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MEDIADATEN l Nr. 31 vom 1.1.2012

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■ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND PROSPEKTBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN<br />

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden<br />

Allgemeinen Geschäfts be dingungen ist der Vertrag über<br />

die Veröffentlichung einer oder mehrerer An zeigen eines<br />

Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer<br />

Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.<br />

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres<br />

nach Vertrags abschluss abzuwickeln.<br />

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe<br />

werden nur für die innerhalb eines Abschlussjahres in<br />

einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden<br />

gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen<br />

der ersten An zeige.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag<br />

nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet<br />

etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen<br />

dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden<br />

Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Die<br />

Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer<br />

Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.<br />

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen<br />

ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht<br />

werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag<br />

eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss<br />

mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise<br />

nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der<br />

jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen<br />

Ver einbarung bedarf.<br />

6. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung<br />

nicht als Anzeigen er kennbar sind, werden als solche <strong>vom</strong><br />

Verlag deutlich kenntlich gemacht.<br />

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne<br />

Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge<br />

wegen des Inhalts, der Her kunft oder der technischen Form<br />

nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des<br />

Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze<br />

oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung<br />

für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch<br />

für Aufträge, die bei Geschäfts stellen, An nahme stellen oder<br />

Vertretern aufgegeben werden. – Beilagenaufträge sind für<br />

den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und<br />

deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder<br />

Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils<br />

der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />

enthalten, werden nicht angenommen. – Die Ablehnung<br />

eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier<br />

Druck unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber<br />

verantwortlich. Für erkenn bar ungeeignete oder beschädigte<br />

Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche<br />

Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen<br />

gegebenen Möglichkeiten.<br />

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,<br />

unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige<br />

Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige,<br />

aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt<br />

wurde. Weitergehende Haf tungen für den Verlag sind<br />

ausgeschlossen. Reklamationen müssen sofort nach Eingang<br />

der Rechnung geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen<br />

Übermittlungen jeder Art über nimmt der Verlag keine<br />

Haftung.<br />

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch<br />

geliefert. Der Auftrag geber trägt die Verantwortung für die<br />

Richtigkeit der zurückgesandten Probe abzüge. Sendet der<br />

Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug<br />

nicht fristgemäß zurück, so gilt die Geneh migung zum Druck<br />

als erteilt.<br />

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so<br />

wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung<br />

zugrunde gelegt.<br />

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird<br />

die Rechnung sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach<br />

Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist<br />

innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, <strong>vom</strong> Empfang<br />

der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im<br />

einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung<br />

vereinbart ist. Et waige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden<br />

nach der Preisliste gewährt.<br />

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen<br />

sowie die Ein ziehungs kosten berechnet. Der Verlag kann<br />

bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden<br />

Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für<br />

die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei<br />

Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des<br />

Auftraggebers ist der Verlag be rech tigt, auch während der<br />

Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer<br />

Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />

Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von<br />

dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig<br />

zu machen.<br />

14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen<br />

sowie für <strong>vom</strong> Auftraggeber ge wünschte oder zu vertretende<br />

erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen<br />

hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

15. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das<br />

Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist<br />

und diese um mehr als 20 Prozent sinkt. Darüber hinaus<br />

sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche<br />

ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem<br />

Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,<br />

dass dieser vor Erscheinen der Anzeige <strong>vom</strong> Vertrag zurücktreten<br />

konnte.<br />

16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung<br />

und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe<br />

auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg<br />

weitergeleitet. – Die Eingänge auf Chiffre anzeigen werden<br />

vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht<br />

abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich<br />

als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die<br />

eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse<br />

des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format<br />

DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,<br />

Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung<br />

ausgeschlossen und werden nicht entgegen genommen. Eine<br />

Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise<br />

für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber<br />

die dabei entstehenden Ge bühren/Kosten übernimmt. Der<br />

Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftrag geber die Möglichkeit<br />

der Selbst abholung oder der gebührenpflichtigen<br />

Zu sen dung vereinbaren.

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