach § 38 ZPOzulässig ist, <strong>der</strong> Hauptsitz von <strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong><strong>GmbH</strong> (<strong>PRAKLA</strong>), Peine, vereinbart. <strong>PRAKLA</strong> ist auchberechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.§ 12 TeilnichtigkeitSoweit diese Geschäftsbedingungen ganz o<strong>der</strong> teilweiseunwirksam sind, bleibt <strong>der</strong> Vertrag im Übrigen wirksam.Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind,richtet sich <strong>der</strong> Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichenBestimmungen.§ 13 Anwendbares RechtEs gilt ausschließlich das Recht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland unter Ausschluss <strong>der</strong> Gesetze über deninternationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn<strong>der</strong> Käufer seinen Firmen- o<strong>der</strong> Wohnsitz im Auslandhat.910.671.1<strong>PRAKLA</strong> peu/semi 04/2013<strong>PRAKLA</strong> <strong>Bohrtechnik</strong> <strong>GmbH</strong>Moorbeerenweg 331228 PeineTelefon +49 5171 9055-0Telefax +49 5171 9055-100info@prakla.dewww.prakla.deGESCHÄFTSFÜHRERDipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Alfred WidmannGESCHÄFTSLEITUNGDipl.-Ing. Ulrich PelleterChristian PostSITZ DER GESELLSCHAFT31228 PeineRegistergericht Hildesheim HRB 101645USt-IdNr.: DE 814105747Steuernr.: 38/206/07880BANKVERBINDUNGENDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 045 237 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE15 2032 0500 4989 0452 37BIC/SWIFT: DABA DEHHNord / LBKto.: 200 299 089 (BLZ: 250 500 00)IBAN: DE48 2505 0000 0200 2990 89BIC: NOLA DE2HUSD-KontoDanske Bank Nie<strong>der</strong>lassung HamburgKto.: 4 989 177 184 (BLZ: 203 205 00)IBAN: DE62 2032 0500 4989 1771 84BIC/SWIFT: DABA DEHHReg No. 1008Reg No. Q1-0788Reg No. TS-0625

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